193 Vorlagen für die Stadtverordneten⸗Verſammlung zu Charlottenburg. Druckſache Nr. 127. Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummer Ord. Kapitel II B— 10 für 1913. Urſchriftlich mit den Akten Fach 1 Nr. 6 und 1 Stück der Ausführungsbeſtimmungen über die Neuordnung des höheren Mädchenſchulweſens an die Stadwerordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Ord. Kapitel 11 B Abſchnitt 10 für 1913 wird um 400 ℳ verſtärkt. Der Betrag iſt dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen. Nach den ſeit Oſtern 1909 in Kraft befindlichen Lehrplänen für die weibliche Jugend ſind für jede Anſtalt 5 Nähmaſchinen erforderlich. Für die Auguſte⸗Viktoria⸗Schule und das Lyzeum I1II ſind auch je 5 Nähmaſchinen beſchafft worden, für die Sophie⸗Charlotten⸗Schule und das Lyzeum Iv jedoch noch nicht. Für die Sophie⸗Charlotten⸗Schule waren aller⸗ dings bereits im Jahre 1910 die für 5 Nähmaſchinen erforderlichen Mittel in den Etat eingeſtellt worden, die Beſchaffung iſt aber unterblieben und der dazu in den Etat eingeſtellte Betrag wieder in Abgang geſtellt worden, weil es in dem Schulhauſe Roſinen⸗ ſtraße 12 an Raum gebrach. Auch im Lyzeum IV, an dem Oſtern 1913 Klaſſe 39 eröffnet iſt und ſomit lehrplanmäßig mit dem Unterricht im Maſchinennähen begonnen werden muß, fehlte es an einem geeigneten Raume zur Unterbringung von 5 Maſchinen. Wir haben daher in den Etat für 1913 unter Kapitel I1 B Abſchnitt 10 nur 200 ℳ ein⸗ geſtellt, um für die Sophie⸗Charlotten⸗Schule und das Lyzeum IV wenigſtens je 1 Maſchine beſchaffen zu können. Inzwiſchen iſt nun dem Lyzeum IV in dem Handfertigkeitszimmer der Gemeindeſchule XXV Raum zur Unterbringung der Nähmaſchinen zur Verfügung geſtellt worden. Der Direktor beantragt daher, um den Nähmaſchinen⸗Unterricht in vollem Umfange aufnehmen zu können, die Erhöhung der Etatsnummer Ord. Kapitel II B Abſchnitt 10 um 400 ℳ und wir erkennen dieſe Forderung als be⸗ rechtigt an. In Uebereinſtimmung mit der Deputation für das höhere Mädchenſchulweſen beantragen wir, 400 ℳ für das Lyzeum Iv nachzubewilligen. Charlottenburg, den 19. April 1913. Der Magiſtrat. Dr Maſier. Neufert. Druckſache Nr. 128. Vorlage betr. Feier des hundertſten Geburtstages Richard Wagners im Deutſchen Opernhauſe. Urſchriftl ich mit den Vorgängen an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Zu den Koſten einer Feier des hundertſten Geburtstages Richard Wagners im Deutſchen Opernhauſe wird ein Beitrag von 1000 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds bewilligt. Der 22. Mai 1913 iſt der 100. Geburtstag Richard Wagners. Dieſer Tag wird in Deutſchland an vielen Orten der Bedeutung dieſes größten Muſikdramati⸗ kers des 19. Jahrhunderts entſprechend, in feſtlicher Weiſe begangen werden. In Groß⸗Berlin wird ihn die Stadtgemeinde Berlin durch die Veranſtaltung einer Reihe von öffentlichen Konzerten feiern, deren Koſten die Stadt trägt. Von den Groß⸗Berliner Ge⸗ meinden iſt die Stadt Charlottenburg die einzige, die eine eigene Oper beſitzt. Es erſcheint uns deshalb naheliegend, daß ſie dieſen Feſttag in würdiger Weiſe begeht, zumal das Deutſche Opernhaus namentlich auch der Pflege der Wagnerſchen Opern gewidmet iſt. Bei der durch das Pachtverhältnis mit der „Deutſches Opernhaus Betriebs A. G.“ gegebenen Sachlage halten wir es für zweckmäßig, daß die Stadt mit ihrer Pächterin eine gemeinſchaftliche Gedenkfeier veranſtaltetr. Wie Vorbeſprechungen mit der Geſell⸗ ſchaft ergeben haben, erſcheint als die geeigneteſte Form einer Feier ein Feſtakt, der im Laufe des Tages ſtattfinden ſoll. Er ſoll durch einen Vortrag über das Leben und die Bedeutung Richard Wagners eingeleitet werden, dem ſich Konzertvorträge — etwa drei Chor⸗ oder Orcheſterſtücke — anſchließen ſollen, die den ſchöpferiſchen Werdegang Wagners veran⸗ ſchaulichen. Der Stadt ſoll die Hälfte der Sitzplätze des Hauſes zur Verfügung geſtellt werden, auch ſoll ihr die Zuſtimmung zu dem Programm der Feier vorbehalten ſein, und ſie ſoll dagegen die Verpflich⸗ tung übernehmen, zu den Koſten der Veranſtaltung, die auf etwa 5000 ℳ veranſchlagt ſind, 1000 % beizutragen. Die Koſten entſtehen in der Hauptſache durch die Vorbereitung der Veranſtaltung, durch die an die mitwirkenden Künſtler und techniſchen Ar⸗ beiter zu zahlenden Honorare und Löhne und durch die Beleuchtung und Ausſchmückung des Hauſes und der Bühne. Die Verwendung der der Stadt zur Verfügung ſtehenden etwa 1200 Plätze iſt ſo gedacht, daß neben den ſtädtiſchen Körperſchaften die ſtädtiſchen Ehren⸗ beamten zu der Feier eingeladen werden. Den letzte⸗ ren könnte damit zugleich die ſchon früher in Ausſicht genommene Gelegenheit geboten werden, an einer