Häuſer Spreeſtraße 39¾/40 (20 Klaſſen) und die er⸗ mieteten Räume im Hauſe Spreeſtraße 22 (6 Klaſſen) gedeckt werden. Nach den anliegenden Koſtenanſchlägen betragen die Koſten a) für den Umbau der Häuſer Spreeſtraße 39/40 44 000,— 5) für die innere Einrichtung da⸗ jelbſttet . 17 848,90 „ c) für die Herrichtung der Räume Spreeſtraße 22. — 2 1 400— „ d) für die innere Einrichtung da⸗ ſelbſtte 3 135— 2 zuſammen 66 383,90 ℳ Hiervon ſollen die Koſten zu a und d mit 44 000 ℳ 3135 %ℳ 47 135 ℳ aus den eingangs ange⸗ führten 65 000 ℳ beſtritten werden. Die Koſten zu e ſtehen im Etat für 1913 beim Ord. Kapitel VII Abſchnitt 30 zur Verfügung, während der Betrag zu b aus den für die innere Einrichtung der zu er⸗ bauenden Gemeinde⸗ Doppelſchule Oranienſtraße Nr. 13/15a vorgeſehenen Mitteln entnommen wer⸗ den ſoll, ſoweit nicht durch Verwendung brauchbarer Beſtände des Bauhofs Erſparniſſe an der Summe er⸗ zielt werden können. Den beigefügten Plänen für den Umbau Spreeſtraße 39/40 hat die Hochbau⸗Deputa⸗ tion zugeſtimmt. Charlottenburg, den 17. April 1913. Der Magiſtrat. Dr. Maier. Seeling. Xo 162 Druckſache Nr. 116. Vorlage betr. Erweiterung des Rieſelfeldes. Urſchriftlich mit den Akten Fach 29 Nr. 2 Bd. 3 ſowie mit einer Mappe, enthaltend 18 Blatt Zeichnungen, 1 Heft Erläuterungsbericht und 1 Heft Koſtenanſchläge an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Die Erweiterung der Aptierung auf dem Rieſel⸗ felde mit den dazu gehörigen Zufluß⸗ und Ab⸗ flußleitungen, ſowie die Erweiterung und Ver⸗ tiefung des füdlichen Abfangegrabens nach Maßgabe des vorgelegten Entwurfs wird ge⸗ nehmigt. 2. Die koſtenanſchlagmäßigen Koſten in Höhe von 892 500 ℳ ſind aus bereiten Anleihemitteln zu decken. Die letzte Erweiterung der Aptierung auf dem Rieſelfelde hat im Jahre 1911 nach Maßgabe des Gemeindebeſchluſſes vom 2./8. Februar 1911 Druckſache Nr. 19 — ſtattgefunden. Damals ſtand für dieſen Zweck noch eine Fläche öſtlich von der Spandau⸗Potsdamer Chauſſee auf dem Plan II in einer Größe von etwa 35 ha zur Verfügung. Damit war aber das geſamte ſtädtiſche Gelände, welches öſt⸗ lich von dieſer Chauſſee für die Berieſelung in Frage kommt, vollſtändig ausgenutzt und infolgedeſſen kann eine Erweiterung nur noch im Weſten ſtattfinden. Wie ſchon in unſerer Vorlage vom 2. Februar 1911 für die letzte Erweiterung bemerkt worden iſt, ent⸗ ſtehen hierdurch weſentliche Unkoſten, und zwar des⸗ halb, weil der ſüdliche Abfangegraben erweitert, ver⸗ tieft und verlängert werden muß, und weil eine neue 180 Abſitzbeckenanlage zu ſchaffen iſt. Von dem Gelände weſtlich der Spandau⸗Potsdamer Chauſſee ſoll für die neue Anlage zunächſt der ſüdliche Teil in An⸗ ſpruch genommen werden, weil dieſer an die Ver⸗ längerung des ſüdlichen Abfangegrabens, nach welchem er Vorflut nimmt, herangrenzt. Die Notwendigkeit für die Erweiterung der Ap⸗ tierung ergibt ſich daraus, daß die auf das Rieſelfeld gepumpte jährliche Waſſermenge vom Jahre 1910 bis zum Jahre 1912 von 15 Millionen ehm auf 17,8 Millionen ehm geſtiegen iſt und daß dadurch eine unzuläſſige Ueberlaſtung eingetreten iſt. Eine ſolche Ueberlaſtung führt dazu, daß die Bewirtſchaf⸗ tung der Stücke infolge zu ſtarker Bewäſſerung un⸗ möglich wird. Die geologiſche Beſchaffenheit des neu zu aptierenden Geländes erſcheint für die Rieſelei ſehr günſtig und infolgedeſſen iſt die Größe der Neu⸗ aptierung nur in dem Maße angenommen worden, daß die Belaſtung des Rieſelfeldes nach Ausführung der geplanten Bauten etwa eine normale ſein wird; jedoch kann erwartet werden, daß die zu aptierenden Flächen, welche Neuland darſtellen, beſonders viel Waſſer werden verarbeiten können, und daß aus dieſem Grunde die nächſte Erweiterung noch nicht im Jahre 1914, ſondern erſt einige Jahre ſpäter erforderlich werden wird. Die neue Abſitzbeckengruppe ſoll auf dem höch⸗ ſten Punkt des Geländes weſtlich von der Spandau⸗ Potsdamer Chauſſee zur Ausführung kommen, da⸗ mit ſie befähigt iſt, dieſes ganze Gelände zu bewäſſern. Nach der Geländegeſtaltung iſt dieſe Möglichkeit faſt im ganzen Umfange gegeben; es bleibt nur ein kleiner Streifen im Norden des Rieſelfeldes übrig, für den ſpäter einmal eine beſondere Abſitzbeckenanlage zu ſchaffen wäre. Aus der Anlage einer großen gemein⸗ ſchaftlichen Abfitzbeckengruppe ergeben ſich ſowohl für die Ausführung als auch für den Betrieb beſondere wirtſchaftliche Vorteile. Von der neuen Gruppe, die ſpäter etwa 38 Becken umfaſſen wird, ſind zunächſt nur 8 Becken für die Ausführung vorgeſehen. Sie werden ausreichen, um ſowohl den jetzigen, weſtlich von der Spandau⸗Potsdamer Chauſſee belegenen, bereits aptierten Plan 4, deſſen jetzige Abſitzbecken beſeitigt und in Rieſelſtücke umgewandelt werden ſollen, als auch die neu zu aptierende Fläche in einer Größe von 85 ha zu bewäſſern. Die Zuleitung des Waſſers von den Abſitzbecken zu den Rieſelſtücken er⸗ folgt durch einen Hauptzuleitungsgraben, welcher mit Rückſicht auf ſeine große Länge zum Teil in einer Rohrleitung geführt werden ſoll. Der Schlamm wird von den Becken in einen beſonderen Graben zu den Schlammtrockenplätzen geführt, für welche ein Gelände gewählt iſt, welches nach ſeiner geologiſchen Beſchaffenheit für die Schlammtrocknung beſonders geeignet iſt. Der füdliche Abfangegraben muß einer durch⸗ greifenden Abänderung unterzogen werden, da er jetzt überlaſtet iſt und deshalb auch nicht ausreichen kann, um diejenigen Waſſermengen abzuführen, welche ihm ſpäter nach dem geſamten Ausbau des Rieſelfeldes zufließen werden. Die Vorſchläge, welche in den Jahren 1910 und 1911 für eine Um⸗ änderung am ſüdlichen Abfangegraben zur Vermei⸗ dung von Durchfeuchtungen gemacht wurden, haben nur teilweiſe zur Ausführung gebracht werden können, weil die Beſchaffenheit des Bodens die Baſſerhaltung zu ſehr erſchwerte und eine vorzeitige Einſtellung der Arbeiten veranlaßte. Deshalb ſoll