rücklegen oder umgeſchult werden müßten, um beim Uebertritt in eine Pflegeſtelle wieder von neuem umgeſchult zu werden. Um alle dieſe Schwierigkeiten zu beſeitigen, ſchlug die Depu⸗ tation für die Waiſenpflege vor, wie das auch im Berliner Waiſenhaus der Fall iſt, in der Anſtalt ſelbſt zwei Schulräume einzurichten, in denen Knaben und Mädchen gemeinſam in zwei Stufen Wiederholungs⸗ unterricht erhalten, — in etwas erweiterter Form, wie es auch in der Kindererholungs⸗ ſtätte Eichkamp geſchieht. Wir werden es je⸗ doch von dem Gutachten der zuſt än⸗ digen Schuldeputation abhängig machen, ob und wie der Schulunterricht für die in der Anſtalt untergebrachten Kinder be⸗ ſonders zu regeln ſein wird und haben uns die Stellungnahme dazu für ſpäter vorbehalten. Die für Unterrichtszwecke vorgeſehenen Räume können jederzeit anderweit verwendet werden. 8. Schließlich iſt in der Anſtalt auch ein Klei⸗ dermagazin nebſt Ausgaberäu⸗ men unterzubringen, das die geſamten in Charlottenburg in Privatpflege befindlichen Kinder verſorgen ſoll. Das bisherige Syſtem der Kleidungsausgabe läßt ſich wegen der be⸗ ſchränkten Räumlichkeiten in den Dienſtgehäu⸗ den auf die Dauer nicht mehr durchführen uno macht eine ſolche Einrichtung, wie ſie übrigens auch im Berliner Waiſenhauſe beſteht, erfor⸗ derlich. Von dem weitergehenden Vorſchlag der Depu⸗ tation, auch eine kleine Säuglingsſtation ein⸗ zurichten, haben wir abgeſehen, da die in Char⸗ lottenburg vorhandenen Anſtalten dem Bedürfnis genügen. Das Programm für die Anſtalt iſt im weſent⸗ lichen dasſelbe, wie es gleich bei der erſten Anmeldung für die Anleihe vom Jahre 1905 dargelegt wor⸗ den war. Für den Bau, wegen deſſen Einzelheiten wir auf den Erläuterungsbericht verweiſen, ſtehen 300 000 ℳ aus der Anleihe vom Jahre 1905 zur Verfügung, und es darf angenommen werden, daß dieſer Betrag, da, wie erwähnt, die Küchen⸗ und ſonſtigen Wirt⸗ ſchaftseinrichtungen fortfallen — zur Herſtellung einſchl. der inneren Einrichtung ausreichen wird. Für die innere Einrichtung iſt dabei der Betrag von etwa 22 000 ℳ vorgeſehen, der nach den beim Waiſenhaus „Luiſens Andenken“ in Weſtend gemach⸗ ten Erfahrungen nicht überſchritten werden wird. Wir folgen mit unſerem Antrage den Beſchlüſſen der Deputation für die Waiſenpflege und der Hoch⸗ bau⸗Deputation. Charlottenburg, den 30. April 1913. Der Magiſtrat. Dr Maier. Samter. Seeling. vIIIa. 6-. 40/12. Erläuterungsbericht zum Bau eines Waiſenhauſes auf dem Grundſtück des Bürgerhauſes Mollwitz⸗Straße. Der Magiſtrat hat am 28. März 1912 den Be⸗ ſchluß gefaßt, für Zwecke eines Waiſenhauſes an dem ietzigen Bürgerhaus einen Flügel anzubauen. Da das Bürgerhaus von vornherein ſo gebaut iſt, daß es erſt nach der damals ſchon geplanten Er⸗ weiterung als ein einheitlicher fertiger Bau erſcheinen wird, der ſich in der U⸗förmigen Grundrißanordnung hauptſächlich ausprägt, ſo iſt die allgemeine Grund⸗ riſgeſtattung für das Waiſenhaus ohne weiteres ge⸗ geben. An den bereits vorhandenen Mittelbau wird ſich entſprechend dem weſtlichen Flügel zunächſt nach Oſten hin ein ebenſolcher Flügel mit einem ſeitlichen nach Norden gelegenen Flur anſchließen. Da mit die⸗ ſem Flügelbau der Raumbedarf für das Waiſenhaus bereits gedeckt iſt, ſo wird der alsdann noch fehlende von Nord nach Süd anzulegende Endflügel mit Mittelflur bis zu einer ſpäteren Erweiterung noch unausgeführt bleiben können. Auch die Höhe der einzelnen Stockwerke, ja ſo⸗ gar die Anordnung der Fenſter nach dem großen ſüdlich gelegenen von der Bebauung freizuhaltenden großen Vordergarten, und damit die vollſtändig archi⸗ tektoniſche Ausgeſtaltung dieſer Vorderſeite wird ſtrengſtens dem vorhandenen Gebäude angepaßt wer⸗ den müſſen, damit der Eindruck eines einheitlichen Ganzen ſpäter voll gewahrt bleibt. Schließlich iſt auch die Lage des für das Waiſen⸗ haus erwünſchten getrennten Eingangs durch die all⸗ gemeine Lage gegeben: Da zwiſchen dem neuen Flügel und dem Leichenhauſe bereits die Zufahrt zum Keſſelhaus des geburtshilflichen Krankenhauſes an⸗ geordnet iſt, ſo ergibt es ſich von ſelbſt, daß man neben dieſer Durchfahrt den beſonderen Eingang zum Wai⸗ ſenhaus anordnet, ſchon damit beide Eingänge durch ein und denſelben Pförtner bewacht werden können. Nur die Anordnung der zwei für den neuen Flügel erforderlichen Treppenhäuſer weicht von der Anordnung im weſtlichen Flügel ab. Die Neben⸗ treppe in der Mitte des Flügels kann mit ihren Läufen nicht ſenkrecht zum Flur angeordnet werden, weil ſie ſonſt dem ebengenannten neuen Keſſelhauſe zu nahe kommt, ſondern muß vielmehr mit ihrer lan⸗ gen Seite ſich an den Flur anlehnen. Die außer⸗ dem noch erforderliche zweite Treppe iſt im Schnitt⸗ punkt der beiden Aren des jetzt zu errichtenden und des ſpäter herzuſtellenden Flügels derart unter⸗ gebracht, daß ſie keinen Raum fortnimmt, der für Zimmerflächen verwendbar wäre. Es bleibt noch übrig, die Verteilung der Räume zu erläutern. In dem 1 m unter dem Erdboden gelegenen Untergeſchoß iſt neben dem Eingang die Wohnung des Pförtners untergebracht, die ſieben anderen Räume ſollen teils zur Aufbewahrung und Verab⸗ folgung der Kleidung, teils als Speiſeräume dienen, ſeine Anordnung, wie ſie ſich auch in dem Berliner Waiſenhaus vorfindet. Im hohen Erdgeſchoß befindet ſich gleich neben dem Eingang das Geſchäftszimmer, in welchem die Aufnahme ſtattfindet. Daran ſchließt ſich die Woh⸗ nung des Hausvaters. In dem Längsflügel iſt zu⸗ nächſt ein Unterſuchungszimmer für den Arzt ange⸗ bracht. An dieſes ſollen ſich diejenigen Räume an⸗ ſchließen, in welchen die Kinder zunächſt eine Zeit⸗ lang zur Beobachtung ihres Geſundheitszuſtandes untergebracht werden. Sie bieten Raum für acht Kin⸗ der von 1—6 Jahren und 18 Kinder von 6—14 Jahren. Das darauf folgende Geſchoß enthält auf der Oſtſeite die Abteilung für 27 1—6 jährige Kinder und auf der dem Bürgerhaus zugekehrten Seite die Abteilung für 24 Knaben von 6—14 Jahren. In