Kee, 10. Die höhere Handelsſchule nimmt nur Schüler mit dem Einjährigenzeugnis und mit weiterreichender Schulbildung auf. Sie er⸗ ledigt ihren Lehrgang in einem Studienjahr mit 36 Unterrichtsſtunden wöchentlich. Dieſe Anſtalt käme vorläufig für Char⸗ lottenburg, ſolange die anderen Teile der Han⸗ dels⸗Lehranſtalt nicht ausgebaut ſind, noch nicht in Betracht. Die Handelslehranſtalt in ihrem ſo geglieder⸗ ten Aufbau bedarf eines beſonderen Leiters bzw. vorläufig Unterleiters, und eines beſon⸗ ſonders geſchulten fachkundigen Lehrkörpers. Der Leiter bzw. Unterleiter muß ein Schul⸗ mann ſein, der das Handelslehrer⸗Diplom be⸗ ſitzt und auch in der kaufmänniſchen Praxis ge⸗ arbeitet hat. Der Lehrkörper ſetzt ſich aus männlichen und weiblichen Lehrkräften zuſammen. Der Ausſchuß ſtimmt den Vorſchlägen mit fol⸗ gender Anderung zu: Punkt 8 ſoll der erſte Satz lauten: Als äußeres Ziel der Handelsſchule wird für die männlichen Schüler die Erlangung der Berechtigung zum Einjähri⸗ gen Militärdienſt erſtrebt. Abgelehnt wird folgender Antrag zu Punkt 1: Die Einrichtung gemeinſamen Unterrichts für beide Geſchlechter bedarf eines Gemeinde⸗ beſchluſſes. 11. 12. IV. Schule für Arbeiter. Zugeſtimmt wird folgenden Vorſchlägen: Dieſe Schule gliedert ſich in a) die Pflichtfortbildungsſchule für männliche ungelernte jugendliche Arbeiter, freie Kurſe und Vorleſungen zur Fort⸗ bildung erwachſener Arbeiter und Arbeite⸗ rinnen. 1. Die jugendlichen Arbeiter, die der geſetzlichen Schulpflicht unterſtehen, ſind ein außerordent⸗ lich bewegliches, ſchwer zu disziplinierendes und ſchwer kontrollierbares Element, das bei heutiger Eingliederung in die gewerbliche Fort⸗ bildungsſchule eine ſtarke Unruhe und vielfache Kräftezerſplitterung in dieſe Schulen hineinträgt. 2. Der Lehrplan, die Kontrolle des Schulbeſuches, die Disziplin bedürfen einer ganz beſonde⸗ ren Behandlung. Die Eigenart des Schüler⸗ materials nach Vorbildung und beruflicher Be⸗ ſchäftigung erfordert ganz beſonders erziehe⸗ riſch befähigte und erfahrene Leh⸗ rer und erſt recht einen ſolchen Leiter, bzw. Unterleiter. 3. Ganz ebenſo ſtellt die Behandlung der gereiften Arbeiter in den freien Fort⸗ bildungskurſen, was vertrauenerweckende Be⸗ handlung, ermunternden Antrieb, Auswahl und Geſtaltung des Lehrſtoffes uſw. anbetrifft, ganz beſondere Anforderungen an die Lehrer und an den Leiter. Wichtige und loh⸗ nende Aufgaben ſind hier zu lö⸗ ſen, nicht nur nach der Seite der allgemeinen Bildung hin, ſondern auch in ſozialer Hinſicht, die aber nur mit ungemein ſicherem Urteil über die zuläſſigen Grenzen der Beeinfluſſung, mit großer Erfahrung im Umgange mit Arbei⸗ 5) 218 tern und mit feinfühligem Takte gerade ſol⸗ chen Lernenden und Strebenden gegenüber ge⸗ löſt werden können. V. Grundlegende Geſichtspunkte für die notwendigen Neubauten. Dieſer Abſchnitt wird vom Ausſchuß als nicht zum Programm der inneren Umgeſtaltung der Fort⸗ bildungs⸗ und Fachſchulen gehörig angeſehen und da⸗ her von der Beratung dieſes Abſchnittes Abſtand ge⸗ nommen. Der Ausſchuß empfiehlt hiernach der Stadt⸗ verordnetenverſammlung folgende Beſchlußfaſſung: Dem Entwurf eines Programms für die innere Umgeſtaltung der Charlottenburger ſtädti⸗ ſchen Fortbildungs⸗ und Fachſchulen wird nach den Beſchlüſſen des Ausſchuſſes — Druckſache Nr 151 — zugeſtimmt. Berichterſtatter: Stadt v. Neukranz. v. g. u. Dr. Frentzel, Otto, O. Harniſch, Borchardt, Schwarz, Dr. Stadthagen, O Rieſenberg, Neukranz. O — Druckſache Nr. 152. Vorlage betr. Vorentwurf für den Neubau der Sophie⸗Charlottenſchule nebſt Frauenſchule. Urſchriftlich mit einem Heft und einer Mappe, enthaltend 4 Blatt Zeichnungen und einen Erläute⸗ rungsbericht nebſt Koſtenüberſchlag an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Dem Neubau der Sophie⸗Charlottenſchule nebſt Frauenſchule auf dem früher Oppenheim⸗ ſchen Gelände in der Scharrenſtraße nach dem Vorentwurf vom 3. April 1913 wird vorbe⸗ haltlich der Vorlage des Bauentwurfs und des Koſtenanſchlages zugeſtimmt. Für die Sophie⸗Charlottenſchule, welche ſeit 1888 in dem Schulhaus Roſinenſtraße 12 unterge⸗ bracht iſt, hat ſich ſchon ſeit längeren Jahren das Be⸗ dürfnis eines Neubaues geltend gemacht. Vor allem aber macht die Abſicht, die Schule durch Angliede⸗ rung einer Frauenſchule weiter auszubauen, die Auf⸗ fuhrung eines Neubaues nunmehr zur unbedingten Notwendigkeit. Demzufolge wurde der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung unterm 10. April 1912 Druckſache 121 eine Vorlage unterbreitet, welche den Vorentwurf ſür ven Neubau dieſer Lehranſtalt auf dem Grund⸗ ſtück Bismarckſtraße 48/52 enthielt. Dieſe Vorlage wurde aber wieder zurückgezogen, da eine anderweitige Verwertung dieſes ſtädtiſchen Grundbeſitzes einen bedeutenden Vorteil verſprach. Ein hierauf für da⸗ dann zunächſt in Ausſicht genommene Grundſtiick Spielhagenſtraße 16“/18 angefertigter Entwurf fand aus ſchultechniſchen Gründen nicht die Zuſtimmung der Deputation für das höhere Mädchenſchulweſen, welch' letztere aber das nunmehr für den Neubau der Sophie⸗Charlottenſchule beſtimmte früher Oppen⸗ heimſche Gelände in der Scharrenſtraße für geeignet hält. 5 Auf dieſem Grundſtück ſind zwei Pläne durh⸗ führbar und zwar ſieht der eine einen vollſtändigen Neubau unter Abriß der früheren Villa vor, während der andere die Beibehaltung und den Umbau