dern von der Verwaltungsſtelle eingezogen. Die Werkskaſſe ſoll wie bisher über alle Rückſtände be⸗ ſondere Liſten (Reſtliſten) aufſtellen. Die Kaſſe fügt jedoch künftig ſämtlichen Reſtliſten ſogleich die Quit⸗ tungen bei und gibt ſie an die neue Stelle ab, von wo ſie an die Revierinſpektionen der Gaswerke ge⸗ langen. Dieſe haben die Einziehung der Reſte unter Androhung des Abſchneidens der Zuleitungen zu be⸗ wirken und ſind ermächtigt, zur Abwendung dieſer Zwangsmaßnahmen die reſtierenden Geldbeträge in Empfang zu nehmen. Die Übertragung dieſer Be⸗ fugnis zum Geldempfang für alle drei Werke an die Revierinſpektionen iſt unbedenklich; ſie waren ſchon bisher zur Erhebung von Gasgelderreſten zuſtändig und ſind ausreichend mit Perſonal (Beamten und Angeſtellten) beſetzt, auch als Nebenkaſſe förmlich (mit Buchführung uſw.) eingerichtet, um die Rück⸗ ſtände auch für die Elektrizitäts⸗ und Waſſerwerks⸗ verwaltung miteinziehen und buchmäßig nachweiſen zu können. Im übrigen haben die Revierinſpektionen die eingezogenen Gelder täglich an die Werkskaſſe ab⸗ zuliefern und dürfen nicht mehr als 50 . im Be⸗ ſtande behalten. Zur weiteren Sicherung iſt ange⸗ ordnet, daß die Revierinſpektionen inbezug auf Er⸗ ledigung der Reſtliſten (nebſt Quittungen) von der neuen Geſchäftsſtelle un d der Werkskaſſe in Zeiträumen von je bis zu 5 Tagen zu kontrollieren ſind. Die in jahrelanger Praris bewährten Einrich⸗ tungen der Gaswerksverwaltung werden auf dieſe Weiſe auch für die anderen beiden ſtädtiſchen Werks⸗ verwaltungen dienſtbar gemacht. Zugleich wird da⸗ mit auch der bei den Waſſerwerken ſeit ihrer Ueber⸗ nahme, beim Elektrizitätswerk ſeit 1911 beſtehende unhaltbare Zuſtand endgültig beſeitigt, daß die Konſumenten reſtierende Gasgelder an den mit dem Abſchneiden der Leitung beauftragten ſtädtiſchen Bedienſteten zahlen dürfen, reſtierende Waſſer⸗ und Stromgelder dagegen nicht, dieſe vielmehr bei der Werkskaſſe unmittelbar einzahlen müſſen. Die Neuordnung ſoll mit dem Zeitpunkt der] K Belegung des Rathaus⸗Erweiterungsbaues — mög⸗ lichſt zum 1. November d. I. — in Kraft treten und zwar vorläufig probeweiſe auf ein Jahr. Beſondere Koſten für die Errichtung der neuen Geſchäftsſtelle entſtehen nicht; das bisher bei den drei Werksver⸗ waltungen mit der Bearbeitung der Konſumenten⸗ ſachen beſchäftigte Verwaltungsperſonal tritt viel⸗ mehr zur neuen Stelle über. Ebenſo werden die bisher bei den drei Werksverwaltungen für Kon⸗ ſumentenſachen benutzten Akten, Regiſter, Kon⸗ trollen, Schreibmaſchinen uſw. an die neue Stelle abgegeben. Auch die zur Unterbringung der neuen Stelle erforderlichen Räume werden von den für die Werksverwaltungen im Rathauſe vorgeſehenen Räumen abgezweigt. Vom ſtellvertretenden Magiſtratsdirigenten iſt inzwiſchen der gegenwärtige Dezernent für die Gas⸗ werke zugleich zum Dezernenten für die neue Stelle ernannt worden. Damit iſt von vornherein eine Ge⸗ währ für die Wahrung einheitlicher Grundſätze bei der Bearbeitung der Konſumentenſachen aller drei Werke und der Geldeinziehung von den Konſu⸗ menten gegeben. 2 Es darf angenommen werden, daß mit dieſer Neuordnung in der Verwaltung der ſtädtiſchen Werke alles geſchehen iſt, um einen richtigen und prompten Benachteiligungen insbeſondere vor Veruntreuungen ſtädtiſcher Gelder — ſoweit dies irgend möglich iſt zu ſchützen. Charlottenburg, den 30. September 1913. Der Magiſtrat. Dr Maier. An die Stadtverordneten⸗Verſammlung hier. 1 176. Druckſache Nr. 248. Vorlage betr. Eröffnung der unterſten Klaſſe der zweiten Studienanſtalt. Urſchriftlich mit einem Heft an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Aus Anlaß der Eröffnung der unterſten Klaſſe der zweiten Studienanſtalt zu Micha⸗ elis 1913 wird eine Oberlehrerſtelle neu ge⸗ ſchaffen. Die für das Winterhalbjahr 191 insgeſamt entſtehenden Koſten von 3500 / ſind dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen. Infolge des Erſuchens der Stadwerordneten⸗ verſammlung vom 11. Juni d. I. ſind wir in noch⸗ malige Erwägungen darüber eingetreten, ob es möglich iſt, die unterſte Klaſſe der zweiten Studienanſtalt bereits am 1. Oktober 1913 zu eröffnen. Wir haben demgemäß durch Beſchluß vom 26. Juni d. I. den Stadtſchulrat ermächtigt, in dieſem Sinne mit der Aufſichtsbehörde zu verhandeln und weitere vor⸗ bereitende Schritte zu veranlaſſen. Die Verhandlungen waren von Erfolg. Durch Miniſterial⸗Erlaß vom 15. Auguſt d. I. iſt genehmiat worden, daß bereits von Michaelis 1913 ab an das IV. ſtädtiſche Lyzeum eine Studienanſtalt mit urſen der realgymnaſtalen Richtung angegliedert wird. Die erforderlichen Maßnahmen zur Eröffnung der unterſten Klaſſe ſind inzwiſchen von uns in die Wege geleitet worden. Für das laufende Rechnungsjahr ſind folgende Mittel erforderlich: Für 22 Std. für 1 Oberlehrerſtelle für % Jahr . Dochen , 2150 J 10 Std. a 4 ℳ in 20 800 550 % Summa 3500 / Neue Schulräume ſind für das Winterhalb⸗ jahr 1913 noch nicht erforderlich, da infolge der Ver⸗ legung des Kindergartens ein Raum im Schulhanſe Sybelſtraße 21/23 für Klaſſe U III noch zur Ver⸗ fügung ſteht. Dagegen werden von Oſtern 1914 ab bis zur Fertigſtellung des neuen Schulhauſes Sybel⸗ ſtraße 2/5 anderweite Räumlichkeiten beſchafft werden müſſen. Eine entſprechende Vorlage werden wir der Stadtverordnetenverſammlung ſ. J. unterbreiten Mit unſerem Antrage folgen wir einem Beſchluſie der Deputation für das höhere Mädchenſchulwe en. Charlottenburg, den 26. September 1913. Der Magiſt rat. Dr Maier. Dr N vn B 5. 7 Sonſtige Koſten Geſchäftsgang zu ſichern und d ie Stadtgemeinde vor