Lietzenſee eine Breite von 15 m erhalten hat und im Falle der Neupflaſterung erhalten wird und daß er auf dem Damm im Lietzenſee in einer Breite von 14 m angelegt worden iſt. Der Entwurf und der Koſtenanſchlag für die Brücke ſieht zwar einen 13 m breiten Fahrdamm und je 6 m breite Bürgerſteige vor und die Tiefbau⸗ und Verkehrsdeputation hatte ſich mit dieſen Abmeſſungen einverſtanden erklärt. Wir ſind jedoch der Anſicht, daß mit Rückſicht auf den zu erwartenden nicht unerheblichen Straßen⸗ verkehr die Fahrdammbreite auf Koſten der Bürger⸗ ſteige auf 15 m zu erhöhen iſt, namentlich da die Mehrkoſten überſchläglich nur auf 20 000 ℳ geſchätzt worden ſind, ſich alſo auf einen im Verhältnis zu den Geſamtkoſten nicht erheblichen Betrag belaufen. Die techniſchen Einzelheiten für den Brückenentwurf bitten wir dem beigefügten Entwurf und dem Er⸗ läuterungsbericht zu entnehmen. In dem der Anleihe für 1912 — vgl. Druck⸗ ſache Nr. 177 und 213 für 1910 — zugrunde liegen⸗ den Koſtenüberſchlage waren die Geſamtkoſten für die Brücke im Zuge der Neuen Kantſtraße auf 540 000 ℳ berechnet. Dieſe Koſten ſollten nach unſerer damaligen Annahme wie folgt gedeckt werden: Beitrag des Eiſenbahn⸗Fiskus laut Bertrag⸗ Beitrag der Aulieger Zuſchuß der Stadtgemeinde aus der Anleihe 2 85 000 ℳ 200 000 „ 255 000 , wie vor 540 000 ℳ Dieſe Geſamtkoſten haben ſich jedoch bei der ge⸗ naueren Veranſchlagung erheblich ermäßigt und be⸗ tragen nach dem jetzt aufgeſtellten Koſtenanſchlag nur 480 700 ℳ und erhöhen ſich mit Rückſicht auf die Verbreiterung des Fahrdammes auf 500 700 ℳ. Die bedeutende Koſtenverminderung iſt in der Hauptſache dadurch entſtanden, daß die für den Ab⸗ ſchluß des Bahnhofs Witzleben nötigen Stützmauern, deren Koſten zu Laſten der Bahnhofsanlage gehen, ſich an die Entwiderlager der Brücke anſchließen und dadurch die ſonſt erforderlich geweſenen koſtſpieligen Flügelmauern für die Brückenwiderlager erſpart wer⸗ den, ferner dadurch, daß es infolge der Tieferlegung der Gleiſe möglich geworden iſt, die Konſtruktions⸗ höhe für die Brücke zu vergrößern. Dementſprechend verringert ſich der obige Betrag von . 200 000 ℳ den wir den Anliegern auf der Weſt⸗ ſeite der Ringbahn glaubten auferlegen zu können, um (540 000 — 500 700) — 39 300 ℳ er ermäßigt ſich ferner da⸗ durch, daß gemäß unſeren Verhandlungen mit der betreffenden Straßenbahn⸗ geſellſchaft die Straßen⸗ bahn über die Brücke fort⸗ geführt und deshalb die Straßenbahngeſellſchaft zu einem Beitrag zu den Koſten für die Herſtellung des Pflaſters im Stra⸗ ßenbahnkörper in Höhe von herangezogen werden ſoll, noch um letzteren Betrag, alſo im ganzen um 6 000 ℳ 45 300 ℳ auf 154 700 Nachdem die Neuweſtend⸗Aktiengeſellſchaft zu den Baukoſten des Bahnhofs Witzleben 275 000 J 174 und zu den Betriebskoſten für die erſten 5 Jahre 208 750 ℳ beizutragen und die Koſten des Fuß⸗ gängerweges mit 65 000 ℳ ganz zu übernehmen ſich verpflichtet hat, war es nicht möglich, ſie weiter auch noch zu den Koſten des Brückenbaues heranzuziehen. Als Anlieger kommt auf der Weſtſeite der Bahn dann nur noch die Stadt ſelbſt in Betracht. Der vor⸗ berechnete Reſtbetrag von 154 700 ℳ ſoll deshalb aus dem Sammelfonds für Anleihezwecke übernom⸗ men werden. Während des Baues der neuen Brücke braucht eine Notbrücke nicht hergeſtellt zu werden, da der Verkehr von der Neuen Kantſtraße nach dem ehe⸗ maligen Exerzierplatzgelände mit Zuſtimmung der Verkehrspolizei über den Kaiſerdamm und unter Benutzung des proviſoriſch inſtand zu ſetzenden alten öffentlichen Weges in der Verlängerung der Königin⸗ Eliſabeth⸗Straße umgeleitet werden kann. Die Koſten für Inſtandſetzung des alten öffentlichen Weges, ebenſo wie die für die Beſeitigung der alten Brücke ſind in der oben genannten Geſamtſumme mit enthalten. Der vorliegende Entwurf bedarf noch der förm⸗ lichen Genehmigung der Eiſenbahnverwaltung. Da er aber mit ihrem Einvernehmen aufgeſtellt worden iſt, wird ſie vorausſichtlich keine weſentlichen Aende⸗ rungen mehr verlangen. Zu II: Nachdem die Herſtellung des Bahnhofs Witzleben und die Regulierung der zwiſchen dem ehemaligen Exerzierplatz und dem Kaiſerdamm be⸗ bauungsplanmäßig ausgewieſenen Straßen ſicherge⸗ ſtellt iſt, ſind zugleich mit dem Neubau der Brücke zu I unſeres Antrages die Vorbedingungen erfüllt, unter welchen die Stadt an die Aufſchließung und Verwertung ihres Befitzes gehen kann, wenigſtens ſo⸗ weit er nördlich von dem geplanten, die Verlänge⸗ rung der Neuen Kantſtraße bildenden Straßenzuge liegt. Es wird zu dieſem Zwecke beabſichtigt, die Ver⸗ längerung der Neuen Kantſtraße bis zum Reichs⸗ kanzlerplatz, nämlich die Straße 9g, den Platz D und die Straße 5a, gleichzeitig mit der Brücke und dem Bahnhof Witzleben fertigzuſtellen und dem Ver⸗ kehr zu übergeben. Man kann wohl annehmen, daß alle dieſe Arbeiten ſpäteſtens im Herbſt 1914 fertig⸗ geſtellt ſein werden. Zur Innehaltung des hiermit gegebenen Bauprogrammes iſt es nötig, im Som⸗ mer 1913 mit der Kanaliſation und den Erdarbeiten für die Straßendämme zu beginnen. Als Pflaſter muß für einen großen Teil der Fahrdämme wegen ihrer verhältnismäßig ſtarken Steigungen Holz⸗ pflaſter Verwendung finden, während im übrigen Aſphaltpflaſter vorgeſehen worden iſt. Die Straße 98, Platz DV und Straße »a ſollen gleichzeitig mit der Regulierung eine zweigleiſige Straßenbahn er⸗ halten, die Koſten für die Pflaſterun« des Straßen⸗ bahnkörpers ſind in der zu IIa angegebenen Summe nicht mit enthalten. Die Breite des Fahrdammes in den beiden Straßen 9g und 5a iſt mit Rückſicht auf die Straßenbahn auf 16 m, in den anderen Straßen auf 7,5m bemeſſen worden, die Königin⸗ Eliſabeth⸗Straße ſoll die gleiche ſtraßenmäßiae Ein⸗ teilung erhalten wie in ihrem Teil nördlich am Kaiſerdamm. Die für die vorgenannten Straßen erforderliche Kanaliſation erfordert 106 400 ℳ Baukoſten. Hier⸗ zu iſt zu bemerken, daß die Mittel für den in der Straße 32 ) geplanten gemauerten Kanal bereits durch den Gemeindebeſchluß vom 3./. April 1913 (Druckſache Nr. 97) bewilligt worden, alſo in der vorgenannten Summe nicht enthalten ſind.