— 391 Vorl für agen die Stadtverordneten⸗Verſammlung zu Charlottenburg. Druckſache Nr. 265. Mitteilung betr. Verkauf ausländiſchen Fleiſches. Urſchriftlich an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Erſuchen, davon Kenntnis zu nehmen, daß vom 23. d. M. ab mit dem Verkauf aus⸗ ländiſchen Fleiſches wieder begonnen werden ſoll. Bei der beträchtlichen Höhe der Preiſe für Fleiſch hat die Stadtgemeinde Berlin beſchloſſen, die Ein⸗ fuhr von ausländiſchem Fleiſch, die während der Sommermonate eingeſtellt worden war, wieder auf⸗ zunehmen. Der von ihr beim Herrn Miniſter für Landwirtſchaft, Domänen und Forſten gleichzeitig auch im Namen der Vorortgemeinden geſtellte An⸗ trag auf Zulaſſung der Einfuhr dieſes Fleiſches iſt bereits genehmigt worden, allerdings nur bis zum 31. Dezember 1913, weil im Miniſterium die Hoff⸗ nung beſteht, daß in der zweiten Hälfte des Winters ein Sinken der Preiſe für inländiſches Fleiſch ein⸗ treten werde. Wegen der von uns mit der Stadt⸗ gemeinde Berlin über unſere Beteiligung an dem Weiterbezuge ausländiſchen Fleiſches getroffenen Vereinbarungen, die im weſentlichen die gleichen ſind wie im Vorjahre, verweiſen wir auf unſere Vorlage vom 18. Oktober 1912 — Druckſache Nr. 274 — Auf Grund der Erfahrungen des Vorjahres iſt der diesjährige Vertrag von Berlin nur in zwei Punkten dahin abgeändert worden, daß die beteiligten Vorort⸗ gemeinden verpflichtet werden, bis zum 31. Dezember d. Is., alſo für die geſamte Dauer des gemeinſamen Fleiſchbezuges, die von ihnen angemeldeten Fleiſch⸗ mengen abzunehmen; außerdem darf während dieſer Zeit anderes Fleiſch nicht eingeführt werden. Mit Rückficht auf die kurze Dauer unſeres Vertragsver⸗ hältniſſes mit Berlin ſind gegen die beiden neu hin⸗ zugetretenen Bedingungen, deren erſte im Vorjahre ſchon von uns freiwillig übernommen wurde, keine Bedenken zu erheben. Entſprechend den Erfahrungen des Vorfahres ſoll der Verkauf des ruſſiſchen Fleiſches in beſonderen Läden durch von uns ausgewählte Schlächter auf deren eigene Rechnung und Gefahr und unter ſtädti⸗ ſcher Preisfeſtſetzung und Kontrolle ſtattfinden. Es iſt beabſichtigt, zunächſt 3 Verkaufeſtellen in den hier⸗ für geeigneten Stadtteilen zu errichten, die nach Be⸗ darf vermehrt werden ſollen. Etwa entſtehende Un⸗ koſten werden aus den durch Beſchluß der Stadtver⸗ ordnetenverſammlung vom 30. Oktober 1912, zur Verfügung geſtellten Betrage von 100 000 ℳ be⸗ ſtritten werden. Mit unſerem Antrage befinden wir uns in Uebereinſtimmung mit einem einſtimmigen Beſchluß der Deputation zur Beratung von Maßregeln gegen die Lebensmittelteuerung. Charlottenburg, den 21. Oktober 1913. Der Magiſtrat. Dr Schol z. Gottſtein. III a. 1026. Druckſache Nr. 266. Mitteilung betr. angeblichen Diebſtahl von amtlichen Geldern. An die Stadtverordnetenverſammlung. Die Stadtverordnetenverſammlung erſuchen wir, vorläufig davon Kenntnis zu nehmen, daß dem Geld⸗ erheber Borger nach ſeiner Angabe in der Nacht vom 2. zum 3. d. M. aus ſeiner Wohnung (Faſanen⸗ ſtraße 16, Gartenhaus part.) amtliche, von Gas⸗ und Stromkonſumenten eingezogene Gelder im Betrage von 716,49 ℳ geſtohlen worden ſind. Borger gibt darüber folgende Darſtellung: Er habe die Gelder in ſeiner Wohnung in einer verſchloſſenen ledernen Geldtaſche im Schreibtiſch verwahrt. Am 2. d. M. abends habe er an einer Familienfeſtlich⸗ keit außerhalb ſeiner Wohnung teilgenommen und ſei in dieſe erſt in der Nacht zurückgekehrt. Am 3. d. M. früh habe er entdeckt, daß die Geldtaſche aufgeſchnitten und das Geld — bis auf 3,05 ℳ in Nickel⸗ und Kupfermünzen — geſtohlen worden ſei. Wir haben die Kriminalpolizei ſofort behufs Ermittelung des Täters in Kenntnis geſetzt. Die Angelegenheit iſt inzwiſchen von der Staatsanwalt⸗ ſchaft III Berlin zur Erledigung übernommen worden. Nach Abſchluß des gerichtlichen Verfahrens wer⸗ den wir der Stadtverordnetenverſammlung weitere Mitteilung zugehen laſſen. Charlottenburg, den 21. Oktober 1913. Der Magiſtrat. Dr Scholz. Druckſache Nr. 267. Mitteilung betr. Einführung einer Auszeichnung für längjährige Dienſte. Urſchriftlich an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Erſuchen, davon Kenntnis zu nehmen, daß wir beſchloſſen haben, denjenigen Arbeitern