Preußiſcher Städtetag. Der Vorſtand. Nr. 658 E. Berlin, im Juli 1913. Die Mitglieder des Preußiſchen Städtetages be⸗ ehren wir uns zum 8. Preußiſchen Städtetag auf Montag, den 6. und Dienstag, den 7. Oktober 1913 nach Breslau in das Konzert⸗ haus, Gartenſtraße Nr. 39/41, ergebenſt einzuladen. Wir haben beſchloſſen, auch in dieſem Jahre eine Hauptverſammlung des Preußiſchen Städtetages ab⸗ zuhalten, weil bei der bevorſtehenden Tagung des Landtags der preußiſche Wohnungsgeſetzentwurf zur Beratung ſtehen wird und gegenüber dieſem tief in die ſtädtiſchen Intereſſen einſchneidenden Geſetzentwurf eine Stellungnahme durch die Hauptverſammlung des Preußiſchen Städtetages uns geboten erſchien. Nach der Satzung iſt die dortige Stadtgemeinde zur Entſendung von fünf Vertretern zum Städtetag berechtigt. Wir bitten, die Namen der zu entſendenden Vertreter an den Magiſtrat Breslau mitzuteilen und gemäß § 7 Abſatz 111 der Satzung zur Deckung des Koſtenaufwandes, den die Verſammlung unmittelbar verurſacht, für jeden angemeldeten Vertreter einen Beitrag von 5 ℳ koſtenfrei an die Geſchäftsſtelle des Preußiſchen Städtetages (Poſtſcheckkonto Berlin 4116) einzuſenden. Weitere Abgeſandte können ohne Stimmrecht an der Verſammlung teilnehmen; auch die Namen dieſer Herren bitten wir dem Magiſtrat Breslau mitzuteilen. Zur Feſtſtellung der Zahl und der Namen der anweſenden Abgeſandten (ſtimmberechtigte und nicht ſtimmberechtigte) werden am Eingang zum Sitzungs⸗ ſaal Liſten zur Eintragung bereit liegen. Wir bitten, vor Beginn der Sitzung die Eintragung durch die da⸗ zu beauftragten Beamten bewirken zu laſſen. Eine vorläufige Tagesordnung, deren Ergänzung wir uns vorbehalten, liegt bei. Beginn der Verhandlungen an beiden Tagen pünktlich um 10 Uhr vormittags. Wermuth. 5 Oberbürgermeiſter. Wirklicher Geheimer Rat, Vorſttzender. Tagesordnung für den 8. Preußiſchen Srädtetag am 6. un d 7. Oktober 1913 in Breslau. Der preußiſche Wohnungsgeſetz⸗ ent wurf. a) Die Verteilung der Aufgaben des Wohnungs⸗ weſens auf Reich, Staat und Gemeinde. Berichterſtatter: Dr Luther, Geſchäftsführer des Preußiſchen Städtetages, Berlin. 5) Die Abänderungen des Fluchtliniengeſetzes im Wohnungsgeſetzentwurf und die Einführung der lex Adikes und das Enteignungsrecht für Baumasken. Berichterſtatter: Beigeordneter Dr Matthias⸗ Düſſeldorf. c) Die Baupolizei im Wohnungsweſen. Berichterſtatter: Stadtſyndikus Sembritzki⸗] Maß Charlottenburg. 320 — d) Wohnungsaufſicht, Wohnungspflege, Woh⸗ nungspolizei. Berichterſtatter: Bürgermeiſter Köttgen⸗ Dortmund. e) Der Wohnungsgeſetzentwurf und die Finanzen der Städte. Berichterſtatter: Bürgermeiſter Sahm⸗ Bochum Druckſache Nr. 227. Antrag. Die Unterzeichneten beantragen, angeſichts der herrſchenden Arbeitsloſigkeit den Magiſtrat zu er⸗ ſuchen: 1. alle Arbeiten für das Hoch⸗ und Tiefbauamt, für welche Mittel bereits bewilligt ſind, mit größter Beſchleunigung in Angriff zu nehmen 2. erneut eine Vorlage einzubringen, um Arbeits⸗ loſenunterſtützungen aus ſtädtiſchen Mitteln auf Grundlage des ſog. Genter Syſtems zur Aus⸗ zahlung zu bringen. Charlottenburg, den 3. September 1913. Ahrens, Bade, Dr Borchardt, Gebert, Hirſch, Klick, Lehmann, Richter, Scharnberg, Scheel, Vogel, Wilt. Druckſache Nr. 228. Vorlage betr. Vertrag mit dem Kreiſe Oſthavelland über Herſtellung eines Grabendurchlaſſes durch vie Spandau Potsdamer Chauſſee. Urſchriftlich mit den Akten Fach 29 Nr.2 Band III, Fach 15 Nr. 5 Band 11 und Fach R. Nr. 19 Band 11 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Magiſtrat wird ermächtigt, mit dem Kreiſe Oſthavelland über die Herſtellung eines Grabendurchlaſſes durch die Spandau—Pot⸗ damer Chauſſee bei Kkm 14,9 = 11,8 einen Vertrag nach Maßgabe des abgedruckten Ent⸗ wurfs abzuſchließen. Bereits im Jahre 1911 hatte der Kreis Oſt⸗ havelland, welcher eine Verbreiterung der unſer Rieſelfeldgelände durchſchneidenden Kreischauſſer Spandau—Potsdam plante, dieſerhalb Verhand⸗ lungen mit uns eingeleitet und die unentgeltliche Ab⸗ tretung des zur Chauſſeeverbreiterung erforderlichen Geländeſtreifens unſeres Rieſelfeldes verlangt. Wir hatten uns damals vorbehaltlich der Zuſtimmung der Stadwerordnetenverſammlung zur unengeltlichen Abtretung dieſes Geländeſtreifens bereit erklärt, daran aber verſchiedene Bedingungen geknüpft u. a. die Bedingung, daß der Kreis der Stadt Charlotten⸗ burg einen 4 m breiten Streifen der Chauſſee für den Einbau und Betrieb von Druckrohrleitungen ein⸗ räumen und ferner uns geſtatten ſollte, die Chauſſee jederzeit entſchädigungslos an beliebig vielen Stellen nach Bedarf mit unterirdiſchen Leitungen zu kreuzen. Dieſe Bedingungen gingen dem Kreisausſchuß u weit, und die Verhandlungen wurden im Jahre 1912 abgebrochen. Jetzt hat er, als wir bei ihm nach zgabe unſerer, von der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung durch Beſchluß vom 23. April 1913 an⸗