Zur Begründung führen wir folgendes an: Zu a: Im Etat für 1913 ſtehen bei Ord. XIV—1—6 zur Verfügung 10 000 % Bis zum 30. September 1913 ſind verausgabt: für Waſſer April/ Juni 4728,93 % „ Reparat. „ „Septemb. 1244,66 „ — rd. 5974 „ mithin noch verfügbar 4026 % Die vorliegende Waſſerrechnung für Juli/September beträgt rd. 5860 ℳ, bis zum Jahresſchluß ſind noch erforderlich 1016, — 6876 ſo daß eine Verſtärkung des Etatsanſatze um erforderlich wird. Der Mehrbedarf iſt hauptſächlich auf den unvor⸗ hergeſehenen Waſſerverbrauch auf dem Dernburg⸗ Platz, der Reichsſtraße am Einlauf in die Spandauer Chauſſee, ſowie der Tauentzien⸗ und Kleiſtſtraße zurückzuführen, mit deren Fertigſtellung vor Jahres⸗ ſchluß bei Feſtſetzung des Etatsentwurfs nicht ge⸗ rechnet war. Der Reſtbetrag der Mehrforderung entfällt auf die durch die Trockenheit des letzten Sommers bedingte, über das gewöhnliche Maß hin⸗ ausgehende Bewäſſerung der öffentlichen Anlagen und Straßenbäume, ſowie auf weſentlich erhöhte Reparaturkoſten für Waſſerrohranlagen. Zu b. Im Etat für 1913 ſtehen bei Ord. XIVv—1—9 zur Verfügung . . 2000 ℳ Bis zum 30. September 1913 ſind verausgabt 1715 , 285 % Mithin noch verfügbar Bis zum Jahresſchluſſe ſind vorausſicht⸗ lich noch erforderlich ſo daß eine Verſtärkung des Etatsanſatzes um 2250 ℳ 2 850 % 2535 ℳ erforderlich wird. Auf Grund der in den Vorjahren geſammelten Erfahrungen waren für die durch die Beſchaffung von Baumſcheibengittern bedingte Aenderung der Baumkränze ein Betraa von 2 % pro Baum in den Etat einaeſtellt worden. Die Größen der vorhan⸗ denen Baumkränze in den im laufenden Rechnungs⸗ jahre mit Scheibengittern verſehenen Straßen (Knobelsdorff⸗, Wieland⸗, Fraunhofer⸗, Pascalſtr.) weichen jedoch von der Größe unſeres Normalgitters bedeutend ab, wodurch die vom Tiefbauamt berech⸗ neten Abänderungskoſten ſich bis auf 4,50 ℳ pro Baum erhöhten. Außerdem trat eine Erhöhung der Koſten durch die Verwendung von Zementſteinen, durch welche eine dauernd gleichmäßige Lage des Gitters erzielt wird, ein. Die Differenz zwiſchen dem in den Etat ein⸗ geſtellten und dem gezahlten Preiſe ergibt die Mehr⸗ forderung. Mit unſeren Anträgen folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Parkdeputation. Charlottenburg, den 7. November 1913. Der Magiſtrat. Dr Schol z. De de Gruyter. XVII. 405/. Druckſache Nr. 305. Vorlage betr. Beihilfe an den Verein gegen Ver⸗ armung. Urſchriftlich mit den Akten Fach 8 Nr. 58 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Dem Verein gegen Verarmung wird eine einmalige Beihilfe von 5000 ℳ aus dem Dis⸗ poſitionsfonds bewilligt mit der Beſtimmung, daraus in Charlottenburg ortsangehörige Per⸗ ſonen und Familien, die der öffentlichen Armen⸗ pflege noch nicht anheimgefallen ſind, zu unter⸗ ſtützen. Die gegenwärtigen Teuerungsverhältniſſe zwin⸗ gen zahlreiche Perſonen und Familien, die der öf⸗ fentlichen Armenpflege noch nicht anheimge⸗ fallen ſind, Unterſtützungen zu erbitten, um ſich über Waſſer halten zu können. Es erſcheint wünſchenswert, ſolche Familien, ſoweit möglich, davor zu bewahren, der öffentlichen Armenpflege anheimzufallen. Wir haben daher, einem Beſchluſſe der Armen⸗ direktion folgend, beſchloſſen, dem Verein gegen Ver⸗ armung 5000 ℳ zur Unterſtützung von hier ortsan⸗ gehörigen Perſonen und Familien, die der öffentlichen Armenpflege noch nicht anheimgefallen ſind, zu über⸗ goſen und erſuchen, unſerm Beſchluſſe zuſtimmen zu wollen. Charlottenburg, den 15. November 1913. Der Magiſtrat. Dr. Schol z. Samter. VIII a. G.4. 451. Druckſache Nr. 306. Vorlage betr. Verſtärkung des Rathauserweiterungs⸗ baufonds. Urſchriftlich mit den Akten Fach 79 Nr. 1 Band vI und vII und Fach 3 Nr. 2 Band 1 und 11 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 2) Auf die Aufſtellung zweier Kandelaber vor dem Haupteingang des Rathauſes wird endgültig verzichtet. 5) Die hierfür zur Verfügung ſtehenden 20 000 ℳ und die Erſparniſſe aus dem Koſtenanſchlage des Rathauſes werden den Mitteln für den Rat⸗ hauserweiterungsbau zugeführt. Für die Aufſtellung zweier Steinkandelaber vor dem Rathauſe waren durch den Gemeinde⸗