1000 (Tauſend) Mark fällig. Soweit Anlagen be⸗ reits an, auf oder in der Saatwinkler Chauſſee be⸗ ſtehen, finden die Vorſchriften dieſes Paragraphen keine Anwendung. Ueber den Fortbeſtand ſolcher Anlagen trifft Charlottenburg die Beſtimmung. § 16. Die geſetzlichen Stempelkoſten dieſes in 2 Exem⸗ plaren zu fertigenden Vertrages werden von beiden Vertragſchließenden zu gleichen Teilen getragen. Berlin, den Magiſtrat hieſiger Königlichen Haupt⸗ und Reſidenzſtadt. „Charlottenburg, den Der Magiſtrat. Druckſache Nr. 114. Vorlage betr. Ban eines Pavillons II. Klaſſe auf dem Krankenhausgrundſtück in Weſtend. Urſchriftlich mit Akten Fach 19 Nr. 1 und 1 Mappe, enthalten 1 Lageplan, 11 Zeichnungen und 1 Koſtenanſchlag an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Dem Bauentwurf vom 15. März 1913 für einen „Pavillon II. Klaſſe auf dem Gelände des Krankenhauſes in Weſtend wird zugeſtimmt. Die anſchlagsmäßigen Koſten in Höhe von 601 000 ℳ ſind mit 600 000 ℳ aus Anleihe⸗ mitteln und mit 1000 ℳ aus Ord. Kapitel vII Abſchnitt 18 für 1912 zu beſtreiten. Durch Gemeindebeſchluß vom 17. Mai/15. No⸗ vember 1911 (Druckſache Nr. 150) iſt dem Vor⸗ entwurf und den überſchläglich auf 540 000 ℳ be⸗ rechneten Baukoſten zugeſtimmt worden. Bei Ausarbeitung des Bauentwurfs ſind wir im weſentlichen dem Vorentwurf gefolgt. Der jetzige Koſtenanſchlag, der mit 601 000 ℳ abſchließt, weiſt einen Mehrbetrag von 61 000 ℳ auf. Die Mehr⸗ aufwendungen ſind in der Hauptſache darauf zurück⸗ zuführen, daß ein völlig ausgebautes Untergeſchoß ausgeführt werden mußte. Dies wurde dadurch be⸗ dingt, daß eine Pulſions⸗Lüftungsanlage ſtatt der anfänglich vorgeſehenen einfachen Ablufranlage für nötig gehalten wird und daß infolge der neuen Vor⸗ ſchriften über den Bau von Krankenanſtalten die Aufnahmebadeabteilung verlegt und deswegen auch der Bettenaufzug tiefer geführt werden mußte. Die hierdurch entſtehenden Koſten belaufen ſich auf 27 000 ℳ. Ferner mußte ein Mehrbetrag von 33 000 ℳ für die innere Einrichtung eingeſetzt wer⸗ den. Die Einrichtungskoſten für das Einzelbett wur⸗ den für den Vorentwurf auf 1200 ℳ geſchätzt, ſomit etwas höher (150 ℳ), als bei der erſten Anlage in Weſtend für das Einzelbett ausgegeben wurde⸗ Andere Anhaltspunkte für die Bemeſſung von Ein⸗ ichtungskoſten derartiger Pavillons waren nicht vor⸗ en. Die Einzelberechnungen haben jetzt einen ich höheren Einheitsſatz — 1860 ℳ — ergeben, einen Ausſchuß der Hochbau⸗Deputation im 2. 179 n geprüft und feſtgeſtellt wurde. Der höhere Einheitsſatz gegenüber den Einrichtungskoſten ſon⸗ ſtiger Krankenhäuſer erklärt ſich hauptſächlich da⸗ durch, daß jedes der Einzelzimmer einigermaßen wohnlich mit einem Schrank, Tiſch uſw. ausgeſtattet werden muß, was für Krankenſäle nicht erforderlich iſt. Auch die allgemeinen Einrichtungen, namentlich die Ausſtattung des Operationszimmers, belaſtet bei der geringen Bettenzahl den Bettenpreis viel ſtärker als bei großen Krankenhäuſern. Infolgedeſſen war die lediglich geſchätzte Erhöhung gegenüber den vor 10 Jahren eingerichteten Krankenpavillons in Weſtend nicht genügend, zumal auch die Preiſe ſeit⸗ dem nicht unerheblich geſtiegen ſind. Zum Bau des Pavillons I1I. Klaſſe ſtehen 480 000 ℳ bei den Anleihen vom Jahre 1908 und 1911 und 1000 ℳ für die Beleuchtung der Turm⸗ uhr bei Dunkelheit im Etat Ord. Kapitel vII Ab⸗ ſchnitt B 18 für 1912 zur Verfügung, während der Reſt von 120 000 ℳ. (601 000 y — 481 000 ) durch die neu beantragte Anleihe beſchafft und wenn nötig, vorſchußweiſe gezahlt werden ſoll. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der verſtärkten Hochbau⸗Deputation. Charlottenburg, den 16. April 1913. Der Magiſtrat. Dr. Maier. Seeling. X. d. 21. Schol t. ————— Druckſache Nr. 115. Vorlage betr. Herrichtung von Räumen für Schul⸗ zwecke. Urſchriftliſch mit einem Heft, 4 Blatt Zeichnun⸗ gen und 4 Koſtenanſchlägen an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Dem Umbau der ſtädtiſchen Häuſer Spree⸗ ſtraße 39/0 und der inneren Einrichtung der gemieteten Klaſſenräume in dem Hauſe Spree⸗ ſtraße 22 wird nach den vorgelegten Zeichnun⸗ gen und Koſtenanſchlägen zugeſtimmt. 2. Die Koſten in Höhe von 47 135 ℳ ſind aus den beim Ord. Kapitel 111 Abſchnitt 22 für 1912 vorgeſehenen 65 000 ℳ zu beſtreiten und in Höhe von 17 848,90 ℳ aus den für die innere Einrichtung der zu erbauenden Ge⸗ meindedoppelſchule Oranienſtraße 13+15a vor⸗ geſehenen Mitteln zu entnehmen, ſofern nicht brauchbare Beſtände des Bauhofs Verwendung finden können. Durch die früher geplante Inanſpruchnahme der Grundſtücke Bismarckſtraße 49/51 für den Neubau der Sophie⸗Charlottenſchule erſchien die anderweite Unterbringung der dort in den Gebäuden vorhande⸗ nen Gemeindeſchulklaſſen erforderlich. Zu dieſem Zwecke wurden daher im Etat für 1912 beim Ord. Kapitel III Abſchnitt 22 65 000 ℳ. vorgeſehen. Dieſer Betrag iſt aber nicht verwendet worden, weil die Häuſer Bismarckſtraße 49/51 infolge Aufgabe des Planes, auf ihrem Grund und Boden die Sophie⸗ Charlottenſchule zu erbauen, bis auf weiteres noch für Gemeindeſchulzwecke benutzt werden können. In⸗ zwiſchen hat ſich aber die Einrichtung ſtädtiſcher Hänſer zur Unterbringung neuer Klaſſen als drin⸗ gend notwendig ergeben, und dieſer Bedarf an Schul⸗ klaſſen ſoll nunmehr durch den Umbau der ſtädtiſchen