406 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hülfsgeschäfte. *Mitteldeutsche Elektricitätswerke, Aktiengesellschaft in Dresden, Mathildenstrasse 2, Fabriken in Oberoderwitz bei Zittau. Gegründet: Am 28. März 1898 durch Paul Otto Herm. Berger, Dresden; Friedrich Arthur Nitzschmann, Alteibau; Ingenieur Alex. Oscar Zschockelt, Verlagsbuchhändler Jesco Leo Constantin von Puttkamer, Fabrikbesitzer Carl August Franz Inderau, Konsul a. D. Adolf Steffens. Dresden. Zweck: Errichtung oder Ankauf und Weiterbetrieb von Elektricitätswerken, Errichtung von elektrischen Anlagen für Bahnen, Licht, Kraft und Wärmeproduktion, sowie Her- stellung und Handel aller zu den vorstehenden Unternehmungen benötigten Gegen- stände. Die Ges. ist befugt, und zwar für eigene oder fremde Rechnung oder in Gemeinschaft mit Dritten, Unternehmungen, welche diesen Zwecken dienen können, zu errichten, zu erwerben, zu betreiben, zu verwerten, solche Unternehmungen zu finanzieren, sich an solchen oder verwandten Unternehmungen in jeder Form zu beteiligen, Aktien, Obligationen und sonstige Titel und Forderungen solcher Unter- nehmungen zu erwerben und zu verwerten, kurz alle Geschäfte zu machen, welche dem Vorstand in Gemeinschaft mit dem Aufsichtsrat zur Erreichung und Förderung der Zwecke der Ges. angemessen erscheinen. Die Ges. ist berechtigt, Zweignieder- lassungen im In- und Auslande zu errichten. Die Centralen in Alteibau, Oberoderwitz, Mehlis und Schleusingen gehen demnächst auf eine neue Aktiengesellschaft über. Geschichtliches: Die Gesellschaft erwarb käuflich das von Paul Otto Herm. Berger in Dresden, Friedrich Arthur Nitzschmann in Alteibau und Alex. Oscar Zschockelt in Dresden unter der Firma Sächsische Elektricitätswerke Berger, Nitzschmann und Zschockelt in Dresden, Mathildenstrasse 2, und Alteibau und Oberoderwitz betriebene Geschäft mit allem baren Bestand, Aussenständen, Mobilien, Immobilien, Patenten, Rechten aus Verträgen etc. ab 1. März 1898 für den Kaufpreis von M. 505 000, wovon entfallen auf Berger M. 383 288.58, auf Nitzschmann M. 61 696.67, auf Zschockelt M. 60 014.75. Der Kaufpreis von M. 505 000 (nach Abzug der oben bemerkten Passiven) wird gewährt in 505 Stück Aktien à M. 1000, von denen Berger 384 Stück erhält, Nitzschmann 61 und Zschockelt 60 Stück. Kapital: M. 600 000 in 600 Inhaber-Aktien à M. 1000. Geschäftsjahr: 1. März bis 28. Febr. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbjahr. Stimmrecht: Jede Aktie = 1 St. Direktion: P. O. H. Berger, F. A. Nitzschmann, A. O. Zschockelt. Aufsichtsrat: J. L. C. von Puttkamer, C. A. F. Inderau, Konsul a. D. Adolf Steffens. Firmenzeichnung: P. O. H. Berger allein, sonst zwei Vorstandsmitglieder. Publikations-Organe: R.-A., Dresdner Anzeiger. *Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk, Aktiengesellschaft in Essen a. d. Ruhr. Gegründet: Am 25. April bezw. 22. Juni 1898 durch Generaldirektor Prof. Bernh. Salomon' von Erlanger & Söhne, Grunelius & Co., D. u. J. de Neufville, Phil. Nic. Schmidt- Elektrizitäts-Actien-Gesellschaft vorm. W. Lahmeyer & Co., Frankfurt a. M.; Komm.- Rat Friedrich Vohwinkel, Gelsenkirchen; Heinrich Waldthausen, Essen a. d. Ruhr: Rentner Herm. Heymann, Mülheim a. d. Ruhr; Geh. Seehandlungs-Rat a. D. Dr. Paul Schubart, Berlin. Zweck: 1) Übernahme des Vertrages der Elektrizitäts-Actien-Gesellschaft vorm. W. Lah- meyer & Co., Frankfurt a. M. mit der Stadt Essen a. d. Ruhr, datiert vom 23. Dez. 1897 bezw. 5. Jan. 1898. 2) Gewerbliche Erzeugung elektrischer Energie und Verwertung derselben — Sei es durch Veräusserung, sei es durch eigene Verwendung, sowohl innerhalb wie ausserhalb des Weichbildes der Stadt Essen; — ferner Erwerb, Errichtung und Betrieb aller zur Ausnutzung oder Veräusserung elektrischer Energie dienlichen Anlagen, Einrichtungen und Betriebe für eigene Rechnung oder gemeinsam mit andern, Herstellung solcher Einrichtungen und Anlagen für andere, sowie Beschaffung und Betrieb der zu den- selben gehörigen Apparate und Gegenstände; — endlich, soweit es zu demselben Ende förderlich: Erwerb, Verwertung und Veräusserung von Patenten, Erfindungen und Er- fahrungen, Grundstücken und anderen Immobilien, auch Beteiligung an Gesellschaften und anderen Unternehmungen. Vertrag mit der Stadt Essen: Auszug: Die Ges. ist verpflichtet, der Stadtgemeinde Essen 5 % der Bruttoeinnahme, welche aus der Lieferung elektrischer Ströme und aus der Vermietung elektrischer Einrichtungen durch das Elektricitätswerk innerhalb des Stadt- gebietes erzielt wird, zu entrichten, solange diese Bruttoeinnahme weniger als M. 100 000