Druckſache Nr. 179. Vorlage betr. Errichtung einer zweiten Studien⸗ anſtalt. Urſchriftlich mit 3 Heften an die Stadwerordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Mit dem Lyzeum IV iſt eine Studien⸗ anſtalt realgymnaſialer Richtung zu verbinden, der im Bedarfsfalle gymnafiale Nebenkurſe, die ſpäter zu ſelbſtändigen gymnaſtalen Kurſen auszubauen ſind, angegliedert werden ſollen. Als Zeitpunkt der Eröffnung der zweiten Studienanſtalt iſt der 1. Oktober 1914 in Aus⸗ ſicht zu nehmen. Die ſeit Oſtern 1909 in Kraft getretenen Beſtim⸗ mungen über die Neuordnung des höheren Mädchen⸗ ſchulweſens vom 18. Auguſt 1908 ſehen unter anderem die Errichtung von Studienanſtalten vor, welche die Ausbildung der jungen Mädchen zur Univerſitäts⸗ reife übernehmen ſollen. Dieſe Studienanſtalten ſind tunlichſt an Lyzeen anzugliedern und zwar ſo, daß bei Einrichtung gymnaſtaler oder realgymnaſtaler Bildungsgänge die Abzweigung nach dem 7. Schul⸗ jahre (erfolgreicher Beſuch der Klaſſe 4) eintritt. Für gymnaſtale und realgymnaſiale Studienanſtalten iſt ein Lehrgang von 6 Jahren (U III bis 01) vor⸗ geſehen, ſo daß alſo die Geſamtdauer der Vor⸗ bereitung der Mädchen 7 6⸗ 13 Jahre beträgt. In Charlottenburg ſind Klaſſen realgymnaſtaler Richtung bereits Oſtern 1903 an der Auguſte⸗ Viktoria⸗Schule, Nürnberger Straße 63, errichtet worden, welche das Beſtreben unſerer Mitbürger, ihren Töchtern eine über das Ziel der Lyzeen hinaus⸗ gehende, die Berechtigung zum Univerſitätsſtudium verleihende Bildung zuteil werden zu laſſen, fördern. Nach dem Inkrafttreten der Beſtimmungen über die Neuordnung des höheren Mädchenſchulweſens ſind dieſe Klaſſen durch Erlaß des Herrn Kultusminiſters vom 6. Mai 1909 als Studienanſtalt der real⸗ gymnaſtalen Richtung anerkannt worden. Dieſe mit der Auguſte⸗Viktoria⸗Schule ver⸗ bundene Studienanſtalt genügt jedoch dem Bedürfnis nicht mehr, da ſämtliche Klaſſen ſeit Jahren voll be⸗ ſetzt ſind und bereits Anmeldungen für die neue Anſtalt vorliegen. Die Gemeindekörperſchaften haben deshalb bereits dem Vorentwurf zum Neubau eines Schulgebäudes für die höhere Mädchenſchule (Ly⸗ zeum) IV mit einer Studienanſtalt zugeſtimmt. (Druckſache Nr. 191 für 1912.) Der endgültige Bau⸗ entwurf wird mit beſonderer Vorlage der Beſchluß⸗ faſſung unterbreitet. Für die neue Anſtalt iſt das Grundſtück Sybelſtraße 2½/ bereitgeſtellt, weil gerade in dem an den Kurfürſtendamm anſtoßenden Wohn⸗ quartier die Bevölkerungskreiſe wohnen, die einen erheblichen Teil von Schülerinnen für die neue An⸗ ſtalt ſtellen. Die Studienanſtalt ſoll, da die mit der Auguſte⸗Viktoria-Schule verbundene Studienanſtalt (realgymnaſialer Richtung) einen Oſterzoetus beſitzt, einen Michaeliszoetus erhalten. Das erſcheint mit Rückſicht darauf, daß unſere Lyzeen neben den Oſter⸗ Michaeliszoeten beſttzen, ſachgemäß. Es wird dadurch erreicht, daß die Schülerinnen der 4 m⸗Klaſſen unſerer Lyzeen nach beendetem Lehrgang ſofort in die Unter⸗ tertia eintreten können, während ſie jetzt bis zum näch⸗ ſten Oſtertermin warten müſſen und ſomit ein halbes 247 Voranſchlage ergeben. Jahr einbüßen. Neben dem Michaeliszoetus real⸗ gymnaſtaler Richtung wollen wir Nebenkurſe gymna⸗ ſialer Richtung im Bedarfsfalle einrichten, die zu ſelbſtändigen gymnaſialen Kurſen ausgebaut werden können. Wir wollen damit den Schülerinnen, die eine mehr ſprachliche Begabung beſitzen, die Mög⸗ lichkeit gewähren, ſich der humaniſtiſchen Bildung zu widmen. Nach den Erfahrungen der Sachverſtändi⸗ gen iſt die Neigung zur humaniſtiſchen Bildung ge⸗ rade in Frauenkreiſen in nicht geringem Grade vor⸗ handen, ſo daß die Schaffung der Bildungsmöglich⸗ keit nach dieſer Neigung einem Bedürfnis entſpricht. Wir haben als Zeitpunkt der Eröffnung der unterſten Klaſſe der II. Studienanſtalt den 1. Oktober 1914 in Ausſicht genommen. Mit unſeren Anträgen folgen wir einem Be⸗ ſchluß der Deputation für das höhere Mädchenſchul⸗ weſen. Charlottenburg, den 17. Mai 1913. Der Magiſtrat. Gottſtein. Dr Maier. VI B 5. Druckſache Nr. 180. Vorlage betr. Neubau des Lyzeums IV nebſt Studien⸗ anſtalt. Urſchriftlich mit Akten Fach 15 Nr. 3 und einer Mappe, enthaltend 12 Zeichnungen, 1 Koſtenanſchlag und 1 Erläuterungsbericht an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der Errichtung eines Schulgebäudes für das Lyzeum IV nebſt Studienanſtalt auf dem Grundſtück Sybelſtraße Nr. 2/ nach dem Bau⸗ entwurf vom 18. April 1913 wird zugeſtimmt. 2. Die anſchlagsmäßigen Koſten mit 1 986 000 ℳ 790 000 ℳ Grunderwerbskoſten und 1 196 000 ℳ Baukoſten) ſind mit 1 520 000 ℳ aus Anleihemitteln und mit 466 000 ℳ aus dem Sammelfonds, welcher durch die verſtärkte Tilgung der 1912 er Anleihe gebildet wird, zu beſtreiten. Durch Gemeindebeſchluß vom 12./19. Juni 1912 — Druckſache Nr. 191 — iſt der Vorentwurf zum Bau der höheren Mädchenſchule IV mit Studien⸗ anſtalt auf dem Grundſtück Sybelſtraße Nr. 2¼4 vor⸗ behaltlich der Vorlage des Bauentwurfs und eines Koſtenanſchlages genehmigt. Bei der Ausarbeitung des Bauentwurfes ſind wir im weſentlichen dem Vor⸗ entwurf gefolgt. Eine Abänderung von letzterem hat inſofern ſtattgefunden, als von der Schuldiener⸗ wohnung einige Räume abgetrennt wurden, die für anderweite ſtädtiſche Zwecke zur Verfügung gehalten werden ſollen. Im Vorentwurf nahm die Schul⸗ dienerwohnung den ganzen Raum zwiſchen dem Schuleingang und dem Zugang zur Direktorwoh⸗ nung ein. Die Aufſtellung des Koſtenanſchlages hat eine Herabſetzung von rund 59 000 ℳ gegenüber dem Der Koſtenanſchlag ſchließt jetzt mit 1 196 000 ℳ. ab, oder nach Abzug der Koſten für Umwehrungen, Befeſtigungen, Bauzinſen in Höhe von 57 300 ℳ mit 1 138 700 ℳ. Bei