den beiden folgenden Sonntagen ſtattfinden. Mit Rückſicht auf die beſonderen ſzeniſchen Vorbereitungen und die ungewöhnliche zeitliche Ausdehnung der Oper hat ſich die Direktion genötigt geſehen, an dieſen drei Tagen die üblichen Nachmittagsvorſtellungen ausfallen zu laſſen. Dieſe waren bereits zum Preiſe von je 2500 ℳ an Vereine verkauft. Die Geſellſchaft hat die Verträge mit dieſen rückgängig gemacht und erleidet infolgedeſſen einen baren Ausfall von 7500 ℳ. Um nicht neben den bedeutenden Koſten der Einrichtung der Oper auch noch dieſen erheblichen Ausfall tragen zu müſſen, hat die Geſellſchaft beantragt, ihr für die drei erſten „Parſifal“⸗Aufführungen die Erhebung der in der Anlage abgedruckten erhöhten Eintrittspreiſe zu geſtatten. Wir halten in Uebereinſtimmung mit der Depu⸗ tation für den Bau und Betrieb des Opernhauſes den Antrag für ſachlich gerechtfertigt. Die Oper „Parſifal“ iſt ſo wenig mit allen anderen Opern zu vergleichen und ihre erſten Aufführungen in Groß⸗Berlin bedeuten ein ſo ungewöhnliches Kunſtereignis, daß an und für ſich ſchon ein Abgehen von den normalen Eintritts⸗ preiſen für die drei erſten, wie geſagt am Neujahrstage und an Sonntagen ſtattfindenden Vorſtellungen, ge⸗ rechtfertigt erſcheint. Auch iſt es bei der Eigenart der Oper, die ihrer Natur nach kein eigentliches Repertoir⸗ ſtück ſein kann, notwendig, daß ein größerer Teil der Aufwendungen für die Oper bereits durch die drei erſten Vorſtellungen eingebracht wird, damit die finanzielle Beweglichkeit der Geſellſchaft nicht, zum Nachteil der großen Mehrheit der Opernhausbeſucher, durch die Aufwendungen für den „Parſifal“ irgendwie beein⸗ trächtigt wird und die Bedeutung des Opern⸗ hauſes als volkstümliches Unternehmen nicht leidet. Es muß darum der Geſellſchaft in der Auffaſſung bei⸗ getreten werden, daß die Einnahmen aus den drei erſten Aufführungen nicht von vornherein um jene 7500 ℳ gekürzt werden dürfen. Aus den gleichen Erwägungen iſt es auch durchaus zu rechtfertigen, daß bei der Feſtſetzung der beantragten Preiſe über die 7500 ℳ hinaus noch eine Mehreinnahme von 500— 600 ℳ für den Abend zu erwarten iſt — ausverkaufte Häuſer vorausgeſetzt. An den von der Geſellſchaft beantragten Preiſen im einzelnen glaubten wir nichts ändern zu ſollen. Ins⸗ beſondere iſt auch gegen die Erhöhungen der Preiſe für III. Rang und Galerie nichts einzuwenden, da an⸗ genommen werden darf, daß das Publikum, das dieſe Plätze beim „Parſifal“ kauft, in der Lage und auch gern bereit iſt, die höheren, aber keineswegs hohen, Garderobe und Theaterzettel einſchließenden Preiſe u zahlen, abgeſehen davon, daß bei niedrigerer Normie⸗ rung gerade dieſer Preiſe die Gefahr, daß der leider nicht auszuſchaltende Billethandel ſich eines Teiles dieſer Plätze bemächtigen und ſeinerſeits einen ent⸗ ſprechenden Aufſchlag feſtſetzen würde, erheblich wachſen würde. Im übrigen vertrauen wir der Sachkenntnis der Direktion des Opernhauſes, daß die Preisfeſt⸗ ſetzungen zweckentſprechend getroffen ſind. Die Genehmigung der Erhöhung der Preiſe er⸗ folgt übrigens unter der wohl ſelbſtverſtändlichen Vor⸗ ausſetzung, daß der „Parſifal“ nach den drei erſten ½ auch den Abonnenten zugänglich gemacht wird. Wir beantragen Zuſtimmung. Charlottenburg, den 28. November 1913. Der Magiſtrat. Dr Maier. Dr Scholz. S — 111. Aer⸗ Anlage. Ueberſicht über die Eintrittspreiſe im Deutſchen Opernhauſe. I . 4 71. Kaſſen⸗ eit bei ergen Kar⸗ Platzbezeichnung Preiſe Kagner⸗ Aial Ver⸗ Opern ſ ſtellungen —— 42 K LIZ. L 4 Orcheſterſitz, 12 Reihenſ 5,50] 6,50 8,50 I. Parkett, 10 Reihen] 4,50] 5,50 6,50 II. Parkett, 6 Reihen] 3,50 „— —— I. Rang A (Logen und die erſte Bank in der Mitte und an den Seiten) 6,— 7,— 9,— I. Rang B (zweite und dritte Bank in der Mitte und an den Seiten 5,50 6,50 8,50 I. Rang C(die übrigen Räßch. 4,50 ] 5,50 6,50 41. Am 3,30 ] 3,50 5.— t Rungng 1,80 — 3,— Ganerie 0,90 — „— Druckſache Nr. 318. Vorlage betr. Zahlungen aus Mitteln des Raußen⸗ dorff'ſchen Nachlaſſes. Urſchriftlich mit den Akten Fach 7 Nr. 25a an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der als Vergütung für den Teſtamentsvoll⸗ ſtrecker der Eheleute Raußendorff — Bürger⸗ meiſter D. Maier — bewilligte Betrag von 15 000 ℳ iſt mit je 5000 ℳ an den Verein Säuglingsheim und den Verein für Volks⸗ kindergärten, mit je 2500 ℳ an die Stiftung Luiſens Andenken und die Prinz Karl⸗Stiftung zu überweiſen. Die Stadtverordnetenverſammlung hat durch Beſchluß vom 12. d. M., dem wir zugeſtimmt haben, dem Bürgermeiſter Dr Maier für ſeine Mühewaltung als Teſtamentsvollſtrecker der Eheleute Raußendorff eine Vergütung von 15 000 ℳ bewilligt. Er hat die Annahme dieſes Honorars mit der Erklärung vom 13. d. M. (Bl. 152 der Akten) abgelehnt und die Bitte ausgeſprochen, den durch die Bewilligung ver⸗ fügbar gewordenen Betrag von 15 000 ℳ mit je 5000 ℳ an den Verein Säuglingsheim und den Verein für Volkskindergärten, mit je 2500 ℳ an die Stiftung Luiſens Andenken und an die Prinz Karl⸗ Stiftung zu überweiſen. Dieſer Wunſch entſpricht der für die Verwendung von zwei Achteln des Nach⸗ laſſes mit Zuſtimmung der Teſtamentsvollſtrecker aufgeſtellten Satzung, wonach die Nachlaßmittel zur Fürſorge für die Jugend aller Altersſtufen in erſter Linie verwendet werden ſollen. Wir kommen des⸗ halb dem Wunſche mit dem Antrage nach, der Ueber⸗ weiſung der Mittel, wie angegeben, zuzuſtimmen. Charlottenburg, den 27. November 1913. Der Magiſtrat. Dr Schol z. Samter. vIIIa. G. —