— 198 — dem zweiten Obergeſchoß ſind dieſelben Räume für 24 Mädchen von 6—14 Jahren beſtimmt, während über den kleineren Kindern eine Arztwohnung und zwei Schulräume mit einem Nebenraum unter⸗ gebracht ſind. Das hohe Dachgeſchoß wird vorläufig im Innern noch nicht ausgebaut, wenn aber der Bedarf eintritt, können für die Zwecke des Bürgerhauſes dieſelben Manſardzimmer hergeſtellt werden, wie ſie im Flügel des Bürgerhauſes bereits ausgebaut ſind. Die für ein Waiſenhaus erforderlichen Betriebs⸗ räume (Waſchküche, Kochküche uſw.) vorzuſehen, iſt nicht erforderlich, da der ganze Betrieb vom Bürger⸗ haus aus beſorgt werden ſoll. Auch die für die Heizung erforderliche Wärme wird in dem neuen Keſſelhauſe des geburtshilflichen Krankenhauſes, welches auch demnächſt das Bürgerhaus mit Dampf verſehen wird, erzeugt werden. Die Koſten ſind nach Kubikmeter umbauten Raumes ſchätzungsweiſe ermittelt worden. Als Aus⸗ gangs⸗ und Anhaltspunkt für die Bemeſſung des Ein⸗ heitspreiſes konnten hierbei die bei dem Bau des jetzigen Bürgerhauſes entſtandenen Koſten dienen. Dieſe haben damals (1900—1901) 15,30 % für den Kubikmeter umbauten Raumes betragen. In An⸗ betracht der ſeitdem ſehr geſtiegenen Preiſe muß je⸗ doch dieſer Einheitspreis um 20 v. H. erhöht werden. Andererſeits können für das nicht auszubauende Dachgeſchoß und für die nicht erforderlichen Heiz⸗ keſſel und die ſonſtigen Einrichtungen der Betriebs⸗ räume 16 000 ℳ in Abzug gebracht werden. Demgemäß ergibt ſich folgende Berechnung. Umbauter Raum: Hauptbau 10,02 10,40 —104,21 qm 9,00 10,54 — 94,86 „ 10,02 20,56 — 206,01 „ 15,62 22,90— 5,60 — 342,02 „ 24 3,4 13,00 2 44,20 „ 791,30 qm 791,30 (3,25 3. 4,35 3,1) - 15 351,22 chm Anbau 6,5. 8, (2,45 7 4,35)— 334263 15 706,18 ebhm Geldberechnung. 15 700 ehm umbauten Raum zu 18,50 ℳ. Davon ab für die nicht auszubauenden Dachgeſchoßräume und die Be⸗ triebsanlagekoſten 16 000 „ mithin Baukoſten 274 450 ℳ. Dazu Innenausſtattung für 110 Betten zu 200 ℳ. 290 450 ℳ e, 920 , Umwehrung, Pflaſterung und zur Abrundung 3350 „, insgeſamt 300 000 ℳ. Charlottenburg, den 3. Juni 1912. Seeling. Winterſtein. Druckſache Nr. 133. Antrag. Die Unterzeichneten beantragen, die Stadt⸗ verordnetenverſammlung wolle beſchließen, den Magiſtrat zu erſuchen, durch Anlage einiger Wand⸗ brunnen auf den Korridoren des Rathauſes dafür Sorge zu tragen, daß Beamte und Angeſtellte ſich Trinkwaſſer hygieniſch einwandfrei beſchaffen können. Charlottenburg, den 23. April 1913. Alb. Panſchow, Jachmann, Dr Stadthagen, Neumann, Dr Hubatſch, Marzahn, Dr Genzmer, Wenzke, Dr. Bauer, O. Rieſenberg, Protze, Dr. Buk. Charlottenburg, den 2. Mai 1913. Der Itadtuerordneten-arſteher. Dr. Frentzel.