ferner eine Aufſtellung über etwaige Mietaus⸗ fälle in Anſehung der vorgelegten Verträge, 5. der Feuerverficherungsſchein nebſt der letzten Prämienquittung. Der Vorſtand kann außer dieſen Unterlagen, von denen die zu 1 bis 4 aufgeführten bei den Akten des Vereins verbleiben, noch andere Nachweiſe, ins⸗ beſondere die Einreichung des letzten Kaufvertrages verlangen. Iſt das Grundſtück nach den Vorſchriften der Satzung beleihungsfähig, ſo hat der Vorſtand von dem Antragſteller die von dem Aufſichtsrat generell feſtgeſetzte Targebühr einzuziehen, die nach Beginn der Abſchätzung in keinem Falle zurückgefordert wer⸗ den kann. § 8. Schätzer. Nach Entrichtung der Taxgebühr beſtimmt der Vorſtand unter Ueberlaſſung der erforderlichen Schätzungsunterlagen zwei oder drei der vom Magi⸗ ſtrat gemäß § 30,2 der Satzung zu beſtellenden Sach⸗ verſtändigen, von denen mindeſtens einer Bauſach⸗ verſtändiger ſein muß, die unabhängig voneinander den Ertrags⸗ und den Sachwert des Grundſtücks ab⸗ 36⁵ zuſchätzen und die Taxen dem Vorſtande innerhalb der von dieſem geſetzten Friſt einzureichen haben. § 6. Prüfungsausſchuß, ſichtsrat. Der Vorſtand hat die Schätzungen ſelbſtändig nachzuprüfen und ſetzt den Beleihungswert feſt. Der vom Vorſtande feſtgeſetzte Beleihungswert wird nebſt den Schätzungsunterlagen von dem zu⸗ ſtändigen Prüfungsausſchuſſe des Auffſichtsrats nach⸗ geprüft. Falls ſich der Vorſtand und der Prüfungs⸗ ausſchuß über die Bemeſſung des Beleihungswertes nicht einigen, entſcheidet der geſamte Aufſichtsrat. Dieſer darf jedoch den Beleihungswert nicht höher feſtſtellen als es von dem Vorſtande für zuläſſig ge⸗ halten wird. Der feſtgeſetzte Beleihungswert iſt nebſt Schätzungsunterlagen dem Magiſtratskommiſſar un⸗ verzüglich mitzuteilen. Der endgültig feſtgeſetzte Beleihungswert und der ſatzungsmäßig zuläſſige Darlehnsbetrag iſt dem Antragſteller, dem ein Recht auf Einſichtnahme der Taxen nicht zuſteht, durch den Vorſtand unverzüglich bekannt zu geben. Vorſt an d, Auf⸗ Charlottenburg, den 3. Oktober 1913. Der Itadtuerordneten-Barſteher. Dr. Frentzel.