— 448 Frage Antwort Vorſchlag des Vorſtandes 12. Am 18. 10. 1911 hat die Ver⸗ ſammlung den Magiſtrat erſucht, möglichſt bald für eine Erſchließung der Jungfernheide für die Charlotten⸗ burger Bürgerſchaft, beſonders durch Verbeſſerung der Verkehrsverbindun⸗ gen, Sorge zu tragen. Wie ſteht dieſe Angelegenheit? Zu 12. Vor Regulierung des Tegeler Weges iſt der Einbau von Straßenbahn⸗ gleiſen wegen der für den Verkehr frei⸗ liegenden geringen Breite nördlich der Ringbahn und ſomit Straßenbahnbetrieb nicht möglich. Der früher von der Großen Berliner Motor⸗Omnibus⸗Geſellſchaft m b. H. unterhaltene Automobil⸗Omnibus⸗ verkehr iſt wegen der andauernden ungün⸗ ſtigen wirtſchaftlichen Ergebniſſe aufgege⸗ ben worden. Der auf unſere Veran⸗ laſſung im Sommer 1913 von der Allge⸗ meinen Berliner Omnibus⸗Aktien⸗Geſell⸗ ſchaft aufgenommene Autoomnibus⸗Ver⸗ kehr nach der Jungfernheide mußte gleich⸗ falls eingeſtellt werden. Die Einnahmen waren ſo gering, daß ſie nicht einmal die Koſten für das Perſonal, geſchweige denn für den Betrieb deckten Vor Regulierung des Tegeler Weges dürfte an Schaffung einer Verkehrsverbindung nach der Jung⸗ fernheide nicht zu denken ſein. Zug um Zug ] mit der Regulierung des Tegeler Weges iſt die Berlin⸗Charlottenburger Stranen⸗ bahnseſenimaft zum Bau und alsbaldigen Betrieb vertraglich verpflichtet. Erledigt. 13. Am 7. 5. 1913 hat die Stadt⸗ verordnetenverſammlung den M erſucht, durch Anlage einiger Wandbrun⸗ nen auf den Korridoren des Rathauſes dafür Sorge zu tragen, daß Beamte und Angeſtellte ſich Trinkwaſſer hygieniſch einwandfrei beſchaffen können. Hat der Magiſtrat hierzu Stellung genommen und wann iſt eine entſprech⸗ ende Vorlage zu erwarten? Zu 13. Ueber dieſe Angelegenheit wird der Stadtverordnetenverſammlung be⸗ ſondere Mitteilung zugehen. Erledigt. 14. Bei der Beratung des Kapitels IX am 6. 3. 13. iſt der Magiſtrat um eine Vorlage erſucht worden, durch welche eine Verbeſſerung der Kündigungs⸗ und Urlaubsverhältniſſe der Feuerwehrleute herbeigeführt wird. Wann iſt dieſe Irlage zu erwarten? Zu 14. Die Kündigungsfriſt für die Feuerwehrmänner iſt inzwiſchen von zwei Wochen auf 1 Monat verlängert worden. Eine weitere Prüfung der Kündigungs⸗ und Urlaubsverhältniſſe der Feuerwehr⸗ männer wird bei der nächſten Reviſion der Beſoldungsordnungen und Urlaubsgrund⸗ ſane erfolgen. Charlottenburg, den 12. Dezember 1913. Der Itadtverordneten-Barſteher. Dr. Frentzel. Kenntnisnahme.