— 396 — C. Allgemeine Beſtimmungen. § 9. Die Geldvermittelungsſtelle ſoll mit den deut⸗ ſchen Sparkaſſen ſtändig Fühlung halten, um: a) den vorübergehenden Geldüberfluß oder Geld⸗ bedarf der Sparkaſſen im Sinne der angeſchloſſe⸗ nen Gemeinden nutzbar zu machen; 2 b) die Anlegung von Sparkaſſengeldern in deutſchen Stadtanleihen und ſolchen kommunalen Kredit⸗ briefen, die zur Deckung von Stadtanleihen aus⸗ gegeben werden, möglichſt zu fördern. § 10. Der Vermittelungsſtelle iſt von jedem durch ſie zu Stande gekommenen Abſchluß unter Angabe der Be⸗ dingungen Mitteilung zu machen. § 11. Für die Vermittelungstätigkeit werden beſondere Gebühren nicht berechnet. Die entſtandenen Koſten trägt der Deutſche Städtetag. Der Deutſche Städtetag und die Vermittelungs⸗ ſtelle übernehmen keinerlei Gewähr für die Einhaltung der Darlehnsbedingungen. § 412 Alle die Vermittelungsſtelle betreffenden Nach⸗ richten ſind zu adreſſteren an die Geldvermittelungs⸗ ſtelle des Deutſchen Städtetages. Druckſache Nr. 272. Vorlage betr. Beteiligung der Kunſtgewerbe⸗ und Handwerkerſchule an der Werkbundausſtellung 1914 in Cöln. Urſchriftlich an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Beteiligung der Kunſtgewerbe⸗ und Hand⸗ werkerſchule an der Werkbundausſtellung 1914 in Cöln wird unter der Vorausſetzung zuge⸗ ſtimmt, daß der Staat zu den entſtehenden Koſten die Hälfte beiträgt. Anläßlich der 1914 in Cöln ſtattfindenden Aus⸗ ſtellung des Deutſchen Werkbundes hat der Herr Miniſter für Handel und Gewerbe bei der Bedeutung dieſer Ausſtellung für den gewerblichen Unterricht auch eine Beteiligung der hieſigen Kunſtgewerbe⸗ und Handwerkerſchule angeregt. An der Ausſtellung ſollen ſich ſämtliche preußiſche Fachſchulen beteiligen. Für die hieſige Schule käme das Ausſtellen einiger be⸗ ſonderer kunſtgewerblicher Arbeiten in Frage, in welchen die Schule Erfolge aufzuweiſen hat, und die für die Schule charakteriſtiſch ſind. Dies würden Kunſtverglaſungen, Glasmalereien, bedruckte Stoffe, Kunſtſtickereien, Koſtümentwürfe und dgl. ſein. Die Ausſtellung wird nicht nur von Fachleuten, ſondern hauptſächlich vom großen Publikum beſucht werden. Zur Erzielung einer möglichſt eindrucksvollen Wir⸗ kung wird es wünſchenswert ſein, nicht Zeichnungen oder Entwürfe aus Papier, ſondern in der Schule her⸗ geſtellte und praktiſch brauchbare Gegenſtände aus⸗ zuſtellen. Die durch Herſtellung von Ausſtellungs⸗ gegenſtänden entſtehenden beſonderen Koſten werden etwa 2000 %. betragen. Hierzu kommen noch etwa 500 % für die Ausſtellung ſelbſt (Platzmiete, Her⸗ ſtellung der Ausſtellungsfläche, Fracht für Hin⸗ und Herſendung der Ausſtellungsſachen uſw.). Der Herr Miniſter, der einen ſtaatlichen Koſten⸗ beitrag in Ausſicht geſtellt hat, verlangt jetzt ſofortige Berichterſtattung über die Stellungnahme der Stadt⸗ gemeinde. Bei der Eilbedürftigkeit der Sache konnte das Kuratorium der Schule nicht gehört werden. Wir haben daher eine Beteiligung der Schule an der Aus⸗ ſtellung unter der Vorausſetzung zugeſtimmt, daß der Staat zu den entſtehenden Koſten die Hälfte beiträgt. Mit Rückſicht auf die dem Herrn Miniſter ſofort zu erteilende Antwort erſuchen wir ſchon jetzt um Zu⸗ ſtimmung. An Koſten werden 1250 ℳ, die Hälfte von 2500 ℳ, zu bewilligen ſein, die wir in den Etaꝛ für 1914 einſtellen werden. Charlottenburg, den 23. Oktober 1913. Der Magiſtrat. Dr Schol z. Dr. M a1er. VII B 677. Druckſache Nr. 273. Vorlage betr. Feſtſetzung eines beſonderen Nachttarif⸗ für Stromlieferung. Urſchriftlich nebſt einem Heft an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Der Tarif für Entnahme von elektriſcher Energie aus dem ſtädtiſchen Elektrizitätswerk wird unter Abſchnitt 4 6 wie folgt ergänzt: „Der Preis der durch die Elektrizitäts⸗ zähler ermittelten Energie für Beleuchtung be⸗ trägt für die Kilowattſtunde: 6. für Abnehmer, die auf die Dauer von 10 Jahren einen jährlichen Mindeſtſtrom⸗ verbrauch von 40 000 ℳ und einen Jahres⸗ verbrauch von 60 000 Kilowattſtunden für Lichtſtrom in den Tagesſtunden von 7 Uhr morgens bis 9 Uhr abends garantieren, für Stromentnahme in der Zeit nach9 Uhr abends bis 7 Uhr morgens 20 Pfa. Auf den Jahresverbrauch während der angegebenen Nachtzeit werden folgende Ra⸗ batte gewährt: Bei einer jährlichen Stromentnahme von mindeſtens 25 000 % . 5 %, für den Mehrverbrauch über 25 000 ℳ, 10 , 5) Dieſer Tarif tritt mit dem 1. Oktober 191 in Kraft. Der Inhaber des Cafés Picadilly — Herr Heinrich Braun eröffnet demnächſt in dem Grundſtück Tauentzienſtraße 19, Ecke Nürnberger Straße 57¾8, ein großes Cafe, den Tauentzien⸗ Palaſt. Er hat ſich nun vertraglich verpflichtet, an die Dauer von 10 Jahren den geſamten Be⸗ darf an elektriſcher Energie für ſeine in dem ge nannten Grundſtück vorhandenen olektriſchen An lagen von unſerem Elektrizitätswerk zu beziehen und garantiert dabei einen jährlichen Mindeſtſtromver brauch von 40 000 ℳ und einen Jahresverbrauch vo 60 000 Kilowattſtunden in den Tagesſtunden von 7 Uhr morgens bis 9 Uhr abends, wenn ihm der unter a) bezeichnete Tarif von 20 Pfg. je Kilowatt⸗ ſtunde für die Stro me in der Zeit von 9 Uhr abends bis 7 Uhr morgens mit den dort an⸗ gegebenen Rabattſätzen bewilligt wird.