0 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hülfsgeschäfte. 617 schliesst, das von der Gesellschaft nur mietweise übernommene Grundstück und darauf stehende Gebäude ausser Ansatz und wird ferner von der Ges. nach den Bestimmungen unter a) bis c) zu leistenden Abfindung der sodann etwa noch rückständige Teil des Kaufpreises für die Ausrüstung der Centralstation und was daranschliesst in Abzug gebracht. Wenn der Hamburgische Staat von dem vorerwähnten Rechte Gebrauch machen will, hat er dies der Gesellschaft mindestens ein Jahr vor der beabsichtigten Übernahme mitzuteilen. In solchem Falle dürfen nach erfolgter bezüglicher Mitteilung der Hamburgischen Staatsbehörde Neuanlagen und Erweiterungen nur mit besonderer Genehmigung des Hamburgischen Staates hergestellt werden. Die Dauer des Vertrages ist bis zum 1. Juli 1923 festgelegt. Es steht dem Hamburgischen Staat ausserdem das Recht zu, von der Ges. die Weiterführung des Betriebes unter den bisherigen Bedingungen über den 1. Juli 1 923 hinaus auf einen Zeitraum von höchstens fünfzehn Jahren zu verlangen. Macht der Hamburgische Staat von dieser Befugnis Gebrauch, so steht ihm das Recht zu, nach Ablauf von fünf Jahren die Anlagen zu 75 %, nach zehn Jahren zu 50 % des Taxwertes zu übernehmen, welcher sodann in der obenerwähnten Weise festzustellen ist, während nach fünfzehn Jahren, also vom Jahre 1938 an, die gesamten Anlagen unentgeltlich in das Eigentum des Hamburgischen Staates übergehen. Die Gesellschaft hat dabei die Verpflichtung, die baulichen und maschinellen Anlagen fortdauernd und bis Ende der ge- nannten Frist in gutem Zustande zu erhalten, so dass die gesamten Anlagen bei der Übernahme sich in vollkommen betriebsfähigem Zustande befinden. Die Stadt Altona hat das Recht, nach 12 Monate vorher erfolgter schriftlicher Mit- teilung, die Anlagen zunächst auf den 1. Oktober 1901, dann auf den 1. Oktober 1906 und 1. Oktober 1911 und später jederzeit käuflich zu erwerben, und zwar zu einer Summe, die dem jeweiligen Inventurwerte der Anlagen entspricht. Die Inventur ist nach Ablauf des ersten Betriebsjahres vom 1. Oktober 1892 ab derartig aufzustellen, dass vom Buchwert der Anlagen und den im Laufe des Betriebsjahres hinzugekommenen Erweiterungskosten während der ersten fünf Betriebsjahre 5 % und während der späteren Betriebsjahre 6 % für Amortisation abzuschreiben sind. Macht die Stadt Altona von dem ihr zustehenden Kündigungsrecht bis zum 1. Oktober 1926 nicht Gebrauch, so hat von diesem Tage ab die Stadt Altona das Recht, die unentgeltliche Übereignung der Anlagen zu verlangen. Kapital: M. 11 000 000 in 11 000 Inhaber-Aktien No. 1–11000 à M. 1000, nach Erhöhung um M. 2 000 000 im Dez. 1895, und nach letzter Erhöhung lt. G.-V.-B. vom 3. Dez. 1897 um M. 3 000 000, in 3000 neuen ab 1. Juli 1898 dividendenberechtigten Aktien à M. 1000, angeboten den seitherigen Aktionären am 10.–15. Jan. 1898 mit 125 %. Anleihe: M. 4 000 000 in 4 % nicht hypothekarischen Schuldverschreibungen von 1896, Stücke à M. 2000 u. 1000. Rückzahlbar mit 102 % von 1. Juli 1900 bis spätestens 1. Juli 1916 mit 4½¼ % u. ersparten Zinsen. Zinsen 2./1. u. 1./7. Coup.-Verj.: 4 J. n. F. Kurs Ende 1896–97: 102, 103.35 %. Die Ausgabe weiterer Obligationen in der Höhe von M. 3 000 000 wurde von der Gen.-Vers. v. 3. Dez. 1898 beschlossen. Geschäftsjahr: 1. Juli bis 30. Juni. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: Jede Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zur Reserve, 4 % Dividende, 10 % Tantieme an Aufsichtsrat, bis zu 10 % an Vorstand und Beamte, ferner der den beteiligten Staaten und Gemeinden ver- tragsmässig zukommende Anteil am Reingewinn, und zwar dem Hamburger Staat von einem Überschuss aus dem Hamburger Betrieb von 6–8 % ein Viertel, über 8 % die Hälfte, Altona von einem Überschuss aus dem Altonaer Betrieb über 6 % ein Viertel, Rest zur Verf. d. Gen.-Vers. Bilanz am 30. Juni 1897: Aktiva: Centrale Poststrasse M. 1 275 698.48, Kasematten M. 41 000, Grundstücke M. 344 334.25, Baukonto Poststrasse M. 166 212.45, Gebäude M. 1 078 348.21, Dampfmaschinen und Dampfkessel M. 2 503 477.06, Dynamomaschinen und saapparate M. 1 766 076.67, Accumulatoren M. 618 715.83, Kabel und Leitungen M. 5 880 751.13, Elektricitätszähler M. 288 252.20, Mobilien M. 29 527.46, Werkzeuge M. 13 268.66, öffentliche Beleuchtung M. 5202.57, Brandschaden M. 533 616.42, Baukonto Z.-V.-N. M. 88 225.59, Baukonto für die III. Centrale M. 664, Glühlampen M. 5379.64, Kontaktuhren M. 497, Elektromotoren M. 639, Materialien M. 205 848.28, Kassa M. 19 289.22, Bank M. 43 186.17, Debitoren M. 391 640.92, Wechsel M. 302 789.06, Effekten M. 17 748, Gartenbau-Ausstellung M. 91 811.43. Sa. M. 15 712 169.70. Passiva: Aktienkapital M. 8 000 000, Schuld- verschreibungen M. 4 000 000, Reservefonds M. 52 645.18, Erneuerungsfonds M. 41 507.96, Schuld an den Hamburger Staat für Centrale Poststrasse M. 1 165 484.48, Abgaben an Finanzdeputation M. 187 201.25, Kautionskonto M. 780, Kreditoren M. 246 797.59, Ab- schreibungen M. 1 469 455.70, fällige Rabatte M. 30 957.92, Dividende M. 480 000, Tantiemen M. 28 633.38, Gewinn-Vortrag M. 8706.24. Sa. M. 15 712 169.70. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Feuerungsmaterial M. 365 188.16, Gehalt und Löhne M. 266 030.11, Betriebsunkosten M. 114 351.67, Putz- u. Schmiermaterial M. 51 255.46, Steuern u. Gebühren M. 7423.97, Versicherung M. 35 994.78, Pacht u. Abgaben M. 437 499.49,