Sonn⸗ und Feſttage erhalten hätten. In den genann⸗ zen drei Jahren hat aber ferner die Erkrankung der betreffenden Lehrkräfte nur in einem einzigen Falle länger als 13 Wochen gedauert, ſo daß auch bei der Ausdehnung auf 26 Wochen mit einer weſentlich höheren Belaſtung der Stadt nicht zu rechnen ſein dürfte, zumal der ſehr erhebliche Geſichtspunkt noch hinzukommt, daß die Lehrkräfte, ſchon im Hinblick auf die erſtrebte Anſtellung es nach Möglichkeit zu vermeiden ſuchen werden, ſich öfter und länger krank zu melden, als unumgänglich notwendig iſt. Die gleichen Geſichtspunkte gelten für die in ein⸗ 26. der Anſtalt angenommen und damit genehmigt, daß das Gebäude auf dem an den Schloßgarten an⸗ ſtoßenden Gelände hinter dem Krankenhaus für Ge⸗ burtshilfe errichtet wird. Wir verweiſen hierzu auf den Erläuterungsbericht, der mit der Vorlage vom zelnen Fällen im Gemeindeſchuldienſt vor der feſten Anſtellung beſchäftigten Hilfslehrer (zurzeit 3), ſowie die einſtweilig angeſtellten Lehrkräfte, bei denen die Zahlung des an ſich ſeiner Höhe nach dem § 169 R.⸗V.⸗O. entſprechenden Gehalts nicht in jedem Falle für 26 Wochen geſichert iſt. 1 Die Entſcheidung darüber, wie im Einzelfalle dem § 169 R.⸗V.⸗O. genügt werden ſoll, ob durch Ge⸗ währung von Krankenhilfe uſw. oder durch Zahlung fangeſchlo mordem iſt der iect atf⸗ „des 11½ 2 fachen Krankengeldes, ſoll dem . . . amgeſchloſſen, traßdem if I a 4 überlaſſen bleiben; es wird bei leichteren Erkrankun⸗ entſprechen als der zweite. keitsgründen und Gründen der Vereinfachung. Wir bemerken noch, daß die Stadt Berlin eine gleiche Regelung bezüglich der Hilfslehrkräfte in ſertmurſs abanehen war, v. 0. ſtatt 2 852 000 4 zwiſchen getroffen hat. Nach unſerer Schätzung wird für die Zahlung von Krankengeld ein Betrag von 1200 %%ℳ etwa, be⸗ meſſen nach dem errechneten Höchſtverbrauch im Jahre 1911, für die im Gemeindeſchuldienſt beſchäftigten Lehrkräfte für das Rechnungsjahr 1914 ausreichen. Aehnliche tatſächliche Verhältniſſe liegen für die höheren Lehranſtalten vor bei denjenigen Hilfs⸗ lehrkräften, die im Zeichen⸗, Geſang⸗, Religions⸗ und Turnunterricht beſchäftigt werden. Dieſe Lehrkräfte von der Verſicherungspflicht durch eine gleiche Zu⸗ ſicherung zu befreien, empfehlen wir ebenfalls. zdie Verſicherungspflicht mit dem 1. Januar 1914 beginnt, wird die Zuſicherung den betreffenden Lehrkräften bereits von dieſem Tage ab gemacht wer⸗ den müſſen. Wir ſchätzen den für das laufende Etats⸗ lahr noch erforderlichen Betrag auf 00 ℳ, deren Be⸗ willigung aus dem Dispoſitionsfonds wir beantragen. Davon würden 300 ℳ auf Kapitel III, je 100 ℳ auf Kapitel IIA und B entfallen. Charlottenburg, den 11. Dezember 1913. Dr Schol 8 4 Raset 5 N Sch ol z. Maier. Di. Neufert. VII A 2. 5 . Druckſache Nr. 333. Vorlage betr. Bauentwurf für die Pulsſche Alters⸗ 2 verſorgungsanſtalt. Urſchriftlich mit Akten, 1 Erläuterungsbericht die Stadtverordnetenverſammlung Antrage, zu beſchließen: 461 Zeichnungen (9 Blätter), dazu 9 Blätter des Dem Bauentwurf für die Altersverſorgungs⸗ anſtalt der Pulsſchen⸗Stiftung auf dem an der Sophie Charlottenſtraße gegenüber dem Krankenhaus für Geburtshilſe gelegenen Grundſtück, abſchließend mit einer Koſten⸗ anſchlagsſumme von 795 000 ℳ für das Ge⸗ bäude einſchließlich Nebenanlagen und 220 000 Mart für das Grundſtück wird zugeſtimmt. Der Beſchluß über die Belegungssiffer der Anſtalt bleibt einer beſonderen Vorlage vorbehalten.“ Durch Gemeindebeſchluß vom 4¾1. Juni und Juni d. Is. iſt der Vorentwurf für die Errichtung 4. Juni d. J. Druckſache 183 abgedruckt iſt. Der Bauentwurf hat ſich in allen Teilen dem geſtellte genaue Koſtenanſchlag um 10 000 ℳ unter — dem Koſtenüberſchlag geblieben. Dagegen hat ſich gen den Intereſſen der Stadt der erſtere Weg mehr allerdings der Grunderwerb einſchließlich der Ka⸗ naliſations⸗ Die im § 169 R.⸗V.⸗O. genannten „Regel⸗ 199 % leiſtungen“ der Krankenkaſſen beſtehen zwar erſt vom ſtatt der im Juni ermittelten Summe von 1 008 000 vierten Tage ab in der Zahlung des Krankengeldes Mark nunmehr 1 015 000 ℳ Koſten nachweiſt, d. h. ueben der ärztlichen Hilfe und auch nur für die ein Mehr von 7000 ℳ erfordert. Arbeitstage. Doch empfiehlt ſich die auch den Kran⸗ kenkaſſen zuſtehende Ausdehnung auf die Sonn⸗ und Feſttage (§ 191 Abſ. 1) und auf die Zeit unmittelbar vene der Sirrnch ab t Alt. 2 as Billig⸗ erforderlichen inneren Einrichtung enthalten. und Straßenherſteuungskoſten um 17 000 ℳ höher berechnet, ſo daß der Geſamtanſchlag In dieſer Summe ſind im übrigen die Koſten des fertigen Gebäudes mit ſämtlichen Gartenanlagen und mit der für eine Belegung von 150 Inſaſſen Das verfügbare Stiftungskapital berechnet ſich heute um 30 000 ℳ. höher als zur Zeit des Vor⸗ ſtehen jetzt 2 862 000 ℳ zur Verfügung. Somit liegen keine Bedenken vor, die erforderlichen Mehr⸗ koſten von 7000 ℳ gutzuheißen und den aus⸗ gearbeiteten Entwurf zur Ausführung zu bringen. Bezüglich der Belegung, die zur Zeit des Vor⸗ Entwurfs von uns mit 140 Inſaſſen in Ausſicht genommen, von der Stadrverordnetenverſammlung aber vorläufig mit 120 Inſaſſen empfohlen war, möchten wir uns eine beſondere Vorlage vorbehalten, weil eine vollſtändige Ueberſicht über die Betriebs⸗ koſten wohl erſt kurz vor der Zeit der Inbetriebnahme geſchaffen werden kann. Schon jetzt hoffen wir, da die vorläufig aufgeſtellte Betriebskoſtenberechnung — vergl. den neuen Erläuterungsbericht vom 10. De⸗ zember 1913 — ſich auf Erfahrungsſätze ſtützt, zu der genannten Zeit eine Belegung von mehr als 120, vielleicht ſogar mehr als 140 Inſaſſen der Stadtverordnetenverſammlung vorſchlagen zu können. Wie ſchon bei der Vorlage für den Vorentwurf, haben wir bei dem günſtigen Stand der Stiftungs⸗ mittel es jedenfalls für wirtſchaftlich gehalten, das Gebäude jetzt gleich in ſeiner Geſamtausdehnung zu errichten. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluß der Hochbau⸗Deputation. Charlottenburg, den 11. Dezember 1913. Der Magiſtrat. Dr Schol 3. Seeling. X d. 114