zwecks Verteilung des Haftpflichtriſikos auf die Ge⸗ ſamtheit, iſt unſeres Erachtens nicht empfeylenswert. Ein ſolcher Verband beſteht z. 3t. in Weſtoeutſchland, die „Haſtpflichtgemeinſchaft Deutſcher Stadte, dieſe kommt jedoch wegen der Verſchiedenheit der Verhält⸗ niſſe und der Haftpflichtriſiten zwiſchen uns und dem dortigen Induſtriegebiet für uns nicht in Frage. An⸗ dererſeits iſt ein Haftpflichtverband für die Mitglieder des Brandenburgiſchen Städtetages in der Bildung begriffen, jedoch noch nicht ins Leben getreten; ein Anſchluß der Stadt Charlottenburg an dieſen Ver⸗ band iſt alſo, ſelbſt wenn er an ſich als empfehlens⸗ wert berrachtet würde, doch z. 3t. noch nicht moglich. Der Neuabſchluß eines VerſicherungsVertrages gibt der Stadt auch die Möglichkeit, im Falle der Gründung des geplanten Verbandes deſſen Enwick⸗ lung zunachſt noch abzuwarten und den Beitritt ſpä⸗ terer Erwägung vorzubehalten. Nach alledem iſt auch für die Folgezeit wieder die Form der Verſicherung durch eine Geſellſchaft zu wählen. Von einer Reiye von Geſellſchaften ſind Offerten eingegangen. Die Jahrespramie beträgt: bei der „Frantſurter“ 8500 %ℳ (bisher rund 3700 ℳ „ „ Germania in Stettin 8538,70 %% „ „ Oberrhein. Verſ.⸗Geſ. 9005,22 ℳ, bei den übrigen Geſellſchaften nach der bei den Akten befindlichen Zuſammenſtellung bedeutend mehr, bis zu 17 000 %ℳ Die Grundlagen und der Umfang des ange⸗ botenen Verſicherungsſchutzes ſind im weſentlichen überall gleich. Es ſoll wie bisher der Stadt für ſämt⸗ liche Haftpflichtanſprüche aus der Gemeindehaftpflicht und der beſonderen Betriebshaftpflicht, ſowie der Haftpflicht der Turn⸗, Phyſik⸗ und Chemielehrer als ſolcher, Deckung gewährt werden. Gegenüber der bis⸗ herigen Regelung aber iſt der Umfang des Verſiche⸗ rungsſchutzes teils eingeſchränkt, teils erweitert. Wäh⸗ rend bisher ſowohl Sach⸗ als Perſonenſchäden unbe⸗ grenzt gedeckt waren, iſt künftig eine unbegrenzte Deckung nur für die Perſonenſchäden bei der Allge⸗ meinen und bei der Lehrerhaft t vorgeſehen; bei Tumultſchäden iſt wie bisher die Haftung begrenzt. Dagegen ſollen die Perſonenſchäden bei der Betriebs⸗ haftpflicht nur bis zur Höhe von 100 000 ℳ bei einem eine einzelne Perſon, und bis zu 300 000 bei einem mehrere Perſonen betreffenden Ereignis, und Sachſchäden bis zur Höhe von 20 000 ℳ für jeden Schadenfall gedeckt werden. Dieſe begrenzte Deckung erſcheint nach den bisherigen Erfahrungen zur Siche⸗ rung der Stadt durchaus genügend. Eine ſtärkere Inanſpruchnahme der Stadt aus Haftpflichtſchäden iſt derart unwahrſcheinlich, daß ſich die Feſtſetzung der allgemeinen unbegrenzten Deckung, durch die die Prämie erheblich erhoyt werden würde, erübrigt. An⸗ dererſeits hat der Verſicherungsſchutz eine weſentliche Erweite rung erfahren durch Einbeziehung der bisher nicht verſichern en Vermögensſchäden, alſo aller derjenigen Schäden, die weder Perſonen⸗ noch Sach⸗ Charlottenburg, den 14. März 1913. Der Stadtuerordneten-Borſteher. Dr. Frentzel. 118 ſchäden ſind. Hierzu gehören insbeſondere die oben crorterten aus der Haftung der Stadt für die Beam⸗ ten entſtehenden Schäden, und die in letzter Zeit ſich immer mehr häufenden Diebſtahlſchäden. Für die Vermögensſchäden erſcheint eine Deckung bis zu 100 000 ℳ im Einzelfalle völlig ausreichend. Bei dieſen Schaden iſt eine Selbſtbeteiligung der Stadt mit 10 % bis zum Höchſtbetrage von 2000 ℳ ſtäd⸗ tiſcher Beteiligung, jedoch unter Ausſchluß einer Be⸗ teiligung bei Schadenfällen unter 30 ℳ vorgeſehen. Da die auf dieſer Grundlage abgegebenen Offer⸗ ten der „Frantfurter“ und der Germania faſt völlig gleich ſind, die der „Frankfurter“ ſogar noch etwas günſtiger iſt, empfiehlt ſich der Abſchluß des Ver⸗ ſicherungs⸗Vertrages wiederum mit der „Frank⸗ furter“, die ſich in den 10 Jahren des bisherigen Ver⸗ trages im allgemeinen durchaus entgegenkommend ge⸗ zeigt hat und das Verſicherungsverhältnis im weſentlichen zu den bisherigen allgemeinen Bedin⸗ gungen zu erneuern bereit iſt. Die Jahresprämie würde demnach 8500 ℳ be⸗ tragen. Dieſer Betrag vermindert ſich aber rechneriſch noch ganz erheblich, wenn die Prämie nicht alljähr⸗ lich, ſondern ſofort im voraus für die 10 Jahre der Vertragsdauer gezahlt wird. In letzterem Falle ge⸗ währt die „Frankfurter“ (ebenſo wie die Germania) einen Rabatt von 2½ Freijahren, d. i. 21 250 ℳ. Dieſe Summe iſt erheblich größer, als die Erſparnis der Stadt an Zins und Zinſeszinſen bei jähr⸗ licher Prämienzahlung. Werden nämlich die 21 250 % zu 4% verzinslich angelegt, ſo ergeben ſich nach 10 Jahren mit Zins und Zinſeszins 31 455,17 ℳ. Wird dagegen die Geſamtſumme der 10 Jahresprämien, alſo 85 000 ℳ, zu dem gleichen Zinsſatz angelegt und dieſem Kapital jährlich die Prämie von 8500 ℳ entnommen, ſo beträgt das nach 10 Jahren noch vorhandene Reſtkapital nur 19 686,77 ℳ. Die Prämienvorauszahlung bedeutet alſo für die Stadt einen Gewinn von 11 768,40 ℳ. Daher empfiehlt es ſich, ebenſo wie vor 10 Jahren auch jetzt wieder dieſe Form der Prämienzahlung zu wählen. Die bar zu zahlende Summe beträgt dem⸗ nach 63 750 ℳ, und es entfällt auf das Jahr eine Prämie von 6375 ℳ. Im Etat für 1913, Ordina⸗ rium Kapitel XIV Abſchnitt 15 Nr. 6 ſind für die Haftpflichtverſicherung 8000 ℳ vorhanden. Aus die⸗ ſer Poſttion iſt die erſte Jahresprämie zu decken, und es verbleiben dann für die Koſten der zehnprozen⸗ tigen Selbſtbeteiligung der Stadt bei den Vermögens⸗ ſchäden über 30 ℳ noch rund 1600 ℳ, ein Betrag, der vorausſichtlich bei weitem nicht aufgezehrt werden wird. Die auf die übrigen 9 Jahre entfallenden Prä⸗ mienbeträge ſind einſtweilen aus den laufenden Vor⸗ ſchüſſen zu entnehmen. Charlottenburg, den 10. März 1913. Der Magiſtrat. Dr Maier. Seydel. 441. 4.