— 182 — Die Verfügung vom 10. Februar iſt dieſem Ab⸗] erſtattet wird. Da weder der Zeitpunkt der Unter⸗ kommen zufolge am 4. April aufgehoben worden, dief brechung noch des Wiederbeginns der Ueberweiſungen Belegung findet wieder ſtatt. ſich ſcharf auf beſtimmte Kalendertage feſtſetzen läßt, Vom 1. April ab wird ſomit der frühere Zuſtand] und da ihrerſeits auch die Leitung der Klinik ihre wieder hergeſtellt. Da in der Zeit etwa von Mitte] Entlaſſungen der Nichtbelegung angepaßt hat, ſo er⸗ Februar ab bis Anfang April durch die Nichtbelegung ſchien die dem wirklichen Sachverhalte am meiſten ſeitens der Armen⸗Direktion die Klinik Einbußen] entſprechende Abrundung der Entſchädigung auf erlitt, deren Wirkungen in der 74 25. Fe⸗ 50 Tage angemeſſen. bruar über die Vorausſetzungen einer Schließung der Klinik am 31. März herwegchehen . iſtſ Charlottenburg, den 16. April 1913. es begründet, daß der damals für angemeſſen er⸗ achtete Betrag von 30 ℳ für den Tag, im ganzen pr M a i — alſo für rund 50 Tage 1500 ℳ, auch unter den ver⸗ Deaer ottſtein. Samter. änderten Verhältniſſen der Weiterführung der Klinik] VIIIa. G.! 43. Charlottenburg, den 18. April 1913. Der Itadtuerordneten-Borſteher. Dr. Frentzel.