Druckſache Nr. 330. — Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummer Sonderetat 4 Ord. Abſchnitt 3 Nr. 6 für 1913. (Druck⸗ ſache Nr. 270.) Verhandelt Charlottenburg, den 11. Dezember 1913. Anweſend: Stadtv. Rackwitz, Vorſitzender, Stadtv. Bade, Bergmann, Braune, Haack, Jaſtrow, Imberg, Jolenberg, Kern, Mann, Scheel, Dr Stadthagen, Vogel, Zander. Seitens des Magiſtrats: Stadtrat Aſchenheim. Entſchuldigt: Stadtv. Litten. Die Verſammlung hat am 29. Oktober 1913 die oben bezeichnete Vorlage dem zur Vorberatung der Vorlage betr. Aenderung des Pachtvertrages über den Stätteplatz eingeſetzten Ausſchuß überwieſen. Der Antrag des Magiſtrats vom 9. Oktober 1913 — XVI. 2 — lautet: Die Nummer 6 des Ausgabe⸗Abſchnitts 3 vom Ordinarium des Sonderetats 4 für 1913 „Aſchenabfuhr“ wird um 10 000 ℳ verſtärkt. Der Ausſchuß hat die Vorlage beraten und empfiehlt der Stadtverordneten⸗Verſammlung die Annahme der Magiſtratsvorlage. Berichterſtat ter Stad t v. Dr Stadthagen. D. . 1. Rackwitz, Dr Stadthagen, Haack, Braune, Scheel, Jolenberg, Zander. Druckſache Nr. 331. Vorlage betr. Feſtſetzung neuer Grundſätze für die Ernennung zu ungeprüften Sekretären. Urſchriftlich mit 1 Abdruck des Normalbeſoldungs⸗ etats an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 4) Der Normalbeſoldungsetat für die Sekretariats⸗ aſſiſtenten (Klaſſe 4 IV a, Gehaltstafel Ifd. Nr. 25) wird wie folgt abgeändert: Gehalt 2600 2900 3200 3500 3800 4100 nach 3 6 9 12 15 4400 4700 ℳ 6 18 21 Jahren. b) Mit dem Aufrücken in die im Normalbeſoldungs⸗ etat (zu a) nach 12jähriger Dienſtzeit vorge⸗ ſehene Gehaltsſtufe iſt die Bezeichnung „Sekre⸗ tär“ verbunden. c) Die Anderungen zu a und b treten mit dem 1. April 1914 in Kraft. d) Der gegenwärtige Normalbeſoldungsetat für Se⸗ kretäre (Klaſſe A III b, Gehaltstafel lfd. Nr. 22) fält nur noch Gültigkeit für die Amtsdauer der ril 1914 in dieſer Klaſſe vorhandenen ten und kommt alsdann in Wegfall. Für die Rechnungsjahre 1911, 1912 und 1913 iſt durch den Gemeindebeſchluß vom 21. 12. 10/9. 2. 11 (Druckſache Nr. 316) hinſichtlich der ungeprüften Se⸗ kretäre eine vorläufige Regelung inſoweit getroffen worden, als ſie die Zahl der aus der Aſſiſtentenklaſſe in die Sekretärklaſſe zu befördernden Perſonen auf je ſechs feſtſetzt. Bei der Prüfung der Frage, wie in Zu⸗ kunft die Beförderung zu geſtalten iſt, ſind wir zu dem Ergebnis gelangt, daß der zwiſchen Stadtverordneten⸗ verſammlung und Magiſtrat beſtehende Meinungs⸗ unterſchied nur dadurch ausgeglichen werden kann, daß die Beförderungsfrage überhaupt ausgeſchieden wird. Dies kann nur geſchehen, indem auf die beſondere „laſſe der Sekretäre verzichtet und die Aſſiſtentenklaſſe mit der Sekretärklaſſe in einer Beſoldungsſtala ver⸗ bunden wird. Wir glauben damit alle Differenzpunkte in einer befriedigenden Weiſe geregelt zu haben. Unſer Vorſchlag erfolgt unabhängig von einer etwaigen Neu⸗ regelung des Normalbeſoldungsetats, weil er als eine Regelung innerhalb des beſtehenden Normalbeſoldungs⸗ etats gedacht iſt. Erläuternd wird folgendes bemerkt: Zu a. In dem Normalbeſoldungsetat ſind gegen⸗ wärtig für die ungeprüften Sekretäre und für die Se⸗ kretariatsaſſiſtenten getrennte Gehaltsklaſſen (Ifd. Nr. 22 und 25 der Gehaltstafel) vorgeſehen und dabei für Aſſiſtenten 3 Alterszulagen von je 300 ℳ und 4 Alterszulagen von je 250 ℳ, für ungeprüfte Sekre⸗ täre 5 Alterszulagen von je 300 %% und 2 Alters⸗ zulagen von je 250 %ℳ feſtgeſetzt, d. h. die Sekretär⸗ klaſſe hatte folgende Beſoldungsſkala nach 3 6 9 12 15 18 21 Jahren 2700 3000 3300 3600 3900 4200 4450 4700% die Aſſiſtentenklaſſe nach 3 6 9 12 15 18 21 Jahren 2600 2900 3200 3500 3750 4000 4200 4400 % In Anlehnung an den Normalbeſoldungsetat der Stadt Berlin ſind in der vorliegenden Neuregelung dieſe beiden Gehaltsklaſſen mit einander derart ver⸗ einigt, daß das Endgehalt der Aſſiſtenten bzw. unge⸗ prüften Sekretäre (4700 ℳ) in gleichmäßigen Alters⸗ zulagen von je 300 ℳ und in der bisherigen Auf⸗ rückungszeit (21 Jahre) erreicht wird. Zu b. Künftig ſoll ohne weiteres mit dem Auf⸗ rücken in die im Normalbeſoldungsetat nach 12jähriger Dienſtzeit vorgeſehene Gehaltsſtufe für die Setre⸗ tariatsaſſiſtenten die Bezeichnung „Sekretär“ verbun⸗ den ſein. Damit entfällt die Notwendigkeit, künftig die Zahl der neuzuſchaffenden Stellen für ungeprüfte Sekretäre durch Gemeindebeſchluß für jedes Jahr feſt⸗ zuſetzen. Zu c. Die Neuregelung ſoll mit dem Beginn des nächſten Rechnungsjahres in Kraft treten. Dement⸗ ſprechend können am 1. April n. I. die Sekretariats⸗ aſſiſtenten, die bereits länger als 12 Jahre angeſtellt, aber mangels vorhandener Stellen noch nicht befördert worden ſind, von 3750 %ℳ in die Gehaltsſtufe von 3800 ℳD aufrücken, womit die Bezeichnung „Sekretär“ verbunden ſein würde. Zu d. (Übergangsbeſtimmung). Für die beim Inkrafttreten der Neuregelung in der Sekretärklaſſe vorhandenen, nach Maßgabe des jetzigen Normalbeſol⸗ dungsetats angeſtellten Beamten iſt eine Anderung ſelbſtverſtändlich nicht angängig: der alte Normal⸗ beſoldungsetat behält für die Betreffenden Gültigkeit und fällt mit ihrem Ausſcheiden von ſelbſt weg.