Pächter nachgewieſenen Betrag des ihm ent⸗ gangenen Standgeldes. Schon ſeit Jahren wird von den Anwohnern des Wittenbergplatzes und der benachbarten Straßen Klage geführt über die Störungen und Beläſtigungen, die der Wochenmarkt auf dem Wittenbergplatz an jedem Dienstag und Freitag mit ſich bringt. Haupt⸗ ſächlich aber haben die Hauseigentümer unter dem Fortzug der ſteuerkräftigſten Mieter zu leiden. Neuerdings wurde im Etatsausſchuß wiederum angeregt, den Wochenmarkt an dieſer Stelle ganz auf⸗ zuheben. Wir müſſen zugeben, daß der Wochenmarkt den Verkehrsintereſſen, für die der Wittenbergplatz in erſter Reihe beſtimmt iſt und die durch die Zentrali⸗ ſierung des Schnellbahnverkehrs immer bedeutungs⸗ voller werden, widerſtreitet und auch dem Charakter des Stadtteils nicht mehr entſpricht, daß er ferner der Neuregulierung des Platzes Schwierigkeiten ent⸗ gegenſetzt und deſſen gärmeriſche Ausgeſtaltung un⸗ günſtig beeinflußt. Der ß nämlich für die Platz muß Marktzwecke gepflaſtert und bei ſeiner Bepflanzung mit Bäumen auch auf die Aufſtellung der Markt⸗ huden Rückſicht genommen werden. Nach Fortfall des Marktes würde ſich ein reizvolleres Projekt auf⸗ ſtellen laſſen. Da nun der Markt nach Neuregelung des Platzes ſchon an und für ſich verkleinert werden muß, weil die Platzhälften eine geringere Ausdehnung erhalten und das Königliche Polizeipräſidium nur die Nord⸗ hälfte, die Bürgerſteige indeſſen gar nicht mehr für Marktzwecke frei gibt, ſo iſt jetzt der gegebene Augen⸗ blick, dieſen Wochenmarkt ganz aufzuheben. Das Königliche Polizeipräſidium hat die erforderliche Ein⸗ verſtändniserklärung hierzu abgegeben. Es beſteht die Abſicht, den Wochenmarkt im Laufe dieſes Jahres eingehen zu laſſen und zwar bei Inangriffnahme der Arbeiten zur Neugeſtaltung der nördlichen Platzhälfte. Muß dieſer Termin infolge irgend einer Behinderung noch längere Zeit hinaus⸗ geſchoben werden, ſo ſoll der Wochenmarkt auf jeden Fall am 1. April 1914 ſein Ende erreichen. Durch die Aufhebung dieſes Marktes erleidet die Stadtgemeinde einen Ausfall an Pacht. Dieſes Opfer muß den nenten Verhältniſſen, die andererſeits ſteuer⸗ liche Vorteile zur Folge haben, füglich gebracht wer⸗ den. Die Pachtſumme für das Recht zur Erhebung des Marktſtandgeldes ermäßigt ſich auf Grund des mit dem Pächter am 11. d. M. getroffenen Ab⸗ kommens in Anwendung des § 7 Abſ. 3 des Pacht⸗ vertrages in der Zeit vor dem 1. April 1914 um den von dem Pächter nachzuweiſenden Einnahme⸗ Ausfall. Dieſer hat im laufenden Rechnungsjahre eine Einnahme von 27 531,12 ℳ für den Witten⸗ bergplatz nachgewieſen, die von uns nachgeprüft und für richtig befunden iſt. Für jeden Monat, den der Markt in der angegebenen Zeit ausfällt, wird alſo ber Pachtzins um rund 2300 ℳ zu ermäßigen ſein. Dagegen vom 1. A p riI 1914 ab wird dem Pächter für den Reſt der Pachtzeit, alſo für ein Jahr bis zum 31. März 1915, ein Pachtnachlaß von nur 20 000 ℳ gewährt, wobei zu bemerken iſt, daß das Dachtangebot für dieſen Wochenmarkt 22 000 ℳ pro Jahr betragen hat. Dieſes für die Stadtgemeinde günſtige Abkommen iſt erreicht worden durch die Ver⸗ für die übrigen inbarung, daß das Pachtverhalrnts Wochenmärkte und für die Krammärkte unverändert bis zum Ablauf des Vertrages beſtehen bleiben ſoll. für das Rechnungsjahr 1913 um den von dem] — 139 — forderlich. auf unſern %i 2. beth⸗Straße beantragt. verein, die zerſchlagen: Ortsſtatuts Erben laut hat ſowohl Forderung, Grundſtücke abgelehnt. Außerdem iſt noch zu „ da dieſes Wochenmarktes nicht unerhebliche Erſparniſſe bei den Koſten der Denn zur Reinigung des und Freitag waren 25 Urſchriftlich Regulierung ſchen Haeſeler⸗ an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Der Regulierung der Königin⸗Eliſabeth⸗Straße zwiſchen Fredericiaſtraße und der Nordgrenze des ehemaligen Aktiengeſellſchaft wird zugeſtimmt. b) Der mit der abgeſchloſſene Vertrag vom 20. März 1913 — Nr. 1431 des Urkundenverzei Charlottenburg — wird Die Neu⸗Weſtend⸗Aktien⸗Geſellſchaft hat im Januar 1911 die Regulierung dieſes Straßenteils der Berliner Spar⸗ Unternehmen zuletzt abgelehnt. Erben haben ihrem Grundſtück belegene bebauungsplanmäßige Straßenland in voller Breite pfandfrei und frei von privatrechtlichen Belaſtungen gemeinde aufzulaſſen und zu mit Ausnahme der ſtücks, welcher dem und Bauvereins gegenüberliegt, nach Maßgabe des fallen definitiv Dritter trägt. eine 55,78 m lange vollen Regulierungskoſten Nachdem der durch den Vertrag betreffend die Reaulierung von Straßen ſüdlich des Kaiſerdammes erhebliche Ver⸗ pflichtungen auferlegt worden und, hat ſie unſere erwähnen, daß bei Wegfall Straßenreinigung gemacht werden. Platzes an jedem Dienstag Arbeiter je 2 Stunden er⸗ Die Standinhaber werden wir nach Möglichkeit anderen Wochenmärkten, ſoweit ſie es wünſchen, unterbringen. Charlottenburg, den 27. März 1913. Der Magiſtrat. Dr. Maier. Boll. Druckſache Nr. 96. Vorlage betr. Regulierung eines Teiles der Königin⸗ Eliſabeth⸗Straße. mit dem Heft 143 betreffend die Königin⸗Eliſabeth⸗Straße zwi⸗ und Fredericiaſtraße Dder Beſitzes der Neu⸗Weſtend⸗ auf Koſten dieſer Geſellſchaft Neu⸗Weſtend⸗Aktien⸗Geſellſchaft chniſſes der Stadt genehmigt. der Königin⸗Eliſa⸗ zwiſchen Fredericia⸗ und Haeſelerſtraße Außer dieſer Geſellſchaft ſind Anlieger und Bau⸗ Möſer'ſchen Erben und der Kaufmann Bruno Piela. Die auf Grund dieſes Antrages mit Piela mehrfach geführten Verhandlungen haben ſich Piéla hat ſeine Beteiligung an dem Die Möſer ſchen ſich vertraglich verpflichtet, das vor jeder Art an die Stadt⸗ den Regulierungskoſten Koſten für den Teil ihres Grund⸗ Grundſtück des Berliner Spar⸗ vom 7./23. Februar 1877 beizutragen: ſiehe Stadtverordnetenvorlage vom 10. April 1911 — Druckſache Nr. 116 — ortsſtatutariſchen Koſten darf von den Möſer ſchen Eine Zahlung der über⸗ Vertrag nicht gefordert werden. Sie ent⸗ auf die Stadt, wenn ſie nicht ein Der Berliner Spar⸗ und Bauverein für ſeine eigenen Fronten als auch für Front der Möſer ſchen Erben die übernommen. Neu⸗Weſtend⸗Aktien⸗Geſellſchaft die überortsſtatutariſchen Koſten für die der Möſer'ſchen Erben zu übernehmen, Da ſomit für einen Teil des Möſer'ſchen