Seitens des Magiſtrats: Bürgermeiſter Dr Maier, Stadtbauräte Bredtſchneider, Seeling, Stadtſyndikus Sembritzki. Entſchuldigt: Stadtv. Bollmann, Wolffenſtein, Wöllmer. Der Ausſchuß bildet ſich wie folgt: Vorſitzender iſt der Stadtv. Vogel. Schriftführer ein Beamter der Geſchäftsſtelle. Der Magiſtrat hat am 17. April 1913 — IX' 387 beantragt, zu beſchließen: 1. Der vorgelegte Entwurf für den Neubau der Brücke über die Stadt⸗ und Ringbahn im Zuge der Neuen Kantſtraße wird genehmigt und ſeine Geſamtkoſten werden auf 500 700 % feſtgeſetzt. Von den außer dem Beitrag des Eiſen⸗ bahnfiskus von 85 000 ℳ und dem Beitrag der Straßenbahngeſellſchaft von 6000 ℳ für die Herſtellung des Pflaſters im Straßenbahn⸗ körper auf der Brücke, erforderlichen Mitteln von 409 700 ℳ. ſind 255 000 ℳ der Anleihe und der Reſt von 154 700 ℳ dem Sammel⸗ fonds für Anleihezwecke zu entnehmen. II. Der Regulierung der Straßen 9g und 5a des Platzes DV und der zwiſchen dieſem Straßen⸗ zuge und dem Gelände der Neuweſtend⸗Aktien⸗ geſellſchaft im Bebauungsplan vorgeſehenen Straßen wird zugeſtimmt. a) Die Koſten für die Regulierung der vor⸗ bezeichneten Straßen einſchl. der Be⸗ leuchtung, Baumpflanzung und gärtne⸗ riſchen Anlagen in der veranſchlagten Höhe von 724 400 ℳ ſind in das Ertraordi⸗ narium des Sonderetats 7 (Verbreiterung der Bismarckſtraße) für 1913 einzuſtellen. b) Die Koſten für die Kanaliſation der vor⸗ genannten Straßenteile in der veran⸗ ſchlagten Höhe von 75 400 ℳ) mit Aus⸗ ſchluß des tiefgelegenen Kanals in der Straße 320, deren Koſten bereits durch Gemeindebeſchluß vom 3./. April 1912 — Druckſache Nr. 97 — mitbewilligt ſind, ſind in das Extraordinarium des Sonder⸗ etats 1 (Kanaliſation) für 1913 einzu⸗ ſtellen. c) Die ortsſtatutariſchen Kanaliſationsbeiträge von 50 ℳ für das lfd. Meter Grundſtücks⸗ ſtraßenfront, im ganzen etwa 89 200 ℳ ſind dem Ertraordinarium des Sonder⸗ etats 7 zu entnehmen und bei dem Extra⸗ ordinarium des Sonderetats 1 zu verein⸗ nahmen. der Erklärunn des Magiſtratsbvertreters in 3 Nach der Stadtverordnetenſitzung am 23 d. Mts. ermäßigen die urſprünglich mit 106 400 ℳ veranſchlagten Koſten auf 75 400 dℳ. 2 die Vorlage eingehend be⸗ Stadtverordnetenverſamm⸗ n 94 und 5a des 195 ſich Aktiengeſellſchaft im Bebauungsplan vorge⸗ ſehenen Straßen wird unter der Vorausſetzung zugeſtimmt, daß gleichzeitig die Regulierung der nach dem Kaiſerdamm zu auf dem Terrain der Neuweſtend⸗Aktiengeſellſchaft belegenen Straßen erfolgt. Berichterſtatter: Stadt v. Harniſch. v. 3. 1. Vogel, Klick, Dr Stadthagen, Alb. Panſchow, Laskau⸗ Druckſache Nr. 132. Vorlage betr. Vorentwurf zu einem Waiſenhaus. Mit allen Vorgängen an die Stadtverordnetenverſamlmung mit dem Antrage, zu beſchließen: I1. Dem Vorentwurf zu einem Waiſenhauſe nach Maßgabe der vorgelegten Pläne und der mit abgedruckten Baubeſchreibung wird zugeſtimmt. I1. Die erforderlichen Mittel ſind aus der Anleihe vom Jahre 1905, in der der Betrag von 300 000 ℳ hierfür bereit geſtellt iſt, zu ent⸗ nehmen. In unſerer Beantwortung des Fragebogens des Herrn Stadtverordneten⸗Vorſtehers vom Dezember 1911 — Druckſache Nr. 343, Tagesordnung vom 20. Dezember 1911 — mußten wir darauf hinweiſen, daß ſich leider auch im Jahre 1911 eine Erledigung der ſeit langen Jahren ſchwebenden Waiſenhaus⸗ frage noch nicht habe ermöglichen laſſen, weil die Grundſtücksfrage noch nicht gelöſt werden konnte. In⸗ zwiſchen ſind neue Umſtände hervorgetreten, die eine Beſchleunigung der Angelegenheit dringend wün⸗ ſchenswert erſcheinen laſſen. Zurzeit iſt im Bürger⸗ haus Sophie⸗Charlotten⸗Straße 115 eine Kinder⸗ ſtation untergebracht, in der ſolche Kinder Aufnahme finden, die das 1. Lebensſahr überſchritten haben und vorübergehend aus der Häuslichkeit ihrer An⸗ gehörigen (etwa wegen Erkrankung, Heilſtätten⸗ behandlung der Eltern oder weil ſie von den Eltern verlaſſen werden uſw.) entfernt werden müſſen. Dieſe Station nimmt im Bürgerhauſe ſoviel Raum ein, daß dadurch für den eigentlichen Bürgerhausbetrieb etwa 30 bis 40 Betten verloren gehen. Nun iſt das Bürgerhaus zurzeit ſo ſtark belegt, daß nur wenige Betten noch verfügbar ſind und daher dringend daran gedacht werden muß, weitere Betten für Sieche und Hoſpitaliten zur Verfügung zu erhalten. Als die ein⸗ fachſte Löſung ergibt ſich, da zum Beiterbau des Bürgerhauſes ſelbſt Mittel in den bisherigen An⸗ leihen nicht vorgeſehen ſind, die bisher dort unter⸗ gebrachte Kin derſtation aus dem Bürgerhauſe zu entfernen. Dadurch laſſen ſich ſoviel Betten für das Bürgerhaus freimachen, um dem Bedürfnis zu genügen, bis in einer neu aufzunehmenden Anleihe Mittel für den Weiterbau der Anſtalt verfügbar ſein werden. Als der nächſtliegende Gedanke ergab ſich da⸗ bei der Ausbau dieſer Kinderſtation zu einem Waiſenhaus und ihre Unterbringung in einem eigenen Gebäude. Mit Rückſicht auf die Schwierig⸗ keit der Platzfrage und die verhältnismäßig geringen aus der Anleihe für den Bau der Anſtalt zur Ver⸗ fügung ſtehenden Mittel ſind wir indes, bei näherer Ueberlegung zu einem anderen Vorſchlage gelangt, der in dem jetzt vorgelegten Vorentwurf ſeine Ans⸗ em Straßen⸗ führung gefunden hat: zu dem Vorſchlage nämlich,