zeitigen Stelleninhaber ſchwebenden Straf⸗ und Disziplinarverfahrens — mit Wirkung vom 1. Oktober 1913 ab endgültig neu zu be⸗ etzen. 94 der im Oktober v. I. erfolgten Enthebung des Hauptrendanten Bartels vom Amte wird dieſes ſtellvertretungsweiſe verwaltet. Der Ausgang des ſchwebenden Disziplinar⸗ und Strafverfahrens läßt ſich zurzeit gar nicht vorausſehen. Bartels iſt mit Rückſicht auf ſeinen Geſundheitszuſtand vorläufig aus der Un⸗ terſuchungshaft entlaſſen und befindet ſich in einer Kur⸗ anſtalt für Nerven⸗ und Gemütskranke. Inzwiſchen iſt vom Gericht ſeine Entmündigung wegen Geiſteskrank⸗ heit eingeleitet und ſeine Ehefrau zum vorläufigen Vor⸗ mund für ihn beſtellt worden. Nach Lage der Ver⸗ hältniſſe iſt es alſo gänzlich ausgeſchloſſen, daß Bartels in ſein Amt zurückkehrt; ſollte das Straf⸗ und Disaipli⸗ narverfahren eingeſtellt werden, ſo würde er ohne wei⸗ teres wegen Dienſtunfähigkeit in den Ruheſtand zu ver⸗ ſetzen ſein. Im dienſtlichen Intereſſe iſt es dringend geboten, anſtelle der nun ſchon ein Jahr dauernden vertretungsweiſen Verwaltung der wichtigen Stelle des Hauptrendanten dieſes Amt mit Wirkung vom 1. Okto⸗ ber d. I. ab endgültig neu zu beſetzen. Wir haben dem⸗ gemäß beſchloſſen und erſuchen um Zuſtimmung. Der Bewilligung beſonderer Mittel bedarf es im laufenden Rechnungsjahre nicht, da die Neubeſetzung der Stelle im Wege der Beförderung erfolgt und die dazu erfor⸗ derlichen Mittel bei Ord. 1—1—8 (Neuſchaffung von Beamtenſtellen) noch verfügbar ſind. Für das nächſte Rechnungsjahr erfolgt die Regelung durch den Stadt⸗ haushaltsetat. Charlottenburg, den 1. Oktober 1913. Der Magiſtrat. Dr Maier. Seydel. 1, 441727. Druckſache Nr. 252. Vorlage betr. Feſtſetzung der Grenzlinie zwiſchen Berlin und Charlottenburg für die Umgemeindung von Flächen nördlich des Spandauer Schiffahrts⸗ kanals. Urſchriftliſch mit den Akten Fach 3 Nr. 10 Bd. 1 und 11 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Mit der im Plan des ſtädtiſchen Ver⸗ meſſungsamtes zu Charlottenburg vom 2. Ok⸗ tober 1913 rot eingezeichneten Grenzlinie 4, B für die Aufteilung der Jungfernheide zwiſchen Berlin und Charlottenburg iſt die] Verſammlung einverſtanden. Auf unſere Vorlage vom 5. Mai 1910 (Druck⸗ ſache Nr. 142) hat die Stadtwerordnetenverſamm⸗ . . 4.44 11. Mai 1910 der Um⸗ gemerndung von Teilen der Jungfernheide na Charlottenburg zugeſtimmt und 2 2. 4 einverſtanden erklärt, daß der Umgemeindungs⸗ antrag der Stadt Charlottenburg zugunſten Ber⸗ lins einzuſchränken ſei, falls Berlin auf das öſtlich einer angenommenen Grenzlinie A, B belegene Ge⸗ lände Anſpruch erheben ſollte. Da Berlin einen da⸗ hingehenden Antrag geſtellt hat, iſt dieſe Notwendig⸗ keit eingetreten. Die mit Berlin vereinbarte Grenz⸗ linie weicht iedoch unerheblich von der ſeinerzeit von uns in Ausſicht genommenen Grenze ab. Dieſt Ab⸗ 2 2. Juli 1904 Reinickendorf nach dem Kanal durchzulegende Haupt⸗ verkehrsſtraße gelegt werden, deren Zug ſich aus , Lage der vorhandenen Anſchlußpunkte mit I0. wendigkeit ergibt. Aus dem Plan Blatt 95 der Atten Band 11 iſt ſowohl die urſprünglich angenommen als auch die neuerdings vereinbarte Grenzlinie e, ſichtlich. Erſtere iſt blau, letztere rot mit 4, B h zeichnet. Auf Wunſch des Herrn Miniſters des Innem ſoll die Feſtſetzung über die Abgrenzung gegen Ber⸗ lin ſchon vor der Entſcheidung der Beſchlußbehörder über den Umgemeindungsantrag erfolgen. Der Hen Oberpräſident iſt mit der Leitung der Verhand⸗ lungen in dieſer Angelegenheit beauftragt worden. Wir beantragen daher, ſich mit der neuen grenzung einverſtanden zu erklären. Charlottenburg, den 2. Oktober 1913. Der Mag iſtrat. 2 Dr Maier. Sembritzki. 929 Druckſache Nr. 253. Vorlage betr. Honorarfeſtſetzung für die Teſtament⸗ vollſtrecker des Raußendorfſſchen Nachlaſſes. Urſchriftlich mit den Akten 7— 25a an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage: den Teſtamentsvollſtreckern des Raußendorf⸗ ſchen Nachlaſſes, Juſtizrat Schmilinsky un Kursmakler Kaufmann, für die Führung ihre Amtes eine gemeinſchaftliche Vergütung von 30 000 ℳ aus dem Nachlaſſe zu bewilligen. Die verſtorbenen Hugo und Antonie Raußen⸗ dorffſchen Eheleute haben durch Erbvertrag von 12. November 1906 22. Mai 1908 12. Juli 1907 ſich gegenſeitig zu Vorerben und die Stadtgemeinde Charlottenburg zur Nacherbin eingeſetzt und Iu Teſtamentsvollſtreckern den Stadtſyndikus (jetzt Bür⸗ germeiſter) Dr Maier, den Kursmakler Kaufmam und den Juſtizrat Karl Schmilinsky mit dem Recht der Subſtitution ernannt. Die Stadtverordneten⸗ verſammlung hat ſich auf unſere Vorlage vom 28. ge⸗ bruar 1911 (Druckſache Nr. 82) durch Beſchluß vom 15. März 1911 mit der Annahme der Erbſchaft ein⸗ verſtanden erklärt. Die ernannten Teſtamentsvol⸗ ſtrecker haben das Amt ebenfalls angenommen und gemeinſchaftlich geführt. und Teſtament vom faſt weichung iſt zweckmäßig. S ie ſoll jett auf eine don Fr