einen Vorentwurf der Stadwerordnetenverſammlung vorgelegt, der am 7. Mai 1913 angenommen iſt. Der beiliegende ausgearbeitete Entwurf ſchließt ſich in der Anlage und Verteilung der Räume eng dem Vorentwurf an; jedoch haben ſich bei der ge⸗ naueren Durcharbeitung einige Aenderungen als zweckmäßig erwieſen, die für die Geſamtanlage und auch für die ſpätere Benutzung als Bürgerhaus von Vorteil ſind. Um den Hof, der den umfangreichen Fuhrbetrieb für die Zentralheizungsanlagen der geſamten um⸗ liegenden ſtädtiſchen Gebäude aufnehmen muß, etwas größer zu geſtalten, iſt der Knickpunkt des Gebäudes in den Endpunkt des jetzigen Bürgerhauſes verlegt. Auch hat ſich als vorteilhaft für die Vergrößerung des Hofes herausgeſtellt, wenn die urſprünglich inner⸗ halb der Flurerweiterung angeordnete Treppe, bei einer kleinen Verſchiebung der anderen Treppe, in Fortfall kommt, wie auch im entſprechenden Teil des beſtehenden Bürgerhauſes keine Treppe vorhanden iſt. Ferner hat ſich ergeben, daß für die Kinder ge⸗ ſonderte Waſchräume wünſchenswert ſind und daß dieſe in einer Flurerweiterung, anſchließend an das Treppenhaus, gut unterzubringen und abzuſondern ſind. Bei einer ſpäteren Verwendung dieſes Baues für Bürgerhauszwecke würden dieſe Erweiterungen ſehr gut als Sitniſchen für die Inſaſſen des Bürger⸗ hauſes zu verwenden ſein. Neben dem Treppenhaus ſind in ſämtlichen Ge⸗ ſchloſſen noch Aborte für männliche und weibliche Per⸗ ſonen, für Lehrer und Beamten angeordnet worden. Im übrigen iſt der Erläuterungsbericht vom 3. Juni 1913 zu der Stadtverordnetenvorlage — Druckſache Nr. 132”1913 — maßgebend geblieben. Der genaue Koſtenanſchlag hat die beim Vorent⸗ wurf überſchläglich ermittelte Summe von 300 000 ℳ einhalten können. Charlottenburg, den 31. Oktober 1913. Der Stad tbaurat. I. V. Winterſtein. Druckſache Nr. 288. Vorlage betr. elektriſche Beleuchtung der Geisberg⸗ ſtraße. Urſchriftlich nebſt den Akten Fach M Nr. 16 und einem Heft an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Magiſtrat wird ermächtigt, mit der Stadt⸗ gemeinde Schöneberg das abgedruckte Ab⸗ kommen bezüglich der gemeinſamen elektriſchen Beleuchtung der Geisbergſtraße zwiſchen Motz⸗ ſtraße und Paſſauer Straße zu treffen. in den Sonderetat 4 einzuſtellen. Durch Gemeindebeſchluß vom 10./22. März 1910 — Druckſache Nr. 75 und 84 für 1910 — iſt zwiſchen den Stadtgemeinden Charlottenburg und Schöneberg über die gemeinſame Beleuchtung der Motzſtraße zwiſchen Nollendorfplatz und Geisbergſtraße ein Ab⸗ kommen dahin getroffen worden, daß die Stadt Die von der Stadtgemeinde Charlotten⸗ burg anteilig zu tragenden Betriebskoſten ſind Beleuchtung dieſer Straße alleir trägt und beide Ge⸗ meinden — Charlottenburg und Schöneberg — die laufenden Betriebskoſten je zur Hälfte bezahlen. Als Betriebskoſten kommen da⸗ bei die von der Stadtgemeinde Schöneberg aufge⸗ wandten Selbſtkoſten zur Berechnung. Die Tiefbau⸗ und Verkehrs⸗Deputation in Schöneberg beantragt nun — vorbehaltlich der Ge⸗ nehmigung durch die dortigen ſtädtiſchen Körper⸗ ſchaften —, bezüglich der Geisbergſtraße ein gleiches Abkommen zu treffen. Die Geisbergſtraße bildet zwiſchen der Luther⸗ und der Paſſauer Straße die Grenzſtraße zwiſchen Schöneberg und Charlottenburg. Nach den zwiſchen dieſen Gemeinden getroffenen Vereinbarungen Druckſache Nr. 266 für 1901 — iſt die Stadtgemeinde Charlottenburg verpflichtet, den nördlichen Bürger⸗ ſteig der Geisbergſtraße zwiſchen Luther⸗ und Paſſauer Straße auf ihre Koſten zu beleuchten. Dies iſt bisher durch Gaslaternen geſchehen, während die gegenüberliegende Schöneberger Seite durch Bogenlampen beleuchtet wurde. Die Gasbeleuchtung koſtet etwa 1000 ℳ jährlich. Wir empfehlen nunmehr, dem nachſtehend abge⸗ druckten Abkommen, welches inhaltlich dem bezüglich der gemeinſamen Beleuchtung der Motzſtraße zwiſchen Nollendorfplatz und Geisberaſtraße getroffenen Ab⸗ kommen entſpricht, die Zuſtimmung zu erteilen. In dem in Frage kommenden Teil der Geis⸗ bergſtraße ſollen 6 ganznächtige und 5 halbnächtige Flammen⸗Bogenlampen mit I.B.⸗Kohlen über Straßenmitte an Ueberſpannungen aufgehängt werden. Die Einrichtungskoſten hat Schöneberg allein, die Betriebskoſten haben beide Gemeinden Charlottenburg und Schöneberg je zur Hälfte zu tragen. Nach Mitteilung der Tiefbau⸗ und Verkehrs⸗ Deputation Schöneberg werden ſich die Betriebskoſten für das Jahr etwa wie folgt ſtellen: 6 ganznächtige Lampen je. 478 ℳ 2868 % 5 halbnächtige Lampen je 249 „ 1245 zuſammen 4113 ℳ Davon hätte die Stadt Charlottenburg die Hälfte zu tragen mit etrwa ud. 2057 ℳ. Dieſe Koſten ſind vorläufig nur geſchätzt, ſie werden nach Angabe der Tiefbau⸗ und Verkehrs⸗ Deputation Schöneberg vorausſichtlich dieſen Betrag nicht erreichen. Der Einheitspreis für die Kilowattſtunde wird ſich in Wirklichkeit auch bedeutend billiger ſtellen, als in dem nachſtehend abgedruckten Tarif angegeben iſt, 1 17 da nur derjenige Durchſchnittspreis zur Be⸗ rechnung gelangt, den die Stadt Schöneberg für ihre geſamte elektriſche Straßenbeleuchtung tatſäch⸗ lich zahl t. Dieſer hat für die Beleuchtung der Motzſtraße zwiſchen Nollendorfplatz und Geisberg⸗ ſtraße bei gleichen Vorausſetzungen z. B. betragen: im Rechnungsjahre 1910 11,87 § je Kst. , 1911 11,76 § „ 0 „ 1912 11,144 5 „ „ Wir folgen mit unſerem Antrage einem Be⸗ ſchluſſe der Deputation für das Elektrizitätswerk. Charlottenburg, den 6. November 1913. Der Magiſtrat. Dr Sch ol z. Aſchenheim. NVI. 77 Schöneberg die Koſten der Einrichtung der elektriſchen