115 Vorlagen für die Stadtverordneten⸗Verſammlung zu Charlottenburg. Druckſache Nr. 73. Vorlage betr. Teilung eines Armenkommiſſions⸗ bezirks. Urſchriftliſch mit den Akten 2 13 II. an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Teilung des Armen⸗Kommiſſions⸗Bezirks 1 in 1 A „Weſtend und Am Spandauer Berg“ und 1 B „Schloßviertel 9“ zum 1. April 1913 wird zugeſtimmt. Die Zahl der Unterſtützungsempfänger hat ſich in dem an ſich ſehr ausgedehnten Bezirk bedeutend vermehrt. Sie beträgt zurzeit 141 und iſt im ſteten Wachſen begriffen. Im Intereſſe der ordnungsmäßi⸗ gen Erledigung iſt die Teilung des Bezirks notwendig geworden. Die Mittel für Vorhaltung eines Geſchäfts⸗ zimmers für den neuen Vorſteher (200 ℳ) ſind be⸗ reits in dem Etat für 1913 vorgeſehen. Wir folgen mit unſerem Antrage einem Be⸗ ſchluſſe der Armen⸗Direktion. Die noch zu wählenden Ehrenbeamten ſind aus den beiliegenden Einzelanträgen erſichtlich. Charlottenburg, den 27. Februar 1913. Der Magiſtrat. Dr. Maier Samter. u. i. V. VIIIa G. 42. Druckſache Nr. 74. Vorlage betr. Zahlungen aus der Raußendorff ſchen Erbſchaft. Ur ſchriftlich an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Magiſtrat wird ermächtigt, aus den Mitteln des Raußendorff ſchen Nachlaſſes an den Verein gegen Verarmung zugunſten des Erholungsheims „Charlottenburger Raußen⸗ dorff⸗Stiftung“ in Seebad Horſt unter der im Beſchluß der Stadtverordnetenverſammlung vom 30. Oktober 1912 (Druckſache Nr. 271) feſtgelegten Bedingung Zahlungen im Rahmen des nach den teſtamentariſchen Verfügungen der Raußendorff'ſchen Eheleute zugunſten der Charlottenburger Ferienkolonien zu verwen⸗ denden einen Achtels des Reinnachlaſſes zu leiſten. 1 Durch Beſchluß vom 30. Oktober 1912 (Druck⸗ ſache Nr. 271) hat ſich die Stadtverordnetenverſamm⸗ lung bereits grundſätzlich damit einverſtanden erklärt, daß die auflagegemäß zugunſten der Charlottenburger Ferienkolonien zu verwendenden Nachlaßmittel in Höhe von einem Achtel des Reinnachlaſſes der Ab⸗ teilung Ferienkolonien des hieſigen Vereins gegen Verarmung zugewendet werden. Der genannte Ver⸗ ein hat ſich rechtsverbindlich verpflichtet, die ihm als zinsloſe Darlehen zur Verfügung geſtellten und noch zuzuwendenden Mittel aus dem Nachlaß zum An⸗ kauf eines Grundſtücks in Horſt zwecks Erbauung, Einrichtung und Unterhaltung eines Erholungsheims für Charlottenburger ſchulpflichtige Kinder, das den Namen „Charlottenburger Raußendorff⸗Stiftung“ tragen ſoll, zu verwenden. Der Grund und Boden iſt bereits erworben. Die Grunderwerbskoſten ſind dem Verein dem Beſchluſſe der Stadtverordneten⸗ verſammlung vom 30. Oktober v. Is. gemäß in Höhe von 18 863,10 ℳ zur Verfügung geſtellt worden. Der Verein hat ſich verpflichter, dieſen Betrag für den Fall an die Stadtgemeinde zurückzuzahlen, daß die erworbenen Grundſtücke etwa einmal nicht mehr den Zwecken des Erholungsheims dienen oder die darauf errichteten Anſtalten nicht mehr den bezeichneten Namen tragen ſollten. Er hat ſich ferner verpflichtet, den genannten Betrag als unverzinsliche Darlehens⸗ hypothek zugunſten der Stadta⸗meinde Charlotten⸗ burg auf den Grundſtücken in Horſt an erſter Stelle mit der Maßgabe eintragen zu laſſen, daß das Kapital zur Rückzahlung fällig iſt, wenn nach Entſcheidung des Magiſtrats der Verein das auf dem verpfändeten Grundſtück zu errichtende Erholungsheim für ſchul⸗ pflichtige Kinder aus Charlottenburg nicht mehr aus⸗ ſchließlich ſeiner Zweckbeſtimmung gemäß betreibt, oder wenn der Name dieſes Heims „Charlottenbur⸗ ger Raußendorff⸗Stiftung“ geändert wird. Der Ver⸗ ein hat anerkannt, daß die Geltendmachung des Rück⸗ forderungsrechts als Feſtſtellung der Tatſache gelten ſoll, daß der Verein die vorbezeichnete Auflage nicht mehr erfüllt. Der Verein gegen Verarmung hat nun bei den Teſtamentsvollſtreckern den Antrag geſtellt, ihm am 1. April, 1. Juli, 1. Oktober d. Is. und 1. Januar 1914 je 50 000 ℳ zur Beſchaffung von Bau⸗ materialien, für Löhne uſw. und innere Einrichtung (Betten, Wäſche, Möbel uſw.) zur Verfügung zu ſtellen. Mit dem Bau des Heims ſoll am 1. April d. Is. begonnen werden. Die Eröffnung des Heims und die erſtmalige Belegung mit Ferienkoloniſten iſt zum 15. Mai 1914 in Ausſicht genommen. Die Teſtamentsvollſtrecker haben ſich mit der Auszahlung im Rahmen des einen Achtels des Rein⸗