Schnellbahn vom Wilhelmplatz nach dem Nonnendammviertel (vorausſichtlich durch die Straße 43) zu leiſten, und zwar nach Wahl der Beteiligten entweder durch Bar⸗ zahlung oder in Rentenform mit einer Ver⸗ zinſung von 4½% und einer Tilgung von 3½ % des Beitrages. 7. In dem Vorderhäuſern ſollen nur Woh⸗ nungen von mindeſtens 3 Zimmern und Badeſtube, in den Hinterhäuſern nur Woh⸗ nungen von wenigſtens 2 Zimmern und Badeſtube eingerichtet werden. 8. Falls es nicht gelingen ſollte, alle beteilig⸗ ten Anlieger zur unentgeltlichen Abtretung des Straßen⸗ und Platzlandes und zur Uebernahme der anteiligen Straßenbau⸗ koſten zu bewegen, ſo ſoll der Straßenbau dennoch in Angriff genommen werden, ſo⸗ bald die ſämtlichen ungedeckten Koſten für den Grunderwerb und den Straßenbau von anderer Seite übernommen werden. Für dieſen Fall ſoll die Straße nicht voll⸗ ſtändig fertiggeſtellt werden, ſo daß ſie dem ortsſtatutariſchen Bauverbot unterworfen bleibt. B. Der vorgelegre Straßenbauvertrag mit der Aktien⸗Geſellſchaft Siemens & Halske vom 18. Juni 1913 wird genehmigt und der Ma⸗ giſtrat zum Abſchluß von Straßenbauverträgen mit den übrigen Anliegern nach Maßgabe der Bedingungen zu 4 ermächtigt. C. Die Koſten für den Bau der Entwäſſerungs⸗ kanäle in dem bezeichneten Straßenzuge und für den Bau eines Vorflutkanals in der Straße 50 zwiſchen der Straße 45 und dem Pumpwerk 111 an der Spree in dem veran⸗ ſchlagten Betrage von 247 000 werden beim Ertraordinarium des Sonderetats Nr. 1 (Ka⸗ naliſation) Abſchnitt 1 bewilligt. . Die Verſammlung erklärt ſich damit einver⸗ ſtanden, daß die nach Abſchnitt A Artikel I § 1 des Vertrages mit der Berlin⸗Charlottenburger Straßenbahn vom 9./23. Auguſt 1906 durch den Nonnendamm vom Tegeler Weg bis zur Weich⸗ bildgrenze (Elektrizitätswerk von Siemens und Halske) zu bauende Straßenbahnlinie nicht durch den ganzen Nonnendamm gelegt, ſondern 15 den oben bezeichneten Straßenzug geführt wird. Begrün dung. 7 Seit längerer Zeit ſind Wünſche auf Her⸗ ſtellung einer Straßenverbindung zwiſchen Char⸗ lottenburg (Bahnhof Jungfernheide) und Spandau laut geworden, und zwar ſowohl im Intereſſe des Verkehrs als auch im Intereſſe der Aufſchlie⸗ ßung des dortigen Grundbeſitzes. Dieſen Wün⸗ ſchen dürfte der Ausbau des in dem Antrage zu bezeichneten Straßenzuges am meiſten entſprechen, weil er die kürzeſte Verbindung von dem Bahnhof Jungfernheide nach Spandau ergibt und auf ſeiner größten Strecke durch beiderſeitige Bebauung ausge⸗ nutzt werden kann. Auch die Stadtverordnetenver⸗ ſammlung hat bereits durch den Beſchluß vom 11. Mai 1910 ihr Intereſſe an dem Ausbau dieſes Straßenzuges bekundet. Neuerdings ſind die Wünſche auf Herſtellung dieſes Straßenzuges und insbe⸗ ſondere auch einer Straßenbahnverbindung in dieſer Richtung durch den zunehmenden Ausbau der Werke von Siemens & Halske beſonders lebhaft geworden. 292 In Uebereinſtimmung mit der Tiefbau⸗ und Verkehrs⸗Deputation ſind wir einerſeits bereit, den Wünſchen nach beſchleunigtem Ausbau jenes Straßen⸗ zuges und der Straßenbahnverbindung tunlichſt ent⸗ gegenzukommen, andererſeits jedoch nach wie vor und in Uebereinſtimmung mit dem erwähnten Beſchluß der Stadtverordnetenverſammlung vom 11. Mai 1910 der Anſicht, daß die geſamten mittelbaren und un⸗ mittelbaren Koſten für den Ausbau dieſer Straße und die Aufſchließung des anſtoßenden Baugeländes von den Anliegern oder den ſonſtigen Intereſſenten aufgebracht werden müſſen, und eine Belaſtung der Stadtgemeinde durch dieſes Unternehmen nicht ge⸗ rechtfertigt werden könnte. Hierbei iſt insbeſondere zu berückſichtigen, daß das Bedürfnis nach der Her⸗ ſtellung jenes Verkehrsweges weniger in den allge⸗ meinen Intereſſen der Stadt Charlottenburg als viel⸗ mehr in der Entſtehung und Entwicklung der Werke von Siemens & Halske außerhalb des Charlotten⸗ burger Stadtgebietes in Spandau begründet iſt. Unter dieſen Geſichtspunkten haben wir in Uebereinſtimmung mit der Tiefbau⸗ und Verkehrs⸗ Deputation die unter 4 dieſer Vorlage aufgeführten grundlegenden Bedingungen für den Ausbau des Straßenzuges feſtgeſetzt. Im Einzelnen iſt hierzu folgendes zu bemerken: Zu 1. Der durch Beſchluß der Stadtverord⸗ netenverſammlung vom 11. Juni feſtgeſetzte neue Fluchtlinienplan für einen Teil der Straße 45 hat in⸗ zwiſchen die Zuſtimmung der Ortspolizeibehörde und des Zweckverbandes gefunden, ſo daß ernſtliche Wei⸗ terungen wegen dieſer Fluchtlinienänderung nicht mehr zu befürchten ſind. Dagegen iſt nicht ausge⸗ ſchloſſen, daß der Fluchtlinienplan für den Teil der Straße 45 weſtlich von der Straße 47 noch eine Aenderung erfahren muß, da der gegenwärtige Plan für dieſe Strecke unbefriedigend iſt. Weitere An⸗ träge hierfür behalten wir uns vor. Zu 2. Außer dem Grund und Boden für den Straßenzug und den Platz IT ſelbſt muß auch das Straßenland der Straße 50 an die Stadtgemeinde alsbald abgetreten werden, weil durch dieſe Straße ein Vorflutkanal zur Entwäſſerung des Straßen⸗ zuges gebaut werden muß. Zu 3. Bei der näheren Bearbeitung der Sache hat es ſich mit Rückſicht auf den in dieſem Straßen⸗ zuge in Zukunft zu erwartenden großen, ſtarken, durchgehenden Verkehr als dringend erwünſcht her⸗ ausgeſtellt, daß die Straßenbahn einen beſonderen Bahnkörper in der Mitte der Straße erhält. Zu die⸗ ſem Zweck iſt eine Verbreiterung der Straße von 30 auf 34 m erforderlich. Nach den bisherigen Verhand⸗ lungen ſteht zu erwarten, daß die unentgeltliche Ab⸗ tretung des zu dieſer Straßenverbreiterung erforder⸗ lichen Geländes wenigſtens auf der größten Strecke zu erreichen ſein wird. Zu 4. Die Stadt hat zum Erwerb der Grund⸗ ſtücke am Zuſammenlauf des Tegeler Weges und des Nonnendammes erhebliche Beträge aufgewendet, nämlich: für Bd. 94 Bl. 3565 (früher Wünſche) für Bd. 101 Bl. 3856 für Bd. 101 Bl. 3857 u. Bd. 101 Bl. 3859 (früher Gerhard) mit 733 qm 244 106 ℳ mit 762 qm 100 765 ℳ zuſammen für 1 495 qm 344 871 ℳ