ſatz 4 in Verbindung mit § 7 Abſatz 5 des Kreis⸗ und Provinzialabgabengeſetzes vom 23. April 1906 zu denjenigen Prozentſätzen des Geſamtbedarfs be⸗ ſchloſſen, die ſich anteilig nach der Höhe des umlage⸗ fähigen Jahresſteuerſolls jedes Verbandsgliedes zu dem geſamten Jahresſteuerſoll ſämtlicher Verbands⸗ glieder ergeben. Das Steuerſoll für 1912 beträgt für Charlottenburg 12 413 609,57 ℳ und für ſämt⸗ liche Verbandsglieder 113 160 326,47 ℳ. Danach entfallen auf Charlottenburg 10,97% von dem ge⸗ ſamten umlagefähigen Steuerſoll und daher 25 855,19 Mark von der Geſamtumlage. Mangels jeder Unter⸗ lage ſind die Zweckverbandsumlagen für 1912 nur auf 10 000 ℳ geſchätzt worden; es iſt deshalb eine Verſtärkung des Etatsanſatzes um 15 855,19 ℳ er⸗ forderlich. Zu b: Die Verbandsverſammlung hat in der Sitzung am 7. April 1913 auch ſchon die Umlage für 1913 und zwar auf 240 243 ℳ feſtgeſetzt. Der An⸗ teil Charlottenburgs berechnet ſich entſprechend dem Verhältnis ſeines umlagefähigen Steuerſolls zum ge⸗ ſamten Steuerſoll des Verbandes auf 11,08% oder rund 26 620 ℳ. Da auch für 1913 ein Anhalt für die Berechnung der Zweckverbandsumlagen nicht vorhanden war, tritt auch hier eine Ueberſchreitung des in Höhe von 10 000 Mark vorgeſehenen Betrages um 16 620 % ein. Charlottenburg, den 10. April 1913. Der Magiſtrat. Dr. Maier. Schol tz. V. 367. Druckſache Nr. 102. Vorlage betr. Errichtung eines Kühlraumes am Fleiſchſchauamt. Urſchriftlich 5 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Der Errichtung eines Kühlraumes am Fleiſch⸗ ſchauamt wird zugeſtimmt. b) Die einmaligen Ausgaben von 4900 % und die Koſten des Betriebes von 500 ℳ für das laufende Rechnungsjahr ſind dem Dispofitions⸗ fonds zu entnehmen. 2 Bei der Durchführung der von den ſtädtiſchen Körperſchaften aus Anlaß der Lebensmittelteuerung beſchloſſenen Maßnahmen hat ſich das Fehlen eines Kühlraumes ſehr bemerkbar gemacht. Im ſtädtiſchen Fleiſchſchauamt finden ſeit einigen Jahren wöchent⸗ lich 2 mal unter unſerer Aufſicht Seefiſchverkäufe ſtatt, ferner wurde dort im vergangenen Winter ruſ⸗ ſiſches Fleiſch an die hieſigen Schlächter abgegeben und ſeit Anfang Februar d. I. verkauft die Konſum⸗ genoſſenſchaft Berlin und Umgegend an 2 Tagen in der Woche ausländiſches Fleiſch an die hieſigen Ein⸗ wohner. Ob und welche weiteren Maßnahmen in Zukunft noch zu treffen ſein werden, läßt ſich jetzt noch nicht ſagen. Es hat ſich aber bereits bei der Durchführung der vorbezeichneten Aufgaben, deren Fortdauer ſich vorausſichtlich auch über den künftigen Sommer hinaus erſtrecken wird, die Errichtung einer Kühleinrichtung als dringend erforderlich herausge⸗ ſtellt. Beſteht aber einmal eine ſolche, ſo wird ſie auch für die unmittelbaren Aufgaben des Fleiſch⸗ ſchauamtes, insbeſondere der Freibank nützlich ver⸗ wendet werden können. Wir haben daher beſchloſſen, 162 auf dem Grundſtück des ſtädtiſchen Fleiſchſchauamts, Spreeſtraße 29/30, eine Kühlanlage von 5 m Länge, 2,60 m Breite und 2,60 m Höhe mit einem Vor⸗ raum von 0,75. 1,50 m zu errichten. In dieſer An⸗ lage können 30—40 Zentner Fleiſch aufbewahrt werden. Die einmaligen Ausgaben betragen nach dem Koſtenanſchlage der Hochbauverwaltung 4900 ℳ, die laufenden Betriebskoſten hat das Maſchinenbau⸗ amt auf 3 % täglich geſchätzt. Die Bedienung der Anlage kann durch das Perſonal des Fleiſchſchauamts erfolgen. Für das laufende Rechnungsjahr werden vorausſichtlich 500 ℳ Betriebskoſten erforderlich ſein. Wir folgen mit dieſem Antrage einem einſtim⸗ migen Beſchluß der Deputation für Geſundheits⸗ pflege. Charlottenburg, den 14. April 1913. Der Magiſtrat. Dr Maier. Gottſtein. IIIa. 114. Druckſache Nr. 103. Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummer Ord. Kapitel I1—11—6 für 1912. Urſchriftlich mit Akten an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Etatsnummer Ord. Kapitel 1—11—6 für 1912 (Vergütung für vertrauensärztliche Unterſuchungen) wird aus laufenden Mitteln um 731,22 ℳ verſtärkt. Für vertrauensärztliche Unterſuchungen ſind im Etat für 1912 4800 ℳ vorgeſehen. Die Geſamt⸗ ausgabe am Schluß des Rechnungsjahres beträgt 5531,22 %. Es iſt demnach eine Nachbewilligung von 731,22 %ℳ erforderlich. Für jede vertrauensärztliche Unterſuchung ein⸗ ſchließlich eines ſchriftlichen Gutachtens wird eine Vergütung von 5 ℳ gewährt. Im abgelaufenen Rechnungsjahre 1912 waren 1068 derartige Unter⸗ ſuchungen erforderlich, welche 5340 ℳ Koſten ver⸗ urſacht haben. Die außerdem noch entſtandenen Aus⸗ gaben von 191,22 ℳ ſind auf Unterſuchungen und Gutachten von Spezial⸗ und anderen Aerzten zurück⸗ zuführen. 4 Charlottenburg, den 17. April 1913. Der Magiſtrat. Dr Maier. Seydel. 1. 29. Druckſache Nr. 104. Vorlage betr. Abkommen über Abholung und Beſeiti⸗ gung der Kadaver nicht ſeuchenkranker Tiere. Urſchriftlich mit Akten (Fach 5 Nr. 7a, 7 und Beiakten zu 7a) an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Magiſtrat wird zum Abſchluſſe des abge⸗ druckten Vertrages mit dem Magiſtrat in Berlin über die Beſeitigung der Kadaver nicht ſeuchen⸗ bei kranker Tiere ermäch Erwa entſtehende Koſten ſind Kapitel XIV für die örtliche Poli vorgeſehenen Mitteln zu decken. aus den 1