Strassen- und Kleinbahnen, Bergbahnen etc. 319 Die Ges. übernahm von der Firma Siemens & Halske alle Rechte und die von der genannten Firma auf die Vorbereitung des Eisenbahnunternehmens aufgewendete geistige Arbeit. Hierfür wurden derselben 1250 von der Ges. ausgestellte Genussscheine über- lassen, welche ein Recht auf Gewinnanteil vom 11. Betriebsjahre ab gewähren und zwar auf 2.5 % desjenigen Reingewinnes, welcher nach Zahlung einer 18 % Dividende verbleibt. Abgaben an den Fiskus und an die Gemeinden: Nach dem Vertrage mit dem Königl. Eisenbahnfiskus hat die Ges. für die Benutzung der eisenbahn-fiskalischen Gelände, und zwar insbesondere eines Teiles der Lagerplätze auf dem alten Dresdner Bahnhof im Umfange von 8450 qm vom Tage des Beginns der Bauausführung ab Anerkennungs- gebühren und Entschädigungen im Gesamtbetrage von M. 19 564.50 jährlich an den Eisenbahnfiskus zu zahlen. Zur Sicherstellung der von der Ges. dem Eisenbahnfiskus gegenüber übernommenen Verpflichtungen ist eine erststellige Kautionshypothek in Höhe von M. 500 000 in das Bahngrundbuch nach Massgabe des Gesetzes v. 19. Aug. 1895 einzutragen. Für die seitens der Gemeinden Berlin, Schöneberg und Charlottenburg erteilte Erlaubnis der Benutzung der öffentlichen und nichtöffentlichen Grundstücke hat die Gesellschaft alljährlich folgendes Entgelt zu entrichten: a) für die Stadt Berlin: bei einer jährlichen Bruttoeinnahme der Strecke inner- halb des städtischen Weichbildes (Berliner Gemeindebezirks) bis 6 Millionen Mark: 2 % dieser Bruttoeinnahme, bei einer jährlichen Bruttoeinnahme bis 7 Millionen Mark: 2¼ %, und so fort in aufsteigender Skala bei jeder weiteren Million Mark % mehr; nach Ablauf von 4 Jahren seit Erteilung der staatlichen Genehmigung, also vom Beginn des 5. Jahres ab, aber mindestens M. 20 000 jährlich. b) für die Gemeinde Schöneberg: einen im Verhältnis der Länge der Bahnstrecke innerhalb Schönebergs zur Länge der Bahnstrecke in Berlin zu bestimmenden Anteil an demjenigen Entgelt, welches sich nach Massgabe der für die Stadt Berlin geltenden Bestimmungen ergiebt. c) für die Stadt Charlottenburg: bei einer jährlichen Bruttoeinnahme der Bahn auf der Gesamtlinie bis 7 Millionen Mark: % dieser Bruttoeinnahme; bei einer jährlichen Bruttoeinnahme bis 8 Millionen Mark: ¾e % und so fort in aufsteigender Skala bei jeder weiteren Million Mark s % mehr; nach Ablauf von 4 Jahren seit Erteilung der staatlichen Genehmigung für die Strecke Warschauer Brücke — Nollendorfplatz, also vom Beginn des 5. Jahres ab, aber mindestens M. 3500 jährlich. Die Zahlungen sub a, b und ce beginnen spätestens am 15. Mai desjenigen Jahres, welches auf das Geschäftsjahr, in welchem der Betrieb eröffnet worden ist, folgt. Rückkaufsrecht der Gemeinden: Die Gemeinden Berlin, Schöneberg und Charlottenburg haben sich im Sinne des § 6 des Gesetzes vom 28. Juli 1892 das Recht vorbehalten, das Eigentum der Bahn mit allem beweglichen und unbeweglichen Zubehör zu erwerben. Der Erwerb ist jedoch bis zum Ablauf des 30. Jahres nach dem Datum der staatlichen Genehmigung (15. März 1896) ausgeschlossen und kann erst dann und in Zukunft immer nur von 10 zu 10 Jahren ausgeübt werden. Die Absicht hierzu haben die Gemeinden spätestens 2 volle Jahre vor dem jedesmaligen Erwerbstermine der Unternehmerin zu erklären, ohne von der einmal abgegebenen Erklärung wieder zurücktreten zu dürfen. Kapital: M. 12 500 000 in 12 500 Inhaber-Aktien à M. 1000. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Semester. Stimmrecht: Jede Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum Reservefonds, sodann 4 % erste Dividende, vom verbleibenden Betrage bis 7 % Tantieme an den Aufsichtsrat, Rest Superdividende bez. lt. Beschluss der Gen.-Vers. Bilanz am 31. Dez. 1897: Aktiva: Kassa M. 2436.77, Bankguthaben M. 7 178 460.55, div. Debitoren M. 2 034 203.74, von Siemens & Halske übernommene Unkosten M. 23 825.01, Baukonto M. 1 990 017.39, auf Baukonto übertragene Zinsen M. 100 876.83, Grunderwerb, Gebäude M. 1 729 404.60, Kautionen M. 101 500, Inventar M. 1318.90. Sa. M. 13 162 043.79. Passiva: Aktienkapital M. 12 500 000, Hypotheken M. 657 000, Kreditoren M. 5043.79. Sa. M. 13 162 043.79. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Bauzinsen an Aktionäre abz. vereinnahmte Zinsen M. 100 876.83, Unkosten M. 23 825.01. Sa. M. 124 701.84. Kredit: Saldo M. 124 701.84. Kurs Ende 1897: 126.90 %. Aufgelegt am 4. Nov. 1897 zu 115 %. Notiert in Berlin. Dividende: 4 % Bauzinsen bis zur Aufnahme des vollen Betriebes, spätestens bis 31. Dez. 1900. Direktion: Reg.-Baumeister Paul Wittig. Aufsichtsrat: Wirkl. Geh. Rat, Staats-Minister a. D. Arthur Hobrecht, Stellv. Bankdirektor Max Steinthal, Wilh. v. Siemens, Justizrat Dr. Adolf Braun, Eisenb.-Direktor a. D. Karl Schrader, Reg.-Baumeister a. D. Heinr. Schwieger, Berlin. Firmenzeichnung: Wenn nur eine Vorstandsperson vorhanden, entweder diese oder zwei Prokuristen, wenn der Vorstand aus mehreren Mitgliedern besteht, entweder zwei Vor- standsmitglieder oder ein solches und ein Prokurist oder zwei Prokuristen. Zahlstellen: Berlin: Deutsche Bank, Berliner Handelsgesellschaft, Robert Warschauer & Co.