235 Vorlag en für die Stadtverordneten⸗Verſammlung zu Charlottenburg. Druckſache Nr. 168. Mitteilung betr. Abſchluß eines Darlehns mit der Reichsverſicherungsanſtalt. Urſchriftliſch mit den Akten Fach 36 Nr. 1 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Erſuchen, von dem Abſchluß eines Darlehns mit der Reichs⸗Verſicherungsanſtalt in Höhe von 5 000 000 ℳ gemäß dem abgedruckten Ver⸗ trage genehmigend Kenntnis zu nehmen. Durch Beſchluß der Stadtverordnetenverſamm⸗ lung vom 9. April 1913 iſt der Magiſtrat ermächtigt worden, in Anrechnung auf die für die Durchfüh⸗ rung des Bismarckſtraßenunternehmens genehmigte 12 Millionen⸗Anleihe mit der Reichsverſicherungs⸗ anſtalt für Angeſtellte einen Vertrag über die Her⸗ gabe eines mit jährlich 4½ % verzinslichen Dar⸗ lehns von 10 000 000 ℳ unter den in dem Stadt⸗ verordneten⸗Beſchluß aufgeführten Bedingungen be⸗ züglich der Tilgung und Rückzahlung des Kapitals und einer einmaligen Vergütung an die Reichsver⸗ ſicherungsanſtalt abzuſchließen. Bei den hierüber geführten Verhandlungen hat das Direktorium der Reichsverſicherungsanſtalt mit⸗ geteilt, daß es bei den übergroßen gegenwärtigen An⸗ ſprüchen nur 5 000 000 — zur Verfügung ſtellen könne. Wir haben die Annahme dieſes Darlehns be⸗ ſchloſſen und den nachſtehenden Vertrag, von dem wir 44 , Kenntnis zu nehmen beantragen, ver⸗ einbart. Charlottenburg, den 2. Juni 1913. Der Magiſtrat. Dr Maier. Schol . V ., 435. Schuldurkunde über 5 000 000 ℳ mit 4½ % zu verzinſendes und zu 5% zu amor⸗ tiſterendes Darlehn an die Stadtgemeinde Charlottenburg feſt bis 31. Dezember 1924 Kapitalabzug: ½ % des Geſamtdarlehns. Zwiſchen der Reichsverſicherungsanſtalt für An⸗ geſtellte in Berlin⸗Wilmersdorf, vertreten durch das Direktorium und der Stadtgemeinde Charlottenburg, vertreten durch den Magiſtrat, wird, nachdem die Stadtverordnetenverſammlung in Charlottenburg auf Grund der in beglaubigter Abſchrift beigehefteten Beſchlüſſe vom 9. April 1913 und 11. Juni 1913 ihre Zuſtimmung erteilt und der Bezirksausſchuß in Potsdam durch den gleichfalls in beglaubigter Ab⸗ ſchrift beigehefteten Beſchluß vom . . . . ſeine Ge⸗ nehmigung ausgeſprochen hat, der folgende Vertrag geſchloſſen. § 1. Die Reichsverſicherungsanſtalt gewährt der Stadtgemeinde Charlottenburg ein Darlehn von 5 000 000 ℳ (in Worten: Fünf Millionen Mark), welches nach Beſtimmung des Direktoriums in Teil⸗ beträgen im Laufe der Jahre 1913 und 1914 aus⸗ zuzahlen iſt. § 2. 11 Die Stadtgemeinde Charlottenburg verpflichtet ich: ) dieſes Darlehn mit jährlich 4½% (in Worten: Vier und ein Drittel vom Hundert) vom Tage der jedesmaligen Ueberweiſung ab halbjährlich nachträglich zum Letzten jedes Kalenderhalb⸗ jahres (poſtnumerando), zum erſten Male am 31. Dezember 1913 zahlbar, zu verzinſen; 5) für die Hingabe des Darlehns einen ein⸗ maligen, bei der erſten Ratenauszahlung zu entrichtenden Kapitalabzug von / % (in Worten: Ein Halb vom Hundert) des geſamten Darlehns zu entrichten; c) dieſes Darlehn jährlich mit 5% (in Worten: Fünf vom Hundert) zu den gleichen Terminen wie die Zinſen, erſtmalig zum 30. Juni 1919 (in Worten: Dreißigſten Juni Eintauſend⸗ neunhundertneunzehn) zahlbar, zuzüglich der durch die volle Jahrestilgung erſparten Zinſen zu tilgen, wobei die Zinserſparnis mit dem jeweiligen neuen Kalenderjahre in Anſatz zu bringen iſt. Die Zinſen und Tilgungsbeträge ſind halbjährlich auf das Reichsbankgiro der Reichs⸗ verſicherungsanſtalt oder an eine andere von ihr bezeichnete Stelle zu überweiſen. § 3. Für die Berechnung der Zins⸗ und Tilgungs⸗ beträge ſoll der von der Reichsverſicherungsanſtalt aufzuſtellende Tilgungsplan, der ebenfalls zu voll⸗ ziehen und dieſem Vertrage beizuheften iſt, nach Prü⸗ fung durch die Stadtgemeinde Charlottenburg für beide Teile maßgebend ſein. Alle Zahlungen von Kapital⸗, Zins⸗ und Til⸗ gungsbeträgen müſſen gebühren⸗ und portofrei und ſo rechtzeitig erfolgen, daß die Reichsverſicherungs⸗ anſtalt noch im Laufe des Vormittags der genannten Zahlungstermine darüber verfügen kann.