Zinsſcheinen) in Höhe von 623,„09 %ℳ wird genehmigt. Für die Einlöſung von Anleihe⸗ und Zins⸗ ſcheinen ſind im Etat für 1912 = 7000 ℳ vorge⸗ ſehen. Die Geſamtausgabe am Schluſſe des Rech⸗ nungsjahres beträgt 7623,09 ℳ, mithin iſt der Etatsanſatz um 623,09 ℳ überſchritten. Den an der Uebernahme unſerer Stadtanleihen beteiligten Bankinſtituten wird nach den Anleihe⸗ Begebungsbedingungen eine Vergütung von / des Betrages der von ihnen eingelöſten gekündigten Anleiheſcheine und der fälligen Zinsſcheine, ſowie 5 Pfg. für jeden ausgereichten neuen Zinsſcheinbogen gewährt. 1 Bei Aufſtellung des Etats für das Rechnungs⸗ jahr 1912 wurde angenommen, daß auch ein grö⸗ ßerer Teil Zinsſcheine der neu begebenen 1911 er und 1912 er Anleihe, 1. Abteilung, durch unſere Stadthauptkaſſe eingelöſt und der Betrag von 7000 ℳ für Einlöſungszwecke ausreichen würde. Da aber durch unſere Stadthauptkaſſe nur ganz geringe Be⸗ träge dieſer Anleihen zur Einlöſung gelangt ſind, ſo erhöhte ſich naturgemäß die an die Banken zu zah⸗ lende Vergütung. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Kaſſen⸗ und Finanzdeputation. Charlottenburg, den 2. Juni 1913. Der Magiſtrat. Dr Maier. Scholtz. V . 582. Druckſache Nr. 171. Vorlage betr. Nachbewilligungen im Armenetat für 1912. Mit Akten an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, folgende Etatsnummern des Ord. Kapitel V für 1912 aus laufenden Mitteln des Jahres 1912 um die bei den einzelnen Nummern an⸗ gegebenen Beträge zu verſtärken: 1. v—1 —1a (bare Unter⸗ ſtützungen)) V—1—22— (Pflegegelder) V—2—1 (Erſtattungen an andere Armenverbände) V—3—6 (Unterbringung von Geiſteskranken uſw.) V—3—9a (Unterbringung von Perſonen in den ſt äd t i⸗ ſchen Krankenanſtalten) 12 745,56 „ zuſammen 23 634,71 d Die angegebenen Etatsnummern haben ſich, zum Teil trotz der bei einzelnen bereits erfolgten Ver⸗ ſtärkungen den eingetretenen Anforderungen gegen⸗ über als nicht ausreichend erwieſen und haben daher wie der Jahresabſchluß ergeben hat, überſchritten werden müſſen. Eine völlig zutreffende Schätzung iſt beim Armenetat, wie wir ſchon oft betont haben, unmöglich; bei vielen Etatsnummern läßt ſich die Höhe der erforderlich gewordenen Ausgaben erſt nach Schluß des Jahres überſehen. Das gilt insbeſondere auch von allen obigen Etatsnummern, auf die wir 5 812,42 l 859,23 „ 1 919,20 2 298,30 „, § . L ⸗ 237 — übrigens zum Teil wie bei Nr. 3, ohne jeden Einfluß ſind. Bezüglich Nr. 5, die den größten Mehrver⸗ brauch aufweiſt, nehmen wir Bezug auf die Verhand⸗ lungen aus gleichem Anlaß im vorigen Jahre. Die wirkliche Ausgabe läßt ſich erſt feſtſtellen, wenn nach dem Jahresſchluß die darüber geführten Kontrollen aufgerechnet werden. Übrigens bleibt die Ausgabe hier 1 der des Vorjahres noch um etwa 22000 ℳ zurück. Ganz allgemein bemerken wir noch: Zu den hier vorliegenden Überſchreitungen treten hinzu der Betrag von 1672,92 ℳ betr. Ver⸗ pflegung im Bürgerhauſe (ſ. unſere Vorlage vom 21. Mai d. I.), ſowie die Summe des im Einzelnen weniger als 500 %ℳ betragenden Mehrbedarfs (zu⸗ ſammen 3204,09 ℳ), deſſen Nachbewilligung in üb⸗ licher Weiſe durch eine Sammelvorlage beantragt werden wird. Dem ſich hiernach ergebenden Geſamt⸗ mehrbedarf von 28 511,72 % ſteht ein Weniger⸗ verbrauch bei anderen Etasnummern von zuſammen 41 999,57 ℳ und eine Mehr⸗Einnahme gegen den Etat von 25 283,85 %— gegenüber. Bereits früher nachbewilligt ſind 100 520 ℳ. Der Jahres⸗ abſchluß des Kapitels V ergiebt ſomit einen Mehr⸗ bedarf von 100 520 28 511,72 129 031,72 ℳ, andererſeits einen Minderbedarf von 41 999,57 ℳ und eine Mehreinnahme von 25 283,85 ℳ, zuſam⸗ men 67 283,42 ℳ, d. h. einen wirklichen Mehrver⸗ brauch von 61 748,30 gegen den Etatsvoranſchlag. Wir folgen mit unſerem Antrage einem Be⸗ ſchluſſe der vereinigten Armendirektion und Deputa⸗ tion für die Waiſenpflege. Charlottenburg, den 30. Mai 1913. Der Magiſtrat. Dr. Maier. Samter. VIIIa G 162. Druckſache Nr. 172. Vorlage betr. Wahl eines ſtellvertretenden Vor⸗ ſitzenden des Gewerbegerichts. Urſchriftlich mit den Akten Fach 3 Nr. 1 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, für das Gewerbegericht einen Stellvertreter des Vorſitzenden an Stelle des Magiſtrats⸗ Aſſeſſors Lerche, deſſen Wahlzeit abläuft, zu wählen. Maßgebend für die Wahl iſt Artikel 9 des den Akten vorgehefteten Ortsſtatuts betreffend das hieſige Gewerbegericht. Wir erlauben uns, Herrn Magiſtrats⸗Aſſeſſor Dr. Fiſcher in Vorſchlag zu bringen, da Herr Aſſeſſor Lerche in der Verwaltung anderweit beſchäftigt wird. Unſer Vorſchlag entſpricht den Wünſchen des Herrn Aſſeſſors Lerche. Charlottenburg, den 5. Juni 1913. Der Magiſtrat. Dr Maier. Boll. VI, B. 9. 2 4