—— Druckſache Nr. 173. Vorlage betr. Abänderung des Bebauungsplans für den Kreuzungspunkt der Straße 49 mit der Straße 45 Abt. vI a Sett. 5. Urſchriftlich mit 1 Mappe Nr. 115, enthaltend 1 Fluchtlinienplan, 1 Ueberſichtsplan, 2 Straßen⸗ einteilungspläne und 1 Erläuterungsbericht, an die Stadtverordnetenverſammlung, mit dem Antrage, zu beſchließen: Dem Fluchtlinienplan betr. Abänderung des Bebauungsplans für den Kreuzungspunkt der Straße 49 mit der Straße 45, Abteilung v1 Sektion 5 des Bebauungsplans, wird zuge⸗ ſtimmt. Die Begründung unſeres Antrages bitten wir aus dem hierunter auszugsweiſe abgedruckten Erläuterungs⸗ bericht zu entnehmen. Wir folgen mit unſerem An⸗ trage einem Beſchluſſe der Tiefbau⸗ und Verkehrs⸗ Deputation. Charlottenburg, den 4. Juni 1913. Der Magiſtrat. Dr Maier. IX. . 562. Semb ritzki. Erläuterungsbericht zur Abänderung des Bebauungsplanes an dem Kreuzungspunkt der Straße 49 mit der Straße 45 Abt. vI a Sekt. 5. — Nachtrag zum Erläuterungs⸗ bericht vom 30. Mai 1900.— A. Allgemeines. Zwiſchen dem Bahnhof Jungfernheide und den in der Gemarkung Spandau liegenden Fabrikanlagen der Siemens⸗Schuckert⸗Werke hat ſich in den letzten Jahren auf dem alten öffentlichen Wege, Nonnen⸗ damm genannt, ein lebhafter Verkehr entwickelt, welcher in der nächſten Zeit vorausſichtlich noch weiter wachſen wird. Da jene Gegend noch unbebaut und auch eine anbaufähige Straße noch nicht vorhanden iſt, ſo iſt es erforderlich, Straßen herzuſtellen, die den Ver⸗ kehr in angemeſſener Weiſe überzuleiten vermögen. Hierzu eignet ſich am beſten die Straße 45 im Verein mit dem öſtlich anſchließenden Teil des Nonnen⸗ dammes, da dieſer Straßenzug die kürzeſte Verbin⸗ dung zwiſchen dem Bahnhof Jungfernheide und den Fabrikanlagen der Siemens⸗Schuckert⸗Werke bildet, und im beſtehenden Bebauungsplan als Verkehrs⸗ ſtraße mit einer Breite von 30 m ausgewieſen iſt. Die Anſchüttung dieſes Straßenzuges iſt im weſent⸗ lichen bereits erfolgt und die Verhandlungen mit den Anliegern ſind bereits ſoweit vorgeſchritten, daß der Abſchluß des Regulierungsvertrages bald erwartet werden kann. Hierbei hat ſich herausgeſtellt, daß eine Abänderung der Fluchtlinien an dem Kreuzungspunkt der Straße 49 mit der Straße 45 und ſeiner Um⸗ gebung wünſchenswert iſt, damit an dieſem wichtigen Verkehrsknotenpunkt ein Städtebild entſteht, welches den äſthetiſchen Forderungen der in den letzten Jahren lebhaft fortgeſchrittenen Städtebaukunſt entſpricht. Außerdem erſcheint aber auch eine Aenderung im Intereſſe des Verkehrs wünſchenswert, weil dieſe Kreuzung für den weſtlich des Tegeler legenen Stadtteil der bedeutendſte Verkehrsknoten⸗ punkt ſein wird, die Ausbildung der jetzt gültigen Fluchtlinien aber nicht in dem gleichen Maße geeignet Weges ge⸗ 238 — erſcheint, dieſer Bedeutung gerecht zu werden, wie die neubeabſichtigten. 5 Durch die neuen Fluchtlinien werden die bis⸗ herigen Kreuzungen der Straße 49 mit der Straße 45 und die Gabelung zwiſchen den Straßen 45 und 48 in einem großen Platz (1) zuſammengefaßt. Seine Hauptachſe fällt mit der Mittellinie des ſüdlichen Teiles der Straße 49 zuſammen und ſeine nördliche Seite ſchließt die Straße 49 nach Norden hin recht⸗ winklig ab. Die Wandungen des Platzes ſind in bezug auf ſeine Achſe gleichmäßig ausgebildet und ſo angelegt, daß von allen Straßen her, die in ihn ein⸗ münden, ein möglichſt geſchloſſenes Städtebild ent⸗ ſteht. Die Bedeutung dieſes Platzes für den Verkehr ergiebt ſich durch den Zug der Straße 45, welcher den Bahnhof Jungfernheide mit dem Nonnendamm in der Gemarkung Spandau auf kürzeſtem Wege verbindet, ſowie durch den Straßenzug, der gebildet wird ſüdlich der Spree von der Königin⸗Eliſabeth⸗Straße und dem Neuen Fürſtenbrunner Wege und nördlich der Spree von der zum ſpäteren Volkspark in der Jungfernheide führenden Straße 49. Zwiſchen dem nördlichen Ende des Neuen Fürſtenbrunner Weges und dem ſüdlichen Ende der Straße 49 ſoll ſpäter eine Brücke über das Eiſenbahngelände und die Spree hinweg zur Aus⸗ führung gelangen. Das Bild des neuen Platzes I iſt ſo gedacht, daß er den Charakter eines Verkehrsplatzes hat. Er wird daher gärtneriſche Anlagen in größerem Umfange vor⸗ ausfichtlich nicht erhalten. Mit der Umänderung der Fluchtlinien an der Kreuzung ſelbſt mußten auch die Fluchtlinien der angrenzenden Straßen zum teil ge⸗ ändert werden. Dieſe Aenderungen ſind jedoch auf das kleinſte zuläſſige Maß beſchränkt worden. Be⸗ ſonderer Wert iſt hierbei noch auf die Ausbildung der Ecken an der Einmündung der Wohnſtraßen in die Verkehrsſtraßen gelegt worden, welche ſo angeordnet worden ſind,daß die Vorgärten der Wohnſtraßen nicht bis an die Verkehrsſtraßen heranreichen, ſondern vor⸗ her in einer im gewöhnlichen Falle 17 m betragenden Entfernung aufhören und dadurch die Anlegung von Läden an den wichtigen Ecken der Verkehrsſtraßen ermöglichen. Hierdurch wird auch für den Städtebau an dieſen Stellen ein befriedigendes Bild geſchaffen. Da die Verhandlungen über den Regulierungs⸗ vertrag, wie ſchon erwähnt, ihrem Abſchluß nahe ſind, und da die Straße 45 im Verkehrsintereſſe möglichſt bald anbaufähig hergeſtellt werden muß, ſo kann an der geplanten Abänderung der Fluchtlinien nur dann feſtgehalten werden, wenn ſie ſo ſchnell wie möglich zur förmlichen Feſtſetzung gelangt. Läßt ſich dies aus irgendeinem Grunde nicht erreichen, ſo muß auf die . . des Fluchtlinienplanes verzichtet werden. Druckſache Nr. 174. Vorlage betr. Uebernahme der Unfallverſicherung der in Eigenbaubetrieben Arbeiter in eigene Regie. Urſchriftlich mit Akten Fach 6 Nr. 9 und Fach 6 Nr. 5 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, ſich damit einverſtanden zu erklären, daß Stadtgemeinde die Verſicherung der in ſtädtiſchen Eigenbaubetrieben die der in den