waltung, ſowie auf die Abhebung größerer Beträge vom Anleiheguthaben. Dieſen Paſſt⸗ ven ſtehen jedoch entſprechende Aktiven in Ab⸗ teilung 1 und III, Grundbeſitz und Kaſſenbar⸗ beſtände, gegenüber. d e m Grundſtückserwerbsfonds findet ſeine Urſache in der Aufnahme vor An⸗ leihemitteln zwecks Ankaufs von Grundſtücken und Uebernahme von Hypotheken auf den an⸗ gekauften Grundſtücken. Bei Gegenüberſtellung der Zunahme der Aktiva von 27 727 313 ℳ mit der Zunahme der Paſſiwa von 24 614 236 ℳ ergibt ſich ein Mehrzugang an Aktiva von 3 113 077 ℳ. Nähere Einzelheiten erſuchen wir aus den anber vorgelegten Lagerbüchern und den dieſen beigefügten Belägen ſelbſt zu entnehmen. Charlottenburg, den 23. Oktober 1913. Der Magiſtrat. Dr. Scholz3. Schol tz. Druckſache Nr. 269. Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummer Ord. Kapitel XIV B — 3g9 für 1913. Urſchriftlich an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Etatsnummer Ord. Kapitel XIv B — 39 (einmalige Ausgabe) für 1913 wird um den Betrag von 703,50 ℳ aus dem Dispoſitions⸗ fonds verſtärkt. Für die Aufſtellung der Urliſten und Wähler⸗ liſten zur Landtagswahl und Durchführung der Wahl der Wahlmänner ſind ſeinerzeit im Haushaltsplan für 1913 ⸗ 9000 ℳ veranſchlagt worden. Dieſer Betrag reichte nicht ganz aus. Es ſind tatſächlich verausgabt worden: Löhne für Hilfskräfte, die an den Vorbereitungs⸗ arbeiten und bei Aufſtellung der Ur⸗ und Wählerliſten beteiligt waren für Nummer⸗ und Kautſchukſtempel 5) V 988. 9 604,86 %ℳ 98,64 „ 9 703,50 ℳ ſo daß eine Mehrausgabe von 703,50 entſtanden iſt. Dieſe iſt hauptſächlich darauf zurückzuführen, daß die Wählerzahl von 75 052 zur Zeit der Wahl im Mai 1913 höher geweſen iſt, als zur Zeit der Etats⸗ aufſtellung im Oktober 1912 angenommen wurde. Die Angabe der Koſten konnte nur ſchätzungsweiſe erfolgen. Wir bitten deshalb um nachträgliche Be⸗ willigung der geringen Mehrkoſten. Charlottenburg, den 15. Oktober 1913. Der Magiſtrat. Dr Maier. Seydel. IV. 241. Druckſache Nr. 270. Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummer Sonder⸗ etat 4 Ord. Abſchnitt 3 Nr. 6 für 1913. Urſchriftlich nebſt einem Heft an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Nummer 6 des Ausgabe⸗Abſchnitts 3 vom Ordinarium des Sonderetats 4 für 1913 394 „Aſchenabfuhr“ wird um 10 000 ℳ verſtärkt. Im Etatsentwurf für 1913 waren bei der vor⸗ genannten Etatsnummer. „ 20000 % vorgeſehen, von der Stadtverordneten⸗ verſammlung wurden jedoch nur 49000 , bewilligt und 10 000 ℳ abgeſetzt. Die von uns projektierte Aſchenförderanlage konnte noch nicht zur Ausführung gelangen, da die Verhandlungen mit dem Fuhrherrn Fricke über die Verpachtung des Lagerplatzes noch nicht zum Abſchluß gekommen ſind. Die Aſchenabfuhr muß daher einſt⸗ weilen durch Fuhrwerk erfolgen, worüber mit dem Fuhrherrn Fricke ein Abkommen getroffen iſt, laut eehten er für die Abfuhr 1,45 ℳ pro Kubikmeter erhält. Bis Ende Auguſt d. I. ſind 5128 ehm Aſche abgefahren und dafür (5128.1,459) 7 435,60 % Koſten entſtanden, mithin ſind von den zur Verfügung ſtehenden . 10 000,00 „ uoch Übriaaa 2564,40 1. Bis zum Ende des Rechnungsjahres 1913 wer⸗ den ſchätzungsweiſe noch 7500 ebm Aſche abzufahren und daher (7500.1,45).. 10875 zu zahlen ſein, zur Verfügung ſtehen noch 2 564 „ mithin fehtenn. 8311 ¼. Da es jedoch nicht ausgeſchloſſen iſt, daß die ge⸗ ſchätzte Aſchenmenge zu niedrig gegriffen iſt, ſo er⸗ ſuchen wir — um eine etwaige nochmalige Nach⸗ bewilligung zu vermeiden — 10 000 ℳ nachzu⸗ bewilligen. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Beſchluſſe der Deputation für das Elektrizitätswerk. Charlottenburg, den 9. Oktober 1913. Der Magiſtrat. Dr Maier. Aſchenheim. XI. 2. Druckſache Nr. 271. Vorlage betr. Verlegung der Geldvermittelungsſtelle des Deutſchen Städtetages nach Charlottenburg. Urſchriftlich mit den Akten Fach 6 Nr. 5 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Stadtverordnetenverſammlung erklärt ſich damit einverſtanden, daß die Geldvermitte⸗ lungsſtelle des Deutſchen Städtetages vom 1. November 1913 ab in die Verwaltung der hieſigen Stadtgemeinde übernommen wird. Am 1. November 1911 iſt die im Jahre 1909 zum Zwecke des gegenſeitigen Austauſchs verfügbarer Barmittel ins Leben gerufene Geldvermittelungsſtelle der größeren deutſchen Stadtverwaltungen zu einer Geldvermittelungsſtelle des Deutſchen Städtetages er⸗ weitert und der Kreis ihrer Tätigkeit auf die Ver⸗ mittelung langfriſtiger Darlehen — Obligations⸗ und Schuldſcheinanleihen — für die ſelbſtändigen und kor⸗ porativen Mitglieder des deutſchen Städtetages ausge⸗ dehnt worden. Alles Nähere über die Geſchäftsführung 10 aus den nachſtehend abgedruckten Beſtimmungen ervor. Die Geldvermittelungsſtelle hat z. Zt. ihren Sit in Caſſel und wurde dort von dem unterzeichneten Oberbürgermeiſter geleitet. Seitens des vom Deutſchen Städtetage zur Verwaltung der Geldvermittelungeſtell eingeſetzten Ausſchuſſes iſt vorbehaltlich der Zuſtim⸗ mung der hieſigen Gemeindekörperſchaften und de⸗