Horſt ein einmaliger Beitrag in Höhe von 30 000 ℳ aus laufenden Mitteln des Jahres 1912 bewilligt. Der Verein gegen Verarmung in Charlotten⸗ burg hat die Aufgabe der Verſchickung ſchwächlicher und kränklicher Kinder der Stadt Charlottenburg in Ferienkolonien ſeit dem Jahre 1886 übernommen. Die geſamte Arbeit der Auswahl und Einrichtung der Kolonien, der Ueberwachung, Verpflegung und Unterbringung der Kinder daſelbſt, der Fürſorge für die Beaufſichtigung und Leitung der einzelnen Grup⸗ pen, der Vorbereitungen für die Her⸗ und Rückreiſe lagen hierbei ausſchließlich in den Händen des Ver⸗ eins. Wenn auch ein erheblicher Teil der Koſten für die Verpflegung der Schulkinder von der Schulver⸗ waltung und der Armenverwaltung beigetragen wurde, ſo iſt doch der größere Teil der Ausgaben aus den eigenen Mitteln des Vereins geleiſtet wor⸗ den. In den 27 Jahren des Beſtehens der Ein⸗ richtung hat die Stadt Charlottenburg zu den Ge⸗ ſamtausgaben in Höhe von 751 692 ℳ durch ihre Beihilfen 314 910 ℳ beigeſteuert, während die übri⸗ gen Koſten in Höhe von 436 782 ℳ von dem Verein ſelbſt aufgebracht worden ſind. Im Jahre 1912 be⸗ trugen die Geſamtkoſten 88 270,73 %ℳ zu dieſen trug die Schulverwaltung 34 000 ℳ bei, wofür ſie den Anſpruch auf Verſorgung von rd. 700 Kindern hatte. Ueber dieſe Zahl hinaus aber hat der Verein noch 1082 Kinder auf ſeine Koſten, im ganzen alſo 1782 Kinder in 37 nach Ort und Zeit verteilten Gruppen entſendet. Der Verein hat alſo im Laufe der Jahre für eine der wichtigſten Aufgaben großſtädtiſcher Jugend⸗ und Geſundheitsfürſorge ganz beträchtliche Mittel aufgewendet und wertvollſte Arbeit geleiſtet. Aus der Erfahrung heraus, daß die Unterbrin⸗ gung der Ferienkoloniſten in eigenen Anſtalten er⸗ hebliche wirtſchaftliche und geſundheitliche Vorteile einſchließt und dabei noch eine zweckmäßigere Er⸗ nährung bei freierer Bewegungsmöglichkeit gewähr⸗ leiſtet, iſt der Verein dazu übergegangen, Unter⸗ kunftshäuſer in ſeinen Beſitz zu bringen und ſelbſt zu bewirtſchaften und hat im Jahre 1903 durch Ankauf eines Grundſtückes in Groß⸗Horſt an der Oſtſee den Anfang gemacht. Die Anſtalt, welche den Namen „Charlottenburger Kaiſer Friedrich⸗Erholungsheim“ führt, beſteht aus einem großen zweiſtöckigen Wohn⸗ gebäude mit drei Schlafſälen, Speiſe⸗, Kranken⸗ und Führerzimmer und den nötigen Wirtſchaftsgebäuden; es wird von einem 14 Morgen großen ringsum eingezäunten Waldgelände umgeben. In drei Kur⸗ perioden finden hier je 100 Mädchen Aufnahme und Verpflegung. Die ſtetig wachſende Zahl der Anmeldungen, der außerordentlich günſtige Erfolg des eigenen Wirt⸗ ſchaftsbetriebes und die Schwierigkeit, geeignete neue Wirte zu Aufnahmen von Ferienkolonien zu finden, zwingt zu einer Erweiterung des Heims, die es er⸗ möglichen ſoll, anſtatt 100 Kindern nunmehr deren 150 Mädchen Platz zu bieten. Die Entwürfe ſind von Herrn Magiſtratsbaurat Walter fertig geſtellt, die Koſten ſind auf etwa 65 000 ℳ veranſchlagt: durch freiwillige Beiträge ſind bisher etwas mehr als 18 000 ℳ aufgebracht, etwa ebenſoviel hofft der Ver⸗ ein noch ſammeln zu können; den Reſt von 30 000 ℳ zur Fertigſtellung des Baues, für den alle Vorverei⸗ tungen getroffen ſind, erbittet der Verein von der Stadtverwaltung. 138 Eine Heranziehung der Mittel des Raußen⸗ dorffſchen Nachlaſſes zu der Aufgabe der Erweite⸗ rung des Kaiſer Friedrich⸗Erholungsheims (Mäd⸗ chenheim) iſt ausgeſchloſſen, weil mit dieſen Mitteln in Horſt ein Knabenferienheim für 150 Betten ge⸗ ſchaffen werden ſoll. Durch die Ausführung der jetzt geplanten Erweiterung des Mädchenheims auf 150 Betten wird eine dem Knabenheim gleichartige An⸗ ſtalt geſchaffen, die außer dem oben genannten Vor⸗ zug der ſtärkeren Belegungsfähigkeit noch mehrere andere wichtige Vorteile bringt. Es kann durch die Erbauung neuer Schlafräume eine weniger dichte Belegung der Schlafſäle ſtattfinden und trotzdem können ſtatt wie bisher 300 Mädchen in 3 Monaten deren 600 in 4 Monaten untergebracht werden. Es wird nunmehr auch möglich ſein, eine An⸗ zahl der Fürſorge beſonders bedürftiger, ſchwächlicher Kinder länger als 4 Wochen an der See zu behalten. Wenn erſt beide Heime für Knaben und Mädchen mit ihrer Belegung von im ganzen gleichzeitig 300 Kindern fertiggeſtellt ſind, wird ſchließlich noch der erziehliche Nachteil des Ausfalls des Schulbeſuchs für die vor und nach den großen Ferien entſandten Schüler dadurch ausgeglichen werden können, daß in dem Ferienheim durch ſtädtiſche Lehrer ein wenn auch erheblich verkürzter Unterricht eingeführt wird, der die Gefahr allzugroßer Lücken nach der Rück⸗ kehr vermindert. Der Verein gegen Verarmung hat für die Lei⸗ ſtungen der Stadt ſtets dadurch Gegenleiſtungen dar⸗ geboten, daß er für je 50 gezahlte Mark je 1 Kind, das ſeitens der Schulverwaltung beſtimmt wurde, verſchickte und für 4 Wochen verpflegte. Für ſeine ſonſtigen Einrichtungen, für Bauten uſw., hat er bie⸗ her niemals einen Beitrag der Stadt erbeten oder erhalten; wenn ſein gegenwärtiger Antrag abgelehnt wird, iſt er genötigt, auf ſeinen Plan zu verzichten und die ſchon getroffenen vorbereitenden Maßnahmen rückgängig zu machen. Der Magiſtrat empfiehlt der Stadtverordneten⸗ Verſammlung die Bewilligung des geforderten Be⸗ trages wegen der außerordentlichen Bedeutung der Aufgaben des Vereins und in Anſehung ſeiner her⸗ vorragenden Leiſtungen, die ausſchließlich der Ge⸗ ben der Charlottenburger Schuljugend zugule ommen. Charlottenburg, den 31. März 1913. Der Magiſtrat. Dr Maier. Dr. Gottſtein. VII. X. 3. Druckſache Nr. 95. Vorlage betr. Wochenmarkt auf dem Wittenbergpla⸗. Urſchriftlich mit den Akten Fach 4 Nr. Band 6 an die Stadtverordnetenverſammlu mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der Aufhebung des Wochenmarktes auf dem Wittenbergplatz vom Beginn der Regulierung⸗⸗ arbeiten auf der nördlichen Platzhälfte, ſpäte⸗ ſtens aber vom 1. April 1914 ab, wird geſtimmt. 2 2. Der Pachtzins für das Recht zur Erhebung d⸗ Marktſtandgeldes verringert ſich für das Rer nungsjahr 1914 von 65 000 auf 45 000