— 181 jetzt gleichzeitig mit der Erweiterung des Grabens eine neue Maßnahme zur Verhinderung der Durch⸗ feuchtungen dadurch getroffen werden, daß die Sohle des Grabens auf eine beſtimmte Strecke, welche durch den geologiſchen Längsſchnitt des Grabens beſtimmt iſt, bis zu den durchläſſigen Sandſchichten beſonders vertieft wird. Für die Verlängerung des ſüdlichen Abfange⸗ grabens weſtlich über die Spandau⸗Potsdamer Chauſſee hinaus wurden mehrere Linienführungen bearbeitet, und es wurde hierbei die im vorliegenden Entwurf vorgeſchlagene Spur, welche ſich dicht neben der ſüdlichen und weſtlichen Grenze des Rieſelfeldes hält, als die wirtſchaftlich vorteilhafteſte befunden. Dazu kam noch auf Grund der im Betriebe ge⸗ machten Erfahrungen die Ueberlegung hinzu, daß der Abfangegraben dann ſeinen Zweck am beſten erfüllen wird, wenn er fremdes Gelände nicht in ſich ein⸗ ſchließt. Die Verlängerung ſoll zunächſt bis zu dem Punkte zur Ausführung gelangen, wo der Entwäſſe⸗ rungsgraben N in den ſüdlichen Abfangegraben ein⸗ mündet. Die Höhenlage und die Querſchnitte für die Erweiterung und Verlängerung des Grabens ſind ſo bemeſſen, daß ſte für den ſpäteren völligen Ausbau des Rieſelfeldes ausreichen werden. Im übrigen verweiſen wir auf den Entwurf und den Erläuterungsbericht. Die Koſten für die geſamten Anlagen ſtellen ſich nach den beigefügten Koſtenanſchlägen (1 Heft) ins⸗ geſamt auf rund 892 500 ℳ und ſollen aus vor⸗ handenen Anleihemitteln der Kanaliſations⸗Verwal⸗ tung gedeckt werden. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluß der Kanaliſations⸗Deputation. Charlottenburg, den 17. April 1913. Der Magiſtrat. Dr. Maier. Bredtſchneider. 1X. 132. Druckſache Nr. 117. Vorlage betr. Kanaliſationskoſten für einen Teil der Königin⸗Eliſabeth⸗Straße. Urſchriftlich mit dem Heft 143 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Koſten für die Kanaliſterung der Kö⸗ nigin⸗Eliſabeth⸗Straße zwiſchen der Frederi⸗ ciaſtraße und der Nordgrenze des ehemaligen Beſitzes der Neu⸗Weſtend⸗Aktien⸗Geſellſchaft in der veranſchlagten Höhe von 33 700 ℳ ſind in das Extra⸗Ordinarium des Kanaliſations⸗ Etats für 1913 einzuſtellen. Durch Gemeindebeſchluß vom 3./9. April d. I., Druckſache Nr. 96, iſt die Regulierung der Königin⸗ Eliſabeth⸗Straße zwiſchen Fredericiaſtraße und der Nordgrenze des ehemaligen Gebiets der Neu⸗ Weſtend⸗Aktien⸗Geſellſchaft nach Maßgabe des mit dieſer abgeſchloſſenen und abgedruckten Vertrages beſchloſſen und nur noch die Feſtſetzung der Koſten für die Kanaliſierung dieſes Straßenteils durch be⸗ ſondere Vorlage vorbehalten worden. Nach dem von inzwiſchen aufgeſtellten Koſtenanſchlag betragen fun uns dieſe Koſten 33 700 ℳ, ſie ſind in das Ertra⸗Ordi⸗ — narium des Kanaliſations⸗Etats für 1913 einzu⸗ ſtellen. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluß der Kanaliſations⸗Deputation. Charlottenburg, den 17. April 1913. Der Magiſtrat. Dr. Maier. Bredtſchneider. IX. 9/381. Druckſache Nr. 118. Vorlage betr. Beitrag für die Charlottenburger Säuglingsklinik. Urſchriftlich mit 1 Heft an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Dem Komitee der Charlottenburger Säug⸗ lingsklinik in der Chriſtſtraße 9 wird für das Rechnungsjahr 1913 ein Beitrag von 3000 ℳ, und für den Zeitraum von rund 50 Tagen, währenddeſſen eine Belegung der Säuglings⸗ klinik durch Ueberweiſung von Säuglingen ſeitens der Armen⸗Direktion nicht ſtattfand eine Vergütung von 1500 ℳ — beide Be⸗ träge aus dem Dispoſttionsfonds — bewilligt. Die Stadtverordnetenverſammlung hat in der Sitzung vom 19. März 1913 beſchloſſen, der Säug⸗ lingsklinik für die Zeit vom 13. Februar 1913 ab bis zu dem Tage, wo Neuaufnahmen in der frühe⸗ ren Weiſe erfolgen können, einen Zuſchuß zu den Betriebskoſten von täglich 30 ℳ zu gewähren. Sie beſchloß ferner, den Magiſtrat zu erſuchen, mit dem Vorſtande der Säuglingsklinik wegen Fortſetzung des bisherigen Verhältniſſes in Verhandlungen zu treten. Der erſte Beſchluß entſprach der Vorlage des Magiſtrats vom 25. Februar 1913, welche das Ergebnis von Verhandlungen des Magiſtrats mit dem Vorſtande der Säuglingsklinik war, zu dem Zwecke einer Entſchädigung des Vorſtandes für ſeine Zuſage, den Schluß der Klinik nicht ſofort zu ver⸗ anlaſſen, ſondern bis zum 31. März hinauszu⸗ ſchieben. Der zweite Beſchluß war durch das am 4. März eingegangene Schreiben des Arbeitsaus⸗ ſchuſſes der Säuglingsklinik veranlaßt, in dem dieſer ſich erbot, die Klinik auch für das Jahr 1913 weiter zu betreiben und die von der Stadt überwieſenen Säuglinge zu dem alten Pflegeſatz von 3 für den Tag und Kopf aufzunehmen, wenn der ſtädtiſche Zuſchuß von 3000 ℳ auch für das Jahr 1913 weiter gezahlt würde. Die Verhandlungen zwiſchen den Vertretern des Magiſtrats und des Arbeitsausſchuſſes der Säug⸗ lingsklinik fanden am 2. April ſtatt und führten zu einer Einigung unter den folgenden Abmachungen, denen der Magiſtrat zugeſtimmt hat. Die auf einem Abkommen mit dem Vorſtande der Säuglings⸗ klinik beruhende Verfügung vom 10. Februar 1913, nach welcher die Armen⸗Direktion der Säuglings⸗ klinik Säuglinge nicht mehr überweiſt, wird aufge⸗ hoben. Der Säuglingsklinik wird die Verpflichtung auferlegt, die Belegung nicht über die durch die Be⸗ hörden genehmigte Zahl von 40 Betten zu erhöhen. Im Einverſtändnis mit dem Arbeitsausſchuß der Säuglingsklinik wird der Armen⸗Direktion die Prü⸗ g der Aufenthaltsdauer der Säuglinge in der Säuglingsklinik übertragen.