men werden können und daß es davon abhängt, ob dieſe Mittel ganz verbraucht werden. Es wird aber um Bewilligung obiger Summe gebeten, damit wir, falls es die Lage des Arbeitsmarktes erfordert und die Witterung es ermöglicht, ſofort mit den Arbeiten beginnen können. Charlottenburg, den 11. Dezember 1913. Der Magiſtrat. Dr Schol 3. Dr Spiegel. VI. Arb.⸗Nachw. 92. Druckſache Nr. 328. Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Neubau der Sophie⸗Charlottenſchule nebſt Frauenſchule (Druck⸗ ſache Nr. 314). Verhandelt Charlottenburg, den 8. Dezember 1913. Anweſend: Stadtv. Bollmann, Ir Byk, Dr Damm, Gra⸗ nitza, Haack, Klick, Neukranz, Otto, Schwarz, Vogel, Wenzke. Seitens des Magiſtrats: Stadtſchulrat Dr. Neufert, Magiſtratsbaurat Winterſtein. Außerdem: Stadtv. Rieſenberg. Der Ausſchuß bildet ſich wie folgt: Vorſitzender iſt der Stadtw. Ottoo. Schriftführer ein Beamter der Geſchäftsſtelle. Der Magiſtrat hat am 24. November 1913 — Xb 178 beantragt, zu beſchließen: 1. Dem Neubau der Sophie⸗Charlottenſchule nebſt Frauenſchule auf dem früher Oppenheim ſchen Gelände in der Scharrenſtraße nach dem Bau⸗ entwurf vom 29. Oktober 1913 wird zugeſtimmt. 2. Die anſchlagsmäßigen Koſten von 1 706 000 % ſind mit 1 210 000 ℳD aus Anleihemitteln und mit 496 000 aus dem Anleiheſammelfonds für 1914 und, ſoweit dieſer nicht ausreicht, aus dem für 1915 zu beſtreiten. * 4E Der Ausſchuß hat die Vorlage eingehend beraten und empfiehlt der Stadtverordnetenverſammlung die Annahme der Magiſtratsvorlage mit der Maßgabe, daß von den 6 Räumen der Dienſt⸗ wohnung des Direktors im 1. Obergeſchoß ein Zimmer fortgenommen und für Schulzwecke vor⸗ geſehen wird. Berichterſtatter: Stadtv. Wenzke. v. g. u. Buk, Dr Damm, Klick, C. Wenzke, Bollmann. Otto, Neukranz, Dr Druckſache Nr. 329. Vorlage betr. Vertrag mit der Automobil⸗Verkehrs⸗ und uehangeſtmße Aktiengeſellſchaft. an die Stadwerordnetenverſammlung dem Antrage, zu beſchließen: urſchriftlich mit den Akten III/Fach 11 Nr. 26 2 Gläubiger der Gefahr ausgeſetzt, daß wir unſere Leiſtungen zu ſeinem Schaden zurückhielten, weil 437 — Der Beſchluß der Stadwerordnetenverſamm⸗ lung vom 18. Dezember 1912 (Druckſache 303 und 346) wird wie folgt abgeändert: 1. Anſtelle einer bedingren Bürgſchafts⸗ übernahme wird eine unbedingte, ſelbſtſchuldneriſche Bürgſchaft übernommen. Die erwaigen Zahlungen der Stadt darauf⸗ hin erfolgen nachträglich auf Grund des Jahresabſchluſſes der Geſellſchaft, zum erſtenmal auf Grund des Jahresabſchluſſes der Geſellſchaft für das Geſchäftsjahr 1915, im übrigen nach Maßgabe der vorliegenden Beſchlüſſe der ſtädtiſchen Körperſchaften. Dabei wird vorausgeſetzt, daß die Auto⸗ mobilſtraße mit Ende des Jahres 1914 in Betrieb genommen wird. Die der Geſellſchaft auferlegten Gegen⸗ leiſtungen ſind in der Form eines von der Bürgſchaftserklärung unabhängigen Ver⸗ trages mit der Geſellſchaft zu vereinbaren. Die Erfüllung der Verpflichtungen der Ge⸗ ſellſchaft iſt durch Feſtſetzung von Vertrags⸗ ſtrafen in der in der nachſtehenden Be⸗ gründung vorgeſchlagenen Höhe ſicher⸗ zuſtellen. 3. Die Verpflichtung der Geſellſchaft zur Ein⸗ richtung eines Kraftwagenſchnellverkehrs wird dahin eingeſchränkt, daß die Geſell⸗ ſchaft zur Einſtellung dieſes Betriebes be⸗ rechtigt iſt, wenn er zwei Jahre hinter⸗ einander mit einer Unterbilanz von mehr als 5000 ℳ gearbeitet hat. Auf Verlangen der Stadtgemeinde Charlottenburg iſt die Geſellſchaft ſchon früher und ohne Rückſicht auf die Höhe der Unterbilanz zur Ein⸗ ſtellung verpflichtet, wenn die Stadt⸗ gemeinde aus der Bürgſchaft in Anſpruch genommen wird. Der Magiſtrat wird er⸗ mächtigt, zur Abwendung einer Unter⸗ bilanz die zur Einſtellung des Betriebes führen würde, die Fortſetzung des Betriebes . Aenderung der Tarife zu ermög⸗ lichen. 4. Der Geſellſchaft ſteht das Recht zu, den Vertrag jederzeit zum Schluſſe eines Ge⸗ ſchäftsjahres zu kündigen, wenn gleichzeitig eine Verzichtserklärung des Bürgſchafts⸗ gläubigers hinſichtlich ſeiner Rechte gegen die Stadtgemeinde in öffentlich beglaubig⸗ ter Form beigebracht wird. Auf Grund des Beſchluſſes der ſtädtiſchen Körperſchaften vom 18. 12. 12/16. 1. 13., auf den wir hiermit verweiſen, hatten wir der Automobil⸗ Verkehrs⸗ und Uebungsſtraße A.⸗G. einen Vertrags⸗ entwurf zum Zwecke der Zuſtimmung unterbreitet. Wie die Geſellſchaft uns glaubhaft erklärt hat, iſt es ihr trotz eifriger Bemühungen nicht möglich ge⸗ weſen, einen Geldgeber zu finden, der bereit wäre, ihr auf Grund dieſes Vertrages ein unſerer Zins⸗ garantie entſprechendes Kapital in irgendeiner Form 1 zur Verfügung zu ſtellen, und zwar lediglich deshalb, weil niemand das Reſiko habe auf ſich nehmen wollen, mit dem die Kreditgewährung infolge der Bedingun⸗ beſchwert war, an die wir die Uebernahme der Gcgeremie geknüpft hatten. War doch der betr.