10. 11. 12. — 212 — richt szeit zur Verfügung ſtehen, in der Regel Abſtand genommen. Der Unter⸗ richt in ſogenannten „Ergänzungswerkſtätten“, deſſen große Bedeutung auch für dieſe Stufe nicht zu verkennen iſt, ſoll nur in dem Maße verwirklicht werden, als er von den Meiſtern und Innungen ſelbſt gewünſcht wird und ſo⸗ weit ſie ihren Lehrlingen die Zeit dafür — über die 6 Pflichrſtunden hinaus — bewilligen. Die freie „Gewerbe⸗ und Handwerker⸗ ſchule“ ſoll ſich der gewerblichen Fortbildungs⸗ ſchule gegenüber als die höhere Lehranſtalt charakteriſieren ſowohl durch ihre weiterführen⸗ den Lehrgänge und Ziele, durch ein dement⸗ ſprechendes Lehrermaterial, wie auch durch die Unterrichts weiſe mit intenſiver Aus⸗ nutzung der Werkſtatt. Ziel dieſer weiterführenden Lehrgänge und praktiſchen Werkſtattsunterweiſungen unter Führung hervorragender Fachleute und Lehrer ſoll ſein, nicht nur tüchtige Durch⸗ ſchnit t s geſellen und HGehilfen, ſondern auch gründlich durchgebildete Eigenmeiſter, tüchtige Werkmeiſter, Vorarbeiter und Mon⸗ teure für größere Betriebe uſw. auszubilden. Dem ortsanſäſſigen Handwerk und Gewerbe endlich, den ſelbſtändigen Meiſtern und gewerb⸗ lichen Unternehmern, ſowie all denen, die einen ſelbſtändigen Betrieb einzurichten im Begriff ſtehen und ſich ſchwierigen Aufgaben gegenüber ſehen hinfichtlich eines Entwurfes oder An⸗ ſchlages, einer Zeichnung und ihrer praktiſchen Ausführung oder hinſichtlich Materialverwen⸗ dung und beſchaffung und der geſchäftlichen Kalkulation, ſoll Rat und Hilfe von berufener Seite zur Verfügung geſtellt werden. Dieſem Zwecke dienen ſogenannte „Offene Zeichenſäle“ und berufliche Beratungs⸗ und Auskunftsſtellen, die einzurichten ſind. In beſonderen Meiſterkurſen und in vorbildlichen Werkſtattkurſen — (Vorführung neuer Maſchinen und neuer Ar⸗ beit verfahren, Bekanntmachen mit zeit⸗ und kraftſparenden Arbeitsmaſchinen und even⸗ tueller entgeltlicher Zurverfügung⸗ ſtellung ſolcher auf Zeit) — ſoll dem Hand⸗ werk und beſonders dem vielfach bedrängten Kleingewerbe Unterſtützung gebracht werden im harten Konkurrenzkampf gegen Großbetrieb und Induſtrie. Die Handwerker, Gewerbetreibenden und In⸗ nungen Charlottenburgs ſollen in Fach⸗ ausſchüſſen ſelbſt mitwirken am Empor⸗ blühen und Gedeihen unſerer gewerblichen Fachſchulen. Als ideales Ziel aber ſoll er⸗ reicht werden, daß ſte dieſe Anſtalten als „ihre“ ſpeziellen Berufsbil dun gsanſtalten, von denen Blühen und Gedeihen des heimiſchen Gewerbes weſentlich beeinflußt wird, ſchätzen 2 lieben lernen. Ihr Verhältnis zur Schule n aufrichtig freundſchaftliches werden, das auch zu Opfern an Zeit und Goeld bereit ſein —¹ III. Handelslehranſtalt. Die Vorſchläge lauten: 1. Im Handelsgewerbe, in Verkaufsläden, Kon⸗ toren, Lagern uſw. arbeiten männliche und weibliche Angeſtellte neben und mit einander. Die gleiche Vor⸗ und Ausbildung wird vom männlichen wie vom weiblichen Perſonal ge⸗ fordert. Daher ſoll auch der Unterricht in der Handels lehranſtalt beiden Geſchlechtern offen ſtehen und unter Umſtänden gemeinſam zuteil werden. Die Handelslehranſtalt gliedert ſich in a) die kaufmänniſche Fortbildungs⸗ ſchule für das ſchulpflichtige Alter, 5) in die Handels vo r ſchule für Jugendliche, die die praktiſche Lehre noch nicht begonnen haben, c) die Handelsſchule, d) die höhere Handelsſchule. Die kaufmänniſche Fortbildungs⸗ ſchule umfaßt alle Lehrlinge und Lehrmäd⸗ chen des Handelsgewerbes, ſoweit ſie noch im Alter der geſetzlichen Schulpflicht ſtehen. Der Lehrgang wird in 3 aufſteigenden Jahresſtufen durchgeführt. Fakultative Ergänzungskurſe ſind drin⸗ gend erforderlich und nach Bedarf einzurichten. Vielen Eltern iſt der Eintritt ihrer 14jährigen Söhne, und beſonders der Töchter, in die praktiſche Lehre noch nicht erwünſcht. Sie möchten ſie aber gern auf den kaufmänniſchen Beruf vorbereiten laſſen und ſie zugleich von dem Beſuch der Pflichtfortbildungsſchule befreit ſehen. Die Kinder werden vorausſicht⸗ lich dieſes Ziel durch 1½2fjährigen Beſuch der Handels vo r ſchule erreichen, einer Tagesſchule mit 30 34ſtündigem Unterricht. Je ein Halb⸗ jahr dieſer Vorbereitungsſchule ſoll von einem Pflichtſchuljahr dispenſteren. Die aus ſolchen Handelsvorſchulen hervor⸗ gehenden Lehrlinge und Lehrmädchen werden erfahrungsgemäß von den Lehrherren ſehr gern angenommen. Deshalb ſind ſolche Schulen im allgemeinen gut beſucht. Die Handelsſchule iſt ebenfalls als eine Tagesſchule mit 1 ½2jährigem Lehrgange bei 32—36 Stunden wöchentlichem Unterricht ge⸗ dacht. Das äußere Ziel der Handelsſchule iſt für die männlichen Schüler die Erlangung der Berechtigung zum Einjährigen Militärdien ſt. Zu dieſem Ziele können alſo auch Knaben gelangen, die eine Volks⸗ ſchule abſolviert haben oder aus entſprechen⸗ den niederen Klaſſen höherer Lehranſtalten ab⸗ gegangen ſind, wenn ſie entweder die Handels⸗ vorſchule durchgemacht haben oder 3 Jahre mit Erfolg die Kaufmänniſche Pflichtfortbildungs⸗ ſchule (mit Ergänzungsunterricht) beſucht haben. Für viele Eltern iſt eine ſolche Schuleinrichtung von gro⸗ ßer Bedeutung. .Die Mädchen mit einer dem Einjährigenzeug⸗ nis gleichſtehenden Bildung finden wie die Erfahrung zeigt bevorzugte Stellen im kaufmänniſchen Beruf.