genommen Vorlage — Druckſache 116 betr. Erweite⸗ rung des Rieſelfeldes — die notwendige Genehmi⸗ gung zur Herſtellung uſw. des Grabendurchlaſſes in der Kreischauſſee Spandau—Potsdam zur Verlänge⸗ rung des ſüdlichen Abfangegrabens nach Weſten be⸗ antragten, dieſe Gelegenheit ergriffen und als Ge⸗ genleiſtung für dieſe Genehmigung die unentgeltliche Abtretung des zur geplanten Verbreiterung der Kreischauſſee erforderlichen Rieſelfeldſtreifens von neuem gefordert. Im Intereſſe der ſchleunigen Ausführung des Grabendurchlaſſes, die für die be⸗ reits in Angriff genommene Erweiterung der Rieſel⸗ feldanlage und des füdlichen Abfangegrabens drin⸗ gend notwendig iſt, haben wir uns dem Kreisaus⸗ ſchuß gegenüber zur unentgeltlichen Abtretung des verlangten Streifens zur Chauſſeeverbreiterung und zur Annahme der übrigen Bedingungen, wie ſie in dem nachſtehend abgedruckten Entwurf zum Vertrage enthalten ſind, bereit erklärt. Der Dringlichkeit wegen haben wir auch bereits die Herſtellung des Grabendurchlaſſes in Angriff genommen und uns dem Kreisausſchuß gegenüber verpflichtet, dieſes Bauwerk, falls wider Erwarten die Stadtverord⸗ netenverſammlung dem vereinbarten Vertrage nicht zuſtimmen ſollte, auf unſere Koſten wieder aus dem Chauſſeekörper zu entfernen. Zwar fehlt zu dem nachſtehend abgedruckten Entwurf des Vertrages noch die Beſchlußfaſſung des Kreisausſchuſſes, aber es iſt anzunehmen, daß die Bedingungen deſſelben im we⸗ ſentlichen unverändert bleiben werden. Mit Rück⸗ ſicht auf die Dringlichkeit der Ausführung des Gra⸗ bendurchlaſſes bitten wir daher ſchon jetzt uns zum Abſchluß des Vertrages nach Maßgabe dieſes Ent⸗ wurfs zu ermächtigen, wobei etwa vom Kreis noch gewünſchte unerhebliche Aenderungen vorbehalten bleiben müſſen. Durch den Vertrag erhält die Stadtgemeinde Charlottenburg das Recht, den Grabendurchlaß des ſüdlichen Abfangegrabens in den Chauſſeekörper der Spandau—Potsdamer Chauſſee unter den in den §§ 1 bis 5 enthaltenen Bedingungen einzubauen, zu be⸗ treiben und zu unterhalten. Sie erhält ferner im § 6 das Recht, den Chauſſeekörper an den dort be⸗ zeichneten 3 Kreuzungspunkten mit ſtädtiſchen Lei⸗ tungen für Zwecke des Rieſelfeldes zu kreuzen, ſobald ein Bedürfnis hierzu ſich herausſtellt. Dagegen ver⸗ zichtet die Stadtgemeinde auf die Inanſpruchnahme des Chauſſeekörpers in der Längsrichtung zum Ein⸗ bau von Druckrohrleitungen mit Ausnahme einer kurzen Strecke der Chauſſee im Anſchluß an die Spandauer Gemarkungsgrenze. Ferner verpflichtet ſich die Stadtgemeinde im § 5 den zur Verbreiterung der Kreischauſſee Spandau Potsdam benötigten Geländeſtreifen des Rieſelfeldes nach Maßgabe des mit Schreiben des Kreisausſchuſſes vom 23. März 1912 B. 2820 überſandten Entwurfs (vergl. Bl. 19/20 der Akten Fach 15 Nr. 5 Band 11 und Bl. 69 der Akten I. R. 19 Band 11) unentgeltlich, koſten⸗ und laſtenfrei an den Kreis Oſthavelland zu übereignen. 5 Gegen die für die Herſtellung des Grabendurch⸗ laſſes des ſüdlichen Abfangegrabens geſtellten Be⸗ dingungen beſtehen unſeres Erachtens keine Beden⸗ ken. Die Kreuzung des Chauſſeekörpers mit ſtädti⸗ ſchen Leitungen an den im § 6 bezeichneten Stellen kommt z. 3t. nicht in Frage, ebenſowenig die Ver⸗ legung von Leitungen in der Längsrichtung der auſſee an der Spandauer Gemarkungsgrenze. Fals ſpäter ein Bedürfnis zur Verlegung dieſer Lei⸗ tungen eintritt, ſind beſondere Vereinbarungen mit dem Kreis vorbehalten, die dann erſt zu treffen ſind. Auf die Inanſpruchnahme des ganzen Chauſſee⸗ körpers in der Längsrichtung zum Einbau von Druck⸗ rohrleitungen kann unbedenklich verzichtet werden, da dieſe Rohrleitungen im Bedarfsfalle, abgeſehen von der zugeſtandenen kurzen Strecke im Chauſſee⸗ körper an der Spandauer Gemarkungsgrenze, neben der Chauſſee auf Rieſelfeldgelände eingebaut werden können. Was die im § 5 der Stadtgemeinde auferlegte Verpflichtung zur unentgeltlichen Abtretung des zur Verbreiterung der Kreischauſſee Spandau—Potsdam benötigten Geländeſtreifens des Rieſelfeldes anlangt, ſo bemerken wir, daß es ſich um die aus dem Plan Bl. 69 der Akten 1. R. 19 erſichtlichen Gelände⸗ ſtreifen zu beiden Seiten der Chauſſee mit einer Ge⸗ ſamtfläche von etwa 1 ha handelt. Der Wert dieſer Fläche berechnet ſich auf rund 3200 bis 4000 ℳ. Das iſt der Wert unſerer Gegenleiſtung für die vom Kreis uns zugeſicherte Genehmigung zur Inanſpruch⸗ nahme der Kreischauſſee durch den Grabendurchlaß des ſüdlichen Abfangegrabens und andere Leitungen. Hiergegen ſind unſeres Erachtens Bedenken ebenfalls nicht zu erheben. Die Koſten für die Herſtellung des Grabendurch⸗ laſſes des ſüdlichen Abfangegrabens ſind in den auf Grund unſerer Vorlage vom 17. April 1913 Druck⸗ ſache Nr. 116 beantragten Mitteln enthalten. Mit unſerem Antrage befinden wir uns in Uebereinſtimmung mit unſerer Kanaliſationsdepu⸗ tation. Wir bitten mit Rückſicht auf die Dringlichkeit um Beſchlußfaſſung in der erſten Sitzung nach den Ferien. Charlottenburg, den 3. September 1913. Der Magiſtrat. Dr Maier. Bredtſchneider. Sembritzki. IX. 2§278. Entwurf. Vertrag zwiſchen der Stadtgemeinde Charlottenburg, vertreten durch den Magiſtrat daſelbſt und dem Kreiſe Oſthavelland, vertreten durch den Kreis⸗ ausſchuß zu Nauen über die Herſtellung eines Grabendurchlaſſes durch die Spandau⸗Potsdamer Chauſſee. § 1. 1. Der Kreis erteilt der Stadtgemeinde die Ge⸗ nehmigung zur Herſtellung eines Durchlaſſes für den ſüdlichen Abfangegraben des Rieſelfeldes der Stadt⸗ gemeinde durch die Spandau⸗Potsdamer Chauſſee bei km 14,9 1 11,8 nach Maßgabe des Entwurfs vom 6. Mai 1913. 2. Die Erlaubnis wird unbeſchadet der Rechte Dritter und inſoweit erteilt, als der Kreis nach Maß⸗ gabe der Geſetze und der Verfügungen der zuſtändi⸗ gen Aufſichtsbehörden über die Kreischauſſee verfügen kann. Die Erlaubnis erfolgt unter dem Vorbehalt des Widerrufs. Von dem Vorbehalte kann jedoch nur Gebrauch gemacht werden, falls ein dringendes