p) daß die Kündigung — unbeſchadet der beiderſeitigen Rechte aus § 626 BGB. — vom Vorhandenſein eines wichtigen Grun⸗ des abhängig gemacht werden ſoll: c) daß für die Entſcheidung darüber, ob ein wichtiger Grund vorliegt — unter Aus⸗ ſchluß des Rechtsweges — dem betroffenen Privatdienſtverpflichteten freigeſtellt ſein ſoll, innerhalb zwei Wochen nach Zuſtellung des Kündigungsbeſchluſſes den Herrn Re⸗ gierungspräſidenten zu Potsdam zwecks Nachprüfung des Kündigungsgrundes an⸗ zurufen, deſſen Entſcheidung endgültig iſt. II. Bezüglich der übrigen, dem Verſicherungsgeſetz für Angeſtellte unterliegenden ſtädtiſchen Pri⸗ vatdienſtverpflichteten werden, ſolange nicht durch Reviſion des Normalbeſoldungsplanes eine anderweite Regelung eintritt, die Beiträge zur Angeſtelltenverficherung in voller Höhe auff die Stadtgemeinde übernommen. III. Nach Zurücklegung einer 10jährigen Beſchäfti⸗ gungszeit bei der Stadtgemeinde und nach Zurücklegung von 120 Beitragsmonaten (10 Jahren) auf Grund der Verſicherungs⸗ pflicht nach dem Angeſtelltenverſicherungsgeſetz, unbeſchadet des Rechts der Angeſtellten auf Ab⸗ kürzung der Wartezeit gemäß § 395 a. a. O., ſind den Privatdienſtverpflichteten zu II1 behufs Befreiung von dieſer Verſicherungs⸗ pflicht dieſelben vertraglichen Zuſicherungen zu geben, wie den Privatdienſtverpflichteten zu 1 unter der vertraglichen Bedingung, daß die Anwartſchaft auf die Leiſtungen aus dem Angeſtelltenverſicherungsgeſetz aufrechtzuerhal⸗ ten und daß dieſe Leiſtungen auf die von der Stadtgemeinde gewährten Ruhegelder und Hinterbliebenenbezüge in voller Höhe (ohne Rückſicht auf die Dauer und Höhe der ſtädtiſchen Beitragszahlung) anzurechnen ſind. Die Beſchlüſſe zu 1 bis III finden auf die von der Stadtgemeinde angeſtellten Schweſter n ebenfalls Anwendung. . Der Magiſtrat wird ermächtigt, die zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Anwartſchaft auf die verſicherungsgeſetzlichen Leiſtungen ſo⸗ wohl aus dem Verſicherungsgeſetze für Ange⸗ ſtellte als auch aus der Reichsverſicherungs⸗ ordnung zu entrichtenden Anerkennungsge⸗ bühren und Beiträge auf die Stadtgemeinde in voller Höhe zu übernehmen. Die vorſtehenden Beſchlüſſe treten mit Wir⸗ kung vom 1. Januar 1913 ab in Kraft; ſie finden auf die inzwiſchen aus dem ſtädtiſchen Dienſt ausgeſchiedenen Privatdienſtverpflichte⸗ ten keine Anwendung. .Der Magiſtrat wird erſucht, in Erwägung zu ziehen, welche Privatdienſtangeſtellten, ins⸗ beſondere techniſche Angeſtellte, bei der nächſten Reviſion des Normalbeſoldungsplanes in ein Beamtenverhältnis überführt werden können. VIII. Die eingegangenen Zuſchriften ſind hierdurch erledigt. Berichterſtatter: Stad t v. Dr Rothholz. v. 9. u. Hirſch, Dr Damm, Braune, Neumann, Dr Rothholg, 168 Druckſache Nr. 107. 2 88 Anfrage. Wann kann der Einbringung einer Vorlage betr. Errichtung einer Hypothekenanſtalt entgegen⸗ geſehen werden? Charlottenburg, den 17. März 1913. Meyer, Otto, Wöllmer, Mosgau, Ruß, Dr. Frentzel, Kaufmann, Litten, Jaſtrow, I. Wagner, Dr Lands⸗ berger, O. Harniſch, Haack, Walther, Kerb, Mottek, Braune, Gersdorff, Kern, Dr Rothholz, Bollmann⸗ Wenig, Schwarz, Klau, Imberg, Münch, Dr Damm. Druckſache Nr. 108. Antrag. Die Stadtverordnetenverſammlung wolle be⸗ ſchließen: Der Magiſtrat wird erſucht, erneut mit den in Betracht kommenden Arbeiterverbänden über den Abſchluß eines kollektiven Arbeits⸗ vertrages (Tarifvertrag) für die ſtädtiſchen Arbeiter und Angeſtellten in Verhandlung zu treten. Charlottenburg, den 9. April 1913. F. Zietſch, Hirſch, Klick, Scheel, Ahrens, Scharnberg, Vogel, Bade, Borchardt, E. Lehmann. Druckſache Nr. 109. Anfrage. Bei der Vergebung der Fuhrleiſtungen für die Straßenbau⸗Verwaltung iſt dem Mindeſtfordernden, der Charlottenburger Firma E. Hertling, der Zu⸗ ſchlag nicht erteilt worden. Will der Magiſtrat über die Veranlaſſung zu ſeiner außergewöhnlichen Stellung Auskunft er⸗ teilen? Charlottenburg, den 19. März 1913. Zander, Dr Stadthagen, Alb. Panſchow, Neumann Rackwitz, Dr. Bauer, O. Rieſenberg, L. Weiſe, Dr Rothholz, Bollmann, P. Liepmann. Druckſache Nr. 110. Vorlage betr. Unterführung der Windſcheidſtraße unter dem Bahnhof Charlottenburg. Urſchriftliſch mit dem Aktenheft Nr. 155 und einer Mappe enthaltend: 17 Blatt Zeichnungen, 1 Erläuterungsbericht, 1 ſtatiſche Berechnung und 1 Heft Koſtenanſchläge, an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: I. Der vorgelegte Entwurf für die Herſtellung der Unterführung der Windſcheidſtraße unter dem Bahnhof Charlottenburg wird genehmigt. II. Die entſtehenden Koſten und zwar für das Un⸗ terführungsbauwerk und für die Straßenanlage werden auf 690 600 ℳ feſtgeſetzt. Dieſer Be⸗ trag iſt mit 655 000 ℳ aus der 1912er An⸗ Mottek, Dr Stadthagen. leihe und mit 35 600 % aus dem Sammel⸗ fonds für Anleihezwecke zu entnehmen.