Vorl Druckſache Nr. 282. Mitteilung betr Verwaltungsbericht für 1912. Urſchriftlich an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Erſuchen, von dem Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeinde⸗Angelegenheiten der Stadt Charlottenburg für das Verwaltungs⸗ jahr 1912 Kenntnis zu nehmen. Die Druckſtücke ſind den einzelnen Stadt⸗ verordneten am 4. d. Mts. zugeſandt worden. Charlottenburg, den 5. November 1913. Der Magiſt rat. Dr. Scho l z. Seydel. IV. 262. Druckſache Nr. 283. Vorlage betr. neue Lehrerſtellen an den Gemeinde⸗ ſchulen für 1914. Urſchriftliſch mit den Akten Fach 1 Nr. 872 betr.: „Stellengründung an den Gemeindeſchulen“ an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Zum 1. April 1914 ſind 8 Stellen für Lehrer und 5 „ Lehrerinnen, zuſ. 13 Stellen neu zu errichten. Die erforderlichen Mittel ſind im Stadthaus⸗ en. für das Rechnungsjahr 1914 vorzu⸗ ehen. In den letzten 10 Jahren ſind für wiſſenſchaft⸗ liche Lehrkräfte gegründet worden: 14 Stellen für Rektoren, 176 „ Lehrer, 66 „ „ Lehrerinnen, zuſ. 256 Stellen. Es entfallen hiernach im Durchſchnitt auf ein Jahr: 1 Rektor, 18 Lehrer⸗ und Lehrerinnen⸗ ſtellen, zuſammen 26 Stellen. Um die rechtzeitige Beſtätigung und Einberufung der für Oſtern 1914 erforderlichen Lehrkräfte ſicher⸗ zuſtellen, beantragen wir, ſchon jetzt über die Er⸗ richtung der Hälfte der Stellen, und zwar § Stellen für Lehrer und 5 Stellen für Lehrerinnen, wovon eine Lehrerinſtelle auf die Hilfsſchulen entfällt, zu beſchließen. Die Feſtſetzung der Stellen für Michaelis 1914 ſoll den Etatsberatungen vorbehalten bleiben. Außerdem wird zu Oſtern 1914 eine Hand⸗ L1 7/ 415 a g en für die §tadtveroroneten⸗Derſammlung ʒu Charlottenburg. Stelle iſt jedoch nicht erforderlich, da eine für 1913 bewilligte, aber nicht errichtete Stelle, auf den Bedarf für das nächſte Rechnungsjahr in Anrechnung kommt. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Schuldeputation. Charlottenburg, den 4. November 1913. Der Magiſtrat. Dr Schol 3. Dr Maier. Dr. Neufert. VII. A 6. Druckſache Nr. 284. Vorlage betr. Wahl eines beſoldeten Stadtrats. Urſchriftlich an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Erſuchen, einen beſoldeten Stadtrat auf die geſetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren zu wählen. Infolge der Verſetzung des Stadtrats Samter in den Ruheſtand zum 1. Januar 1914 iſt eine Neu⸗ wahl erforderlic. Das normaletatsmäßige Gehalt für Stadträte iſt durch Gemeindebeſchluß vom 9./10. Juni 1909 (genehmigt vom Bezirksausſchuß unterm 23. Juni 1909) wie folgt feſtgeſetzt: Anfangsgehalt 8 500 ℳ, Höchſtgehalt 11 500 ℳ. Gehaltsſtufen: 8 500 ℳ, 9 250 ℳ, 10 000 ℳ, 10 750 ℳ, 11 500 % nach 3 6 9 12 Smner 2 — — — 17. Januar Nach dem Gemeindebeſchluß vom 14. Februar 1894 Druckſache Nr. 8 von 1894 — ſind die Be⸗ fähigungs⸗ und ſonſtigen Anſtellungsbeſtimmunaen für dieſe Stelle folgende: 1. Befähigung für den höheren Juſtizdienſt (Ge⸗ richtsaſſeſſor) oder für den höheren Verwal⸗ tungsdienſt (Regierungsaſſeſſor), Nebenämter (öffentliche oder private, mit Ein⸗ kommen verbundene) dürfen ohne Genehmi⸗ gung der ſtädtiſchen Körperſchaften nicht über⸗ nommen werden, Kündigungsfriſt bei freiwilligem Ausſcheiden drei Monate. Erfahrung auf dem Gebiete der Armenpflege iſt er⸗ wünſcht. Charlottenburg, den 1. November 1913. Der Magiſtrat. Dr Sch ol z. 3 3 1 1 arbeitslehrerin nötig ſein. Die Neuſchaffung einer