Vorl für 95 agen die Stadtverordneten⸗Verſammlung zu Charlottenburg. Druckſache Nr. 65. Vorlage betr. Prüfung der Gültigkeit einer Stadt⸗ verordnetenwahl. Uurſchriftlich mit den Akten Fach 3 Nr. 1 Band XVIII und Abſtimmungsliſte an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, über die Gültigkeit der am 1. Februar 1913 von der II. Wählerabteilung im 3. Wahlbezirk vollzogenen Stadtverordnetenwahl gemäß § 10 des Zuſtändigkeitsgeſetzes vom 1. 8. 1883 zu beſchließen. Gewählt wurde Herr Sanitätsrat Dr Feilchen⸗ feld, Berliner Straße 154, als Erſatzmitglied für den Reſt der Wahlzeit bis Dezember 1913. Er hat die Wahl angenommen. Die Einſpruchsfriſt iſt am 19. d. Mts. abge⸗ laufen; Einſprüche ſind nicht eingegangen. Charlottenburg, den 20. Februar 1913. Der Magiſtrat. Dr Maier. Seydel. IV 56. Druckſache Nr. 66. Vorlage betr. Seminarkurſus zur Ausbildung haupt⸗ amtlicher Lehrer an gewerblichen Fortbildungsſchulen. Urſchriftlich mit den Akten Fach 7 N. 1 Bd. und einem Heft Vorgänge an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Die für den hauptamtlicher Lehrer an gewerblichen Fortbil⸗ dungsſchulen erforderlichen Unterrichtsräume ſollen dem Landesgewerbeamte nach Maßgabe des Schreibens des Herrn Miniſters für Han⸗ del und Gewerbe vom 8. Februar 1913 in der Kunſtgewerbe⸗ und Handwerkerſchule zur Verfügung geſtellt werden, als das Schul⸗ gebäude dem gegenwärtigen wecke dient. In den für die Zwecke unſeres Fach⸗ und Fort⸗ bildungsſchulweſens neu zu errichtenden Ge⸗ bäuden ſoll die Bereitſtellung der erforder⸗ lichen Räume für den zu 1 bezeichneten Semi⸗ Seminarkurſus zur Ausbildung] gung ſo lange r . I. alleinigen Benutzung für das Fach⸗ benutzung von narkurſus ins Auge gefaßt werden zu dauern⸗ der Unterkunft für dieſe ſtaatliche Veranſtal⸗ tung aber lediglich im Umfange des Antrages des Herrn Miniſters vom 8. Februar 1913. Der Herr Miniſter für Handel und Gewerbe beabſichtigt, von Oſtern d. Is. ab einen Seminar⸗ kurſus zur Ausbildung hauptamtlicher Lehrer an ge⸗ werblichen Fortbildungsſchulen zu veranſtalten. Der Kurſus ſoll unter Oberleitung des Landesgewerbe⸗ amtes ſtattfinden und ein Jahr dauern. Aufgenom⸗ men werden insgeſamt 60 Techniker und Handwerker ſowie Berufslehrer, die für den Beruf des Fortbil⸗ dungsſchullehrers ſich vorbereiten wollen. Die Koſten für die Veranſtaltung dieſes Seminarkurſus trägt der Staat. Der Herr Miniſter für Handel und Gewerbe iſt an uns, zunächſt in mündlichen Verhand⸗ lungen mit dem unterzeichneten Dezernenten für das Fortbildungsſchulweſen, ſodann mit ſchriftlichem An⸗ trag vom 8. Februar d. Is., mit dem Erſuchen heran⸗ getreten, daß ihm die für den Kurſus notwendigen Räume in unſerer Kunſtgewerbe⸗ und Handwerker⸗ ſchule zur Verfügung geſtellt werden. Gewünſcht wird von dem Herrn Miniſter ein Vortragsraum für 60 Perſonen, 3 Zeichenſäle für je 20 Perſonen und ein Raum für die Verwaltungsgeſchäfte zur Be⸗ nutzung während der Tagesſtunden. Die Benutzung während der Abendſtunden ſoll für die Kunſtgewerbe⸗ und Handwerkerſchule vorbehalten bleiben. Die im 1. Stockwerk des Gebäudes der Kunſtgewerbe⸗ und Handwerkerſchule belegenen Räume Nr. 12, 13, 14, 16 und 19 (J. den Plan Akten Fach 7 — 1 Bd. vorgeheftet) entſprechen den Anforderungen. Sie werden nur von den Abendklaſſen der Schule benutzt und ſtehen am Tage leer. Ohne irgend eine Schädi⸗ eigener Intereſſen können ſie während der Tagesſtunden hergegeben werden, da der Seminar⸗ kurſus am Tage abgehalten wird, die Räume mithin für den Unterricht der Abendklaſſen uns wieder zur Verfügung ſtehen. Es handelt ſich alſo bei der Her⸗ der Räume für den Kurſus nur um die Er⸗ is zur Mitbenutzung von Räumen. Nur Zim⸗ mer Nr. 19 wird für die Erledigung der Verwal⸗ an die Lei⸗ imarkurſus abgegeben. In derſelben in dem künftig zu erbauenden Gebäude und Fortbildungsſchulweſen die Mit⸗ Räumen ins Auge gefaßt werden. tung des Weiſe ſoll