3..3 I. Sehumann's Verlag, Leipzig: Handbuch der Cesellschaften m. b. I. möglichst schnelle Erledigung namentlich aller geschäftlichen Angelegenheiten, denn nirgends jagt die Zeit so schnell vorüber als im Geschäftsraume des Kaufmanns. Da sind denn bisher die zeitraubenden, langwierigen Anfragen und Erkundigungen die grössten Feinde eines schnell zu erledigenden Geschäftsganges gewesen, Feinde, denen in neuerer Zeit manche Gegenwehr entstanden ist. Wir meinen nicht die sogenannten Auskunftsbureaus, die ja auf einem ganz anderen Gebiete thätig sind, sondern die immer mehr sich ergänzenden, immer reichhaltiger und mannigfaltiger auftauchenden Hand- und Auskunftsbücher über alle möglichen Gebiete des modernen Geschäftslebens, namentlich über einen wesentlichen Teil unsrer heutigen ge- schäftlichen Institutionen, z. B. der Aktiengesellschaften, in Bezug auf einzelne Industriegebiete, der Gesellschaften mit oder ohne beschränkte Haftung u. s. w. Noch bis vor kurzer Zeit hatten wir im ,Saling“, im „Börner“ etc. zwar unstreitbar tadellose Handbücher, aber sie umfassten doch immer entweder nur einen Landesteil oder nur eine gewisse, scharf begrenzte Anzahl von Institutionen oben genannter Art. Da erschien im vorigen Jahre zum ersten Male A. Schumann's Handbuch der deutschen Aktiengesellschaften, ein allumfassendes Werk, das von Auflage zu Auflage immer fehlerloser sich gestaltet und schon jetzt geradezu unentbehrlich geworden ist. Wir haben es s. Zt. eingehend gewürdigt. Die Gewissenhaftigkeit, mit der es zusammengestellt worden ist, darf zu der Annahme berechtigen, dass die Verlagshandlung auch in ihrem neuesten, soeben erschienenen Handbuche, das alle bis Mitte Februar 1898 infolge des Reichsgesetzes vom 20. April 1892 entstandenen Gesellschaften m. b. H. enthält, ein möglichst fehlerfreies Nach- schlage- und Auskunftswerk geschaffen hat. Auch hier kann der praktische Gebrauch erst diese Annahme bestätigen. Das Handbuch giebt Auskunft über jede einzelne Gesellschaft bez. deren Gründungsdatum, Vertragsdauer, Zweck des Unternehmens, Kapitalhöhe, Geschäftsführer, sowie deren Berechtigung zur Firmenzeichnung, Publikationsorgane etc. Die Gesellschaften sind streng nach Geschäftsbranchen geordnet, auch sind – ein besonders tückischer Feind allen langwierigen Suchens – vorzüglich durchgearbeitete alphabetische Firmen- sowie Ortsregister beigegeben, welche das Auffinden einer jeden Gesellschaft ungemein erleichtern. Der Abdruck des Reichsgesetzes über die Gesellschaften m. b. H. vom 20. April 1892 wird Vielen, denen die rechtlichen Punkte dieser Gesellschaftsform noch nicht völlig gegenwärtig sind, eine besonders willkommene Beigabe sein. Wir wünschen diesem Buche, dessen Ausstattung dauerhaft und das dabei billig zu nennen ist, den trefflichen Erfolg und die weite Verbreitung, welche bereits Schumann's Handbuch der deutschen Aktiengesellschaften binnen Jahresfrist erlangt hat. ― ―̃―――――――――――――― ――――――§―――――――‚――――――――― ―――――――――――――――――――――― = . = = = 23 2 ――――――― 4 ee §――――――§―――――――――――) 4 ――――――――, ―――――――§―――――――――――――――― ―――§――――;―――――――,―――――――――― Y―――――――――――― ―――――― 0Ö ――――――――――――――― ――――――――― ― N――――――― ――N Z―――――――――――N―― ――――――――― ‚――‚― 6― A Llstige Jagdb febf Weidwerksgeschichten ass dem Hochgebirge Arthur Achleitner. von Ed. Grützner, C. Zimmermann, R. A. jaumann, J. Rösl, Mit vielen Illustrationen W. Schade, Mathias Schmid, Otto Seitz und E. Kneiss. Preis hochelegant gebunden Mk. &.–-. Das Buch, ein Prachtwerkehen ersten Ranges, enthält eine grosse Zahl heiterer und ernster Erzählungen, Skizzen und Erlebnisse und wird als Geschenkbuch in allen Kreisen Freude bereiten. Der Volkston, welchen der beliebte Autor in jedem seiner Beiträge anzuschlagen weiss, sichert auch dem Inhalt des „Jagdbrevier' den Zutritt zu den Herzen seiner Leser. Zzu beziehen durch alle Buchhandlungen sowie durch I. Sehumann's Verlag, Leipig.