Vorl für Druckſache Nr. 247. Mitteilung betr. Neuordnung in der Bearbeitung der Konſumentenangelegenheiten der ſtädtiſchen Werke. Die Stadtverordnetenverſammlung erſuchen wir, davon Kenntnis zu nehmen, daß zur gemeinſchaftlichen Bearbeitung der Konſumentenangelegenheiten der ſtädtiſchen Werke eine beſondere Geſchäftsſtelle einge⸗ 347 agen die Stadtverordneten⸗Verſammlung zu Charlottenburg. Notwendigkeit einer Reform beſonders dadurch zu Tage, daß in der Verwaltung des Elektrizitätswerks bei der Einziehung rückſtändiger Stromgelder Unter⸗ ſchlagungen begangen wurden, auf die ſich unſere Mitteilung vom 30. Auguſt d. I. bezieht. Es er⸗ gab ſich daraus, daß bei der Neugeſtaltung auch auf erhöhte Sicherungs⸗ und Kontrollmaßnahmen bei Erledigung der Geldgeſchäfte für die Werke Bedacht genommen werden muß. Namentlich für die Ver⸗ waltung des Elektrizitätswerks und der Waſſerwerke kam erſchwerend hinzu, daß dieſe keine Bezirksorgane richtet werden wird. haben, wie ſolche in den Revierinſpektionen bei der In unſerer Mitteilung vom 30. Auguſt d. I. Gaswerksverwaltung vorhanden ſind, und daß daher betr. Unterſchlagung ſtädtiſcher Gelder bei der Ver⸗ Mittel und Wege geſucht werden mußten, um den waltung des Elektrizitätswerks (Druckſache Nr. 221) Intereſſen der Stadt und der Strom⸗ und Waſſer⸗ iſt bereits erwähnt worden, daß demnächſt eine Neu⸗ konſumenten Rechnung zu tragen. regelung hinſichtlich der Konſumentenangelegenheiten Von den Reformvorſchlägen haben wir ſchließ⸗ bei der Verwaltung der ſtädtiſchen Werke durchge⸗ lich denjenigen angenommen, der auf eine 2 völlige ührt werden wird. Mit Bezug hierauf hat die Abzweigung der Konſumentenangelegen⸗ Stadtverordnetenverſammlung durch Beſchluß vom heiten von den drei Werksverwaltungen und cuf 10. September d. I. uns erſucht, ihr von dieſer Neu⸗ Errichtung einer beſon organiſation durch beſondere Vorlage Kenntnis zu geben. Dieſem Erſuchen wird hiermit entſprochen. deren Geſchäftsſtelle zur ae⸗ meinſchaftlichen Bearbeitung dieſer Angelegenheiten abzielt. Der Vorteil, der mit einer ſolchen Zu⸗ Bekanntlich erfolgt die Bearbeitung der Ange⸗ ſammenziehung der Konſumentenangelegenheiten der legenheiten (einſchl. Konſumentenangelegenheiten) drei Werke in einer Geſchäftsſtelle verbunden iſt, be⸗ der Gaswerke, der Waſſerwerke und des Elektrizi⸗ titswerks in drei verſchiedenen Ge⸗ ſchäftsſtellen (für jede Werksverwaltung ge⸗ ſondert), wogegen zur Erledigung der Geldgeſchäfte ſür alle drei Werke e ine gemein Kaſſe (als Abteilun richtet iſt. Geſchäftsverke erkskaſſe vielfach ſtörende Verſchiedenheiten be⸗ merkbar gem ſteht im weſentlichen darin, daß nunmehr nach ein⸗ heitlichen Grundſätzen bei der Bearbeitung der frag⸗ lichen Angelegenheiten und bei der Geldeinziehung von den Konſumenten verfahren werden kann Im allgemeinen ſoll die neue Stelle zuſtändig ſein für die Bearbeitung der Konſumentenangelegenheiten, inſoweit es ſich dabei um den laufenden Verbrauch und deſſen Bezahlung ſowie um Zähler⸗, Meſſer⸗ und Apparate⸗Miete handelt. Dazu gehört u. a. die Führung der Konten für die Konſumenten. Kon⸗ trolle der richtigen Inrechnungsſtellung des tatſach⸗ d lichen Verbrauchs der Konſumenten, aleichzeitige Zaſſer. Schon bald nach Uebernahme des Elektrizi⸗ Ausfertigung der Gas⸗, Strom⸗ und Waſſer⸗Rech⸗ tätswerks in die ſtädtiſche Verwaltung ſind wir des⸗ nungen für einen und denſelben Konſumenten In⸗ alb in ägung darüber eingetreten, wie den er⸗ ſammenſtellung der Rechnungen für die Werkskaſſe, wähnten Uebelſtänden abgeholfen werden kann. Zu dieſem Zweck dem Vorſt teiligung merers Aufſtellung der Einziehunasliſten bezirke, Berechnung der entliehene Gegenſtände, für die Erheber⸗ Mieten für vermietete und Einforderung von Sicher⸗ heiten von den Konſumenten, Beitreibung von Rück⸗ ſtänden, Führung aller mit dem Konſumentenver⸗ kehr verbundenen Kontrollen über Einnahmen, Kau⸗ tionen, Verbrauch uſw. Auf die Einziehung rück⸗ ſtändiger Gas⸗, Strom⸗ und Waſſergelder hat die neue Stelle beſondere Aufmerkſamkeit zu richten. Derartige Rück ſt än d e unterliegen bekanntlich nicht der Beitreibung im Verwaltungszwangsver⸗ fahren und werden daher nicht von der Kaſſe, ſon⸗ erlin, gehend b und Ah Reform worden.