vorhandene aber überflüſſig werden würde, 45 000 % Koſten entſtehen, während bei der gleichzeitigen Er⸗ richtung von 6 Kammern die mehrgebauten 2 Kam⸗ mern nur 36 700 ℳ Koſten verurſachen, wozu noch rund 3000 Zwiſchenzinſen kommen. Der neue Riesler wird auf der Decke des im Jahre 1911 erbauten Reinwaſſerbehälters errichtet. Durch dieſe Bauart, die für den Riesler bereits bei der Errichtung des Reinwaſſerbehälters in Ausſicht genommen worden war — ſiehe Vorlage vom 29.¾11. 1910 Druckſache Nr. 334 — werden Fundamentie⸗ rungskoſten geſpart, ſo daß die Baukoſten nur 150 000 ℳ betragen werden. Die in dieſer Höhe erforderliche Summe wird bis zur Aufnahme einer neuen Anleihe vorſchußweiſe aus verfügbaren An⸗ leihemitteln entnommen. Charlottenburg, den 15. April 1913. Der Magiſtrat. Dr Maier. Seydel. 111% 230. Druckſache Nr. 112. Vorlage betr. Neubau der Brücke über die Stadt⸗ und Ringbahn im Zuge der Neuen Kantſtraße und Regulierung von Straßen auf dem ehemaligen Exerzierplatzgelände. Urſchriftlich mit den Akten Fach 18 Nr. 20, ſowie Mappe 1II 106, enthaltend 15 Blatt Zeich⸗ nungen, 1 ſtatiſche Berechnung, 1 Erläuterungs⸗ bericht und 1 Heft Koſtenanſchläge und mit Mappe III 61, enthaltend 2 Blatt Zeichnungen und 1 Heft Koſtenanſchläge, an die Stadtwerordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der vorgelegte Entwurf für den Neubau der Brücke über die Stadt⸗ und Ringbahn im Zuge der Neuen Kantſtraße wird genehmigt und ſeine Geſamtkoſten werden auf 500 700 % feſtgeſetzt. Von den außer dem Beitrag des Eiſen⸗ bahnfiskus von 85 000 ℳ und dem Beitrag der Straßenbahngeſellſchaft von 6000 ℳ für die Herſtellung des Pflaſters im Straßenbahn⸗ körper auf der Brücke, erforderlichen Mitteln von 409 700 ℳ ſind 255 000 der Anleihe und der Reſt von 154 700 %ℳ dem Sammel⸗ fonds für Anleihezwecke zu entnehmen. 11. Der Regulierung der Straßen 9 und 5a des Platzes D v und der zwiſchen dieſem Straßen⸗ zuge und dem Gelände der Neuweſtend⸗Aktien⸗ geſellſchaft im Bebauungsplan vorgeſehenen Straßen wird zugeſtimmt. a) Die Koſten für die Regulierung der vor⸗ bezeichneten Straßen einſchl. der Be⸗ leuchtung, Baumpflanzung und gärtne⸗ riſchen Anlagen in der veranſchlagten Höhe von 724 400 %ℳ ſind in das Ertraordi⸗ narium des Sonderetats 7 (Verbreiterung der Bismarckſtraße) für 1913 einzuſtellen. p) Die Koſten für die Kanaliſation der vor⸗ genannten Straßenteile in der veran⸗ ſchlagten Höhe von 106 400 ℳ mit Aus⸗ ſchluß des tiefgelegenen Kanals in der Straße 32%, deren Koſten bereits durch Gemeindebeſchluß vom 3./). April 1912 173 — Druckſache Nr. 97 — mitbewilligt ſind⸗ ſind in das Extraordinarium des Sonder⸗ etats 1 (Kanaliſation) für 1913 einzuſtellen. () Die ortsſtatutariſchen Kanaliſationsbeiträge von 50 ℳ für das lfd. Meter Grund⸗ ſtücksſtraßenfront, im ganzen etwa89 200%% ſind dem Erxtraordinarium des Sonder⸗ etats 7 zu entnehmen und bei dem Ertra⸗ ordinarium des Sonderetats 1, zu ver⸗ einnahmen. Zu 1: Die im Zuge der Neuen Kantſtraße vor⸗ handene hölzerne Brücke über die Stadt⸗ und Ring⸗ bahn iſt Anfang der ſiebziger Jahre von dem Eiſen⸗ bahnfiskus erbaut worden. Im Jahre 1910 iſt zwiſchen dem letzteren und der Stadt Charlottenburg nach Maßgabe des Gemeindebeſchluſſes vom 10./21. September 1910 — Druckſache Nr. 257 ein Vertrag geſchloſſen worden, wonach ſich die Stadt verpflichtere, gegen eine einmalige Zahlung des Fiskus von 85 000 ℳ ſpäteſtens im Jahre 1915 eine neue Brücke zu bauen und darnach dauernd zu unter⸗ halten. Der Neubau der Brücke iſt jetzt aus mehreren Gründen notwendig geworden: Durch die mit der Neuweſtend⸗Aktiengeſellſchaft abgeſchloſſenen Verträge vom 12. und 20. März⸗ ſowie 3. April 1913 — Druckſache Nr. 97 für 1913 — und durch den im Abſchluß begriffenen Ver⸗ trag mit dem Eiſenbahnfiskus betreffend die An⸗ legung des Bahnhofs Witzleben Druckſache Nr. 351 für 1912 „ welche durch die Beſchlüſſe der Stadt⸗ verordnetenverſammlung vom 9. April 1913 und vom 22. Januar 1913 genehmigt worden ſind, iſt die Ausführung des Bahnhofs Witzleben geſichert worden. Für die Herſtellung des Bahnhofs müſſen die vorhandenen Staatsbahngleiſe verſchoben werden, und kommen an die Stelle der Pfeilerjoche für die hölzerne Brücke zu liegen, wodurch die Beſeitigung dieſer Brücke und der Neubau bedingt wird. Außer⸗ dem erhält das Stationsgebäude für den Bahnhof Witzleben an der Neuen Kantſtraße ſeinen Zugang von der neuen Brücke. Im übrigen iſt der Neubau der Brücke nötig für die Durchführung des die Ver⸗ längerung der Neuen Kantſtraße bildenden neuen Straßenzuges: Straße 98 Platz D Straße 53 bis zum Reichskanzlerplatz. Der Bahnhof Witzleben, die Brücke im Zuge der Neuen Kantſtraße und die Regulierung des Straßenzuges zur Verlängerung der Neuen Kantſtraße bis zum Reichskanzlerplatz bilden ein zuſammenhängendes Unternehmen, das nach unſerer Abſicht gleichzeitig fertiggeſtellt und dem Betrieb übergeben werden ſoll. Der dieſer Vorlage beigefügte Plan macht die Lage des Geſamtunternehmens kenntlich. Die neue Brücke kreuzt die Bahn unter einem Winkel von 74 Grad. Sie ſoll aus Eiſen hemgeſtellt werden und erhält außer den beiden Endauflagern, die in der Flucht der den Bahnhof Witzleben nach Oſten und Weſten begrenzenden Stützmauern liegen, vier Reihen eiſerner Mittelſtützen, deren Stellung der künftigen Lage der zwiſchen ihnen hindurch⸗ gehenden Bahnhofsaleiſe anzupaſſen iſt. Unter Berückſichtigung der über die Brücke zu führenden Straßenbahn erhält ſie zwiſchen den auf 5 m Breite bemeſſenen Bürgerſteigen einen 15 m breiten Fahrdamm, der mit Holz auf Beton⸗ und Buckelplatten gepflaſtert werden ſoll. Hierzu wird bemerkt, daß der Fahrdamm der Kantſtraße und der Neuen Kantſtraße mit Ausnahme des Dammes im