nahmen Rechnung getragen werden muß, um das hohe Niveau, das unſere Oper nach dem allgemeinen Urteil auszeichnet, auch bei den viel koſtſpieligeren Wagneropern einzuhalten. Daran, daß dies unter allen Umſtänden geſchieht, hat aber nicht nur die Be⸗ triebsgeſellſchaft, ſondern auch die Stadt ein erheb⸗ liches Intereſſe. Demgemäß ſollen die Preiſe im I. Rang ſo feſtgeſetzt werden, daß nur die er ſt e Reihe und die Logen den bisherigen Preis (mit einer geringen Steigerung des Abonnements um 20 Pf.) behalten, während die zweite und dritte Reihe etwa auf den Preis des Orcheſterſitzes, die vierte bis ſechſte Reihe etwa auf den des 1. Parketts herabgeſetzt werden. Das 11. Parkett ſoll — der Wertung ſeitens des Publikums wie auch dem objektiven Werte ent⸗ ſprechend — um 30 bzw. 50 Pf. für den Platz her⸗ abgeſetzt werden; zugleich ſoll das II. Parkett durch Hinzunahme von 4 Reihen des 1. Parketts auf § Reihen vergrößert, das I. Parkett dementſprechend von 12 auf 8 Reihen verkleinert werden. Dieſe Maß⸗ nahme iſt einmal durch die Erwägung veranlaßt, daß das II. Parkett infolge der Verbilligung der Preiſe auch mit ſeiner verdoppelten Platzzahl, ähnlich wie ſchon jetzt der im Preiſe annähernd gleiche II. Rang, vorausſichtlich meiſt ausverkauft ſein wird, und daß ſich auch im 1. Parkett, wenn es um vier Reihen verkleinert wird, die Lücken füllen werden, die auch dort, zumal des Sonntags, zurzeit noch zu bleiben pflegen. Andererſeits werden durch die Verbilligung und die gleichzeitige Vergrößerung des II. Parketts für den theaterbeſuchenden Mittelſtand die Bedin⸗ gungen für den Theaterbeſuch und die Möglichkeit, für verhältnismäßig billiges Geld gute Opernvor⸗ führungen zu genießen, recht erheblich verbeſſert. Die anfängliche Abſicht, nur zwei Reihen des I. Par⸗ ketts zum II. Parkett zu ſchlagen, war aus ſicher⸗ heitspolizeilichen Gründen im Hinblick auf die vor⸗ geſchriebene Anwendung der Ausgänge für die ein⸗ zelnen Platzgruppen unausführbar. (Alle von der Geſellſchaft beantragten Aenderungen ſind — unter Gegenüberſtellung der bisherigen Preiſe — in der Anlage zuſammengeſtellt). Durch den infolge der Herabſetzung der Preiſe in den beiden genannten Platzgruppen zu erwar⸗ tenden Mehrertrag werden jedoch die errechneten Mehrausgaben nicht voll gedeckt werden können. Die Geſellſchaft hat daher den verſtändlichen Wunſch, jenen Herabſetzungen der Preiſe an geeigneten Stellen geringe Erhöhungen gegenüber zu ſtellen; und es wäre unbillig, ihr dies zu verſagen, voraus⸗ geſetzt, daß die Erhöhungen am Platze ſind und den Beſtand des Theaters nicht gefährden. — In dem⸗ ſelben Maße, wie der I. Rang wenig beſucht war, war der Orcheſterſitz ſt ark begehrt; er wird es, wie wir in Uebereinſtimmung mit der Geſellſchaft glauben, auch dann bleiben, wenn er beim Abonne⸗ ment und beim Kaſſenpreis eine Erhöhung um 50 Pf. für den Platz erfährt. Daß dieſe Annahme begründet iſt, ergibt ſich aus der Tatſache, daß ſchon jetzt mehr Abonnementsbeſtellungen für Plätze im Orcheſterſitz für das nächſte Spieljahr vorliegen, als im laufenden Spieljahr abonniert ſind: dabei hat eine Aufforderung zum Abonnement für das nächſte Spieljahr über den Kreis der bisherigen Abonnenten hinaus noch nicht ſtattgefunden. Die Erhöhung erſcheint um ſo unbedentlicher, als die Darbietungen der Oper im nächſten Jahre durch die Wagneropern eine bemerkenswerte Steigerung er⸗ 245 fahren werden, als ferner auch der geſteigerte Preis von 4,30 ℳw (Abonnement) und 5,50 (Kaſſe) für den beſten Platz eines Berliner Opernhauſes noch als ſehr mäßig bezeichnet werden muß, und als endlich dieſer Platz erfahrungsgemäß vorwiegend von einem recht zahlungsfähigen Publikum beſetzt wird. Endlich ſollen die Preiſe im III. Rang und auf der Gallerie eine mäßige Erhöhung, nämlich um nur 10 Pf. für jeden Platz, erfahren. Die bisherigen Preiſe dieſer Plätze mit 1,20 ℳ und 1,70 ℳ im III. Rang und 80 Pf. auf der Gallerie, ein⸗ ſchließliſch der Garderoben⸗ und Zettelgebühr, ſind in der Tat in Anſehung der Selbſtkoſten faſt als übermäßig gering zu bezeichnen. Auch nach der geringen Erhöhung um 10 Pf. werden ſie noch als ganz ausnahmsweiſe niedrig bezeichnet werden können und durchaus in den Rahmen eines volks⸗ tümlichen Theaters hineinpaſſen. Das insbeſondere der neue Preis von 90 Pf. für die Gallerie nicht unbillig hoch iſt, dürfte aus der Tatſache erhellen, daß die vorwiegend dem Arbeiterſtande angehörigen Mitglieder der „Freien Volksbühne“ und der „Neuen Freien Volksbühne“ für ihre Vereinsvorſtellungen 1,10 %ℳ für jeden Platz bezahlen. Die am Theater intereſſierte Arbeiterbevölkerung iſt übrigens faſt ausſchließlich in dieſen Vereinsvorſtellungen zu finden; dies ergibt ſich auch daraus, daß die Direktion bereits für das nächſte Spieljahr wieder etwa 50 000 Plätze an jene großen Theatervereine verkauft hat. Das übrige Publikum des III. Ranges und der Gallerie in den Abendvorſtellungen gehört nach den Beobachtungen der Kaſſenbeamten mehr den mitt⸗ leren Schichten an (es beſteht zum ſehr großen Teil aus jungen Leuten), und es dürfte deshalb die kleine Erhöhung des Preiſes ohne Schwierigkeit tragen können. Einen Beweis dafür, daß für jene Plätze gern etwas höhere Preiſe gezahlt werden, liefert die Tatſache, daß vorwiegend die Plätze des III. Ranges und der Gallerie von berufsmäßigen Billethändlern gekauft und — natürlich zu erhöhten Preiſen — vertrieben werden (dieſem Uebelſtande hat man übrigens bisher nicht beizukommen ver⸗ mocht). Auch die Tatſache, daß alle Plätze der oberſten Ränge bereits in den erſten Tagen der Woche für die letzten Tage verkauft werden, ſpricht für die Berech⸗ tigung einer geringen Preiserhöhung, inſonder⸗ heit auch für die Annahme, daß die unteren Schichten der Bevölkerung nicht in erheblichem Maße Abnehmer jener Plätze ſind. Ein letzter Antrag der Geſellſchaft geht dahin, daß ihr die Ermächtigung gegeben werden möge, im Spieljahre 1913+14 verſuchsweiſe für große Opern, die erfahrungsgemäß einen erheblich größeren Auf⸗ wand an Soliſten, Chor und Orcheſter beanſpruchen, die Kaſſe n preiſe (alſo nicht die Abonnements) zu erhöhen, nämlich im Orcheſterſttz, I. Parkett und I. Rang um 1,00 ℳ im II. Parkett um 50 Pf. und im II. Rang um 20 Pf. für den Platz, um die Ge⸗ ſellſchaft nach Bedarf in die Lage zu ſetzen, für große Opern, insbeſondere die Wagneropern, beſondere Aufwendungen zu machen, um dasjenige Maß von Vollkommenheit zu ſichern, das zu erreichen die Ge⸗ ſellſchaft für ihre Pflicht hält. — Man kann die Berechtigung auch dieſes Antrages nicht leugnen. Es iſt eine bekannte Tatſache, daß alle größeren Theater, insbeſondere auch das Königliche Opernhaus in Berlin, die größeren Koſten, die wertvolleren Leiſtungen bei großen Opern durch erhöhte Preiſe ausgleichen. Im vorliegenden Falle ſind zudem auch