für — 161 — Vorlagen die Stadwerordneten⸗Verſammlung zu Charlottenburg. Druckſache Nr. 100. Vorlage betr. Fördererbeitrag an die Bauauskunft⸗ ſtelle für Groß⸗Berlin. Urſchriftlich mit Heft Xe Nr. 8 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Gewährung eines jährlichen Förderer⸗ beitrages in Höhe von 100 ℳ an die Bauaus⸗ kunftſtelle für Groß⸗Berlin wird zugeſtimmt. Der Betrag iſt für das Rechnungsjahr 1913 aus dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen. Die Mittel für die nächſten Jahre ſind bis auf weiteres jedesmal in den Etat einzuſtellen. Die Bauauskunftſtelle für Groß⸗Berlin in Berlin, Linkſtraße 25, welche von dem ſeit 1878 be⸗ ſtehenden Schutzverein der Berliner Bauintereſſenten E. V. — dem auch der Magiſtrat als Mitglied ange⸗ hört — und von dem Verbande zum Schutze des Deutſchen Grundbeſitzes und Realkredits E. V. vor kurzem gegründet worden iſt, hat ſich an die Stadt⸗ gemeinde mit der Bitte um Gewährung eines jähr⸗ lichen Fördererbeitrages zur Unterſtützung ihrer Be⸗ ſtrebungen gewandt. Nach ihrer Angabe verfolgt die Bauauskunftſtelle keine Erwerbszwecke, ſondern hat ſich zur Aufgabe geſtellt, ausſchließlich im Intereſſe des Allgemeinwohls an der Behebung der im Groß⸗ Berliner Bauweſen herrſchenden Mißſtände zu wirken und insbeſondere die Bauhandwerker und Baulieferanten vor den unlauteren Elementen des Baumarktes zu ſchützen. Sie zieht aus Anlaß eines jeden Neu⸗ oder Umbaues in Groß⸗Berlin eingehende Erkundigungen über die Zweckmäßigkeit der Kredit⸗ gewährung an den betreffenden Unternehmer ein und ſtellt an der Hand dieſer Feſtſtellungen in einer Kommiſſion Berichte auf, die den Förderern für den eigenen Ort koſtenlos, für andere Orte zu geringen Gebühren zugänglich ſind. Ferner erteilt ſie durch einen aus angeſehenen Bauhandwerkern und Bau⸗ lieferanten, ſowie aus Vertretern der bedeutendſten Groß⸗ und Hypothekenbanken zuſammengeſetzten, ehrenamtlich tätigen Ausſchuß Gutachten über Fragen, die den Baumarkt betreffen. Wir halten die erwähnten Berichte und Gut⸗ achten nicht nur für die Verwaltung, ſondern auch für die Allgemeinheit für werwoll und geeignet, zur Ge⸗ ſundung der auf dem Groß⸗Berliner Baumarkt herrſchenden Mißſtände beizutragen und empfehlen die Unterſtützung der Bauauskunftſtelle, welcher auch bereits andere Magiſtrate und Gemeindebehörden, ſowie zahlreiche Banken und induſtrielle Unter⸗ Groß⸗Berlins als Förderer beigetreten ſind bzw. in nächſter Zeit beitreten werden. Die Deckung der bedeutenden Unkoſten, die dem neuen Unternehmen entſtehen, ſoll in Form von Fördererbeiträgen erfolgen, deren Mindeſt⸗ beitrag vom Aufſichtsrat für die fich beteiligenden Behörden, Körperſchaften, Verbände, Vereine, Aktien⸗ geſellſchaften, Banken und Terraingeſellſchaften auf 100 ℳ jährlich feſtgeſetzt iſt. Wir halten dieſen Be⸗ trag im Vergleich zu den umfangreichen und oft mit größeren Koſten verbundenen Feſtſtellungen über die Kreditwürdigkeit von Unternehmern für angemeſſen und befürworten die Unterſtützung mit einem jähr⸗ lichen Fördererbeitrage in der Höhe dieſes Mindeſt⸗ beitrages. Die Deckung für das Rechnungsjahr 1913 müßte aus dem Dispoſttionsfonds erfolgen, während für die ſpäteren Jahre die Einſtellung in den Etat erfolgen würde. Durch den Beitrag wird unſere Mitgliedſchaft bei dem Schutzverein der Bauintereſſenten nicht über⸗ flüſſig, da dieſer über die baugewerblichen Unter⸗ nehmer, die Bauauskunftſtelle hauptſächlich, wie oben auseinandergeſetzt, über die Bauherren Aus⸗ kunft erteilt. Wir folgen mit unſerem Antrage einem Be⸗ ſchluſſe der Hochbau⸗Deputation. Charlottenburg, den 8. April 1913. Der Magiſtrat. Dr. Maier. Seeling. X. C. 137. Druckſache Nr. 101. Vorlage betr. Zweckverbandsumlagen. Urſchriftlich mit den Akten Stelle V Fach 19 Nr. 6 und Stelle IX Fach 21 Nr. 25 III. an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Die Etatsnummer Kapitel XIV Abſchnitt 3 Nr. 2 für 1912 — Zweckverbandsumlagen wird mit 15 855,19 ℳ aus laufenden Mitteln verſtärkt. p) Zur Verſtärkung der Etatsnummer Kapitel XIV Abſchnitt 11 Nr. 2 für 1913 — Zweckverbands⸗ umlagen — werden 16 620 ℳ aus dem Dis⸗ poſttionsfonds bewilligt. Zu a: Das Zweckverbandsgeſetz für Groß⸗Berlin vom 19. Juli 1911 iſt am 1. April 1912 in Kraft getreten. Nach Mitteilung des Herrn Verbandsdirek⸗ tors iſt für das Rechnungsjahr 1912 eine Umlage zu erheben, die durch die Verbandsverſammlung auf 235 690 ℳ feſtgeſetzt iſt. Der Verbandsausſchuß hat die Heranziehung der Verbandsmitglieder gemäß § 11 Abſatz 4 des Zweckverbandsgeſetzes und § 25 Ab0⸗ 47