360 Dampfschiffahrt-Gesellschaften, Reedereien, Dock-Gesellschaften usw. Direktion: O. J. D. Ahlers. Prokuristen: E. Hartmann, Ad. Stein. Aufsichtsrat: Vors. Louis Ed. Meyer, Stellv. George Wolde u. 8 Mitglieder. Firmenzeichnung: Ein Vorstand mit einem Prokuristen. Zahlstellen: Bremen: J. Schultze & Wolde; Berlin: Robert Warschauer & Co. Norddeutscher Lloyd in Bremen. Gegründet: Am 18. Februar 1857. Letztes Statut vom 23. April 1892. Zweck: Betrieb von Seeschiffahrt und allen damit in Verbindung stehenden Geschäften, wie Errichtung und Betrieb von Anstalten zur Erbauung und Reparatur von Schiffen, Fluss- und Seeversicherungsgeschäft etc. sowie Passagier- und Schleppdienst auf der Weser. Ferner Beförderung der Post von Deutschland, England und Amerika, sowie der ersteren nach Asien und Australien. Das auf die Subventionslinien bezügl. Vertragsverhältnis mit dem Deutschen Reiche vom 3./4. Juli 1885 wurde durch Nachtrag vom 15. Mai 1893 wie folgt abgeändert. Die Gesellschaft erhält während der Restdauer des ursprünglichen Vertrages (bis 1901) vom 10. April 1893 an einen jährlichen Zuschuss von M. 4 090 000 (4 400 000) aus Reichsmitteln, zahlbar in monatlichen Teilbeträgen, dagegen hat sie folgende Postdampfschifflinien zu unterhalten: A) für den Verkehr mit Ostasien 1. eine Hauptlinie von Bremerhaven nach China, und zwar über einen niederländischen oder belgischen Hafen, Genua, Neapel, Port Said, Suez, Aden, Colombo, Singapore, Hongkong nach Shanghai und zurück; 2. eine Anschlusslinie zwischen Hongkong und Japan und zwar über Yokohama, Hiogo, Nagasaki zurück nach Hongkong; 3. eine Anschlusslinie zwischen Singapore und dem deutschen Neu-Guinea-Schutz- gebiet, und zwar über Batavia, sonstige Häfen des Sunda-Archipels, deren Wahl der Genehmigung des Reichskanzlers unterliegt, Friedrich-Wilhelmshafen, Stephansport, Finsch- hafen (bezw. Langemak-Bucht), Herbertshöhe, Stephansport, Friedrich-Wilhelmshafen, Häfen des Sunda-Archipels zurück nach Singapore. B) für den Verkehr mit Australien eine Hauptlinie von Bremerhaven über einen nieder- ländischen oder belgischen Hafen, Genua, Neapel, Port Said, Suez, Aden, Colombo, Adelaide Melbourne nach Sidney und zurück. Auf den Linien A 1 und 2 sowie B sind die Fahrten in jeder Richtung in Zeitabständen von je 4 Wochen, auf der Neu-Guinea-Linie (A 3) dagegen in Zeitabständen von je 8 Wochen in jeder Richtung auszuführen. Die Fahrten auf der ostasiatischen Hauptlinie sind mindestens mit einer Geschwindigkeit von 12,6 bezügl. 12, aut den Anschlusslinien von Neu-Guinea 9 Knoten, auf der australischen Hauptlinie mindestens mit einer Geschwindigkeit von 12,2 bezüglich 11,5 Knoten auszuführen. Die Gesellschaft hat die erforderlichen Dampfer auf ihre Kosten einzustellen und zu unterhalten, für die beiden Hauptlinien mindestens je 5 Dampfer, für die beiden Anschlusslinien je 1 Dampfer und 1 bezw. 2 Reservedampfer. Von diesen Dampfern waren mindestens 6 auf deutschen Werften neu zu erbauen. Die Dampfer führen die deutsche Postflagge, haben die Post mit den etwa erforderlichen Be- gleitern ohne besondere Bezahlung zu befördern und auf Gefahr und Kosten der Gesellschft einzuschiffen und zu landen. Für die Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten hat die Gesellschaft dem Reich eine Kaution von M. 500 000 gestellt. Der oben erwähnte Zuschuss wird insoweit gekürzt, als die vertragsmässig bedungenen Fahrten nicht zur Ausführung gekommen sind. Für jede zu wenig zurückgelegte Seemeile wird M. 5,55 an der Monatsrate einbehalten. Wenn der Reichskanzler das Anlaufen noch anderer als der benannten Häfen anordnet, 80 soll, wenn die dadurch entstandene Verlängerung oder Verkürzung der Hin- und Rückreise nicht mehr als 250 Seemeilen beträgt, eine Anderung in der Vergütung nicht eintreten. Der erste Dampfer nach Ostasien ging am 30. Juni, der erste Dampfer nach Australien am 14. Juli 1886. Ausserdem existiert ein Vertragsverhältnis mit dem Belgischen Staate von 1886. Dieser Staat vergütet der Gesellschaft für das Anlegen ihrer nach Ostasien und Ausstralien gehenden Schiffe in Antwerpen jährlich Frs. 80 000 und erstattet ihr die Lotsen- und Leuchtturmabgaben zurück. 1890 schloss die Gesellschaft mit Oldenburg einen Vertrag, wodurch die Abfertigung der Schnelldampfer der nordamerikanischen Fahrt nach Nordenham verlegt werden sollte. Oldenburg stellte zu dem Zweck mit M. 515 000 Unkosten in Nordenham eine Pieranlage her und der Lloyd nahm dieselbe zunächst auf 5 Jahre für jährlich M. 30 000 in Pacht. 1891 wurde ein Schnelldampferverkehr New-Vork-Genua-Neapel, 1893 die „Roland-Linie- zwischen Bremen-Stadt und New-York für die Beförderung von Zwischendeckpassagieren und Gütern bestimmt, eröffnet. 1894 wurde mit der Hamburg-Amerikanischen Packetfahrt-Aktien-Gesellschaft ein Ab- kommen getroffen, behufs Einrichtung eines gemeinsamen Dienstes zwischen New-York, Genua und Neapel mit gemeinsamen wöchentlichen Expeditionen, wonach die Einnahmen aus dem Betriebe dieser Linien nach einem bestimmten Verhältnis geteilt werden. Ausserdem besteht für den Passagier- und Frachtverkehr nach Nord-Amerika seit 1894 ein Vertrag mit ――