§ 20. Fahrplan. Auf den Fahrplan der Anſchlußbetriebslinie findet § 5 Schlußabſatz dieſes Vertrages Anwendung. § 21. Druckſachen. Die Fahrſcheine und Fahrpläne für den Dienſt⸗ gebrauch werden von der Geſellſchaft beſchafft. Sie ſtellt die erforderlichen Fahrſcheine und Fahrpläne den Spandauer ſtädtiſchen Straßenbahnen zu den Selbſtkoſten zur Verfügung. § 22. Behandlung der Fundſachen. Fundſachen ſind in allen Fällen an die Geſell⸗ ſchaft abzuliefern. § 23. Aenderungen im Anſchlußbetriebe. Der Verbandsausſchuß kann den Unternehmern Abweichungen von den Vorſchriften über den An⸗ ſchlußbetrieb geſtatten, wenn dieſe von beiden Unter⸗ nehmern gemeinſchaftlich beantragt werden. § 24. Auflöſung des Anſchlußbetriebes. Der Anſchlußbetrieb gilt zunächſt auf die Dauer von 5 Jahren vom 1. Januar des auf den Vertrags⸗ ſchluß folgenden Jahres ab gerechnet. Nach Ablauf dieſer Zeit verlängert er ſich je von fünf zu fünf Jahren, ſofern nicht einer der beiden Unternehmer ein Jahr vor dem Ablauf der Friſt durch eine dem anderen Unternehmer und dem Verbandsdirektor gegenüber abzugebende Erklärung das Rechtsver⸗ hältnis für die Zukunft gekündigt hat. Mit der Auflöſung des Anſchlußbetriebes erliſcht die im § 12 erteilte kleinbahngeſetzliche Zuſtimmung. Artikel III. Anſchlußbetrieb mit den Spandauer ſt äd tiſchen Straßenbahnen durch die Reichsſtraße. § 25. Nach Herſtellung der Bahnanlagen in der Reichs⸗ ſtraße iſt die Geſellſchaft verpflichtet, auf Verlangen des Verbandsausſchuſſes einen Anſchlußbetrieb mit den Spandauer ſtädtiſchen Straßenbahnen durch die Reichs⸗ ſtraße auf der Grundlage des Artikels I1 einzurichten, jedoch mit der Maßgabe, daß für dieſe Anſchlußbetriebs⸗ linie, die über den Wittenbergplatz zu führen iſt, die Betriebsmittel und Betriebsmannſchafren von den n ſtädtiſchen Straßenbahnen geſtellt werden önnen. Artikel IV. § 26. Stempelkoſten. ſelſchaft. Die Stempelkoſten dieſes Vertrages trägt die Ge⸗ Druckſache Nr. 316. Vorlage betr. Jahresabſchluß der „Deutſches Opern⸗ haus“ Betriebs⸗Aktien⸗Geſellſchaft. Urſchriftliſch mit den Vorgängen an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Von dem Ergebnis des Jahresabſchluſſes der Opernbetriebs⸗Aktien⸗Geſellſchaft „Deutſches Opernhaus“ für 1912/13 und dem ſich hieraus für die Stadtgemeinde errechnenden Pachtzins für das erſte Geſchäftsjahr wird zuſtimmend Kenntnis genommen. 29. Mai Durch Vertrag vom 28. Juni 1911 haben wir das ſtädtiſche Opernhaus der Betriebs⸗Aktien⸗Geſell⸗ ſchaft „Deutſches Opernhaus“ gegen Zahlung eines jährlichen Pachtzinſes von 252 000 ℳ verpachtet. Im § 3 des Vertrages iſt jedoch für das erſte Pachtjahr folgende Beſtimmung getroffen: „Beginnt die Pachtzeit nach dem 1. September 1912, dann iſt für das Pachtjahr bis zum 31. Auguſt 1913 der Pachtzins nur inſofern und inſoweit zu ent⸗ richten, als bilanzmäßig bei Freiſtellung vom Vacht⸗ zinſe ſich ein Reingewinn ergeben würde, wobei indes auch eine etwa an den Vorſtand zu zahlende Tan⸗ tieme als Reingewinn zu gelten hat.“ Da das Theater der Geſellſchaft erſt am 1. No⸗ vémber 1912 zum Betriebe übergeben iſt, kommt dieſe Beſtimmung des Vertrages zur Anwenduna. Nach der uns vorgelegten Bilanz vom 30. Juni 1913 würde der Reingewinn der Geſellſchaft im Sinne jener Vertragsbeſtimmung im erſten Geſchäftsjahre auf 18 110,85 ℳ feſtzuſetzen ſein. Der Aufſichtsrat hat jedoch bei Feſtſtellung der Bilanz beſchloſſen, dem Dfrektor Hartmann eine außerordentliche Zuwendung von 5000 %, mit Rückſicht auf ſeine beſonderen Be⸗ mühungen und perſönlichen Unkoſten im erſten Ge⸗ ſchäftsſahr zu gewähren. Zur Vermeidung aller Zweifel an der Berechtigung, eine folche Entſchädi⸗ gung zu gewähren, hat der Aufſichtsrat die Zuſtim⸗ mung der Stadt erbeten. Die an uns zu zahlende Pacht errechnet ſich hiernach auf 13 110,85 %. Wir halten in Uebereinſtimmung mit der De⸗ putation für den Bau und Betrieb des Opernhauſes die Gewährung dieſes Betrages an Herrn Hartmann für angemeſſen und nicht dem Vertrage zuwider⸗ laufend und erſuchen daher um Zuſtimmung. Charlottenburg, den 25. November 1913. Der Magiſtrat. Dr. Sch ol z. Dr. Maier. Seydel. I Druckſache Nr. 317. betr. Eintrittspreiſe für die drei erſten Auf⸗ Vorlage des Parſifal im Deutſchen Opernhauſe. führungen ſurſchriftlich mit Akten Fach 37 Nr. 6 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der „Deutſches Opernhaus⸗Betriebs⸗Aktien⸗ geſellſchaft“ wird geſtattet, für die drei erſten Aufführungen des „Parſtfal“ am 1., 4. und 11. Januar 1914 die in der abgedruckten Anlage angeführten erhöhten Eintrittspreiſe zu erheben. Die drei erſten Aufführungen des „Parſtfal“ im I Deutſchen Opernhauſe ſollen am Neuſahrstage und an