W Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hülfsgeschäfte. 407 beträgt. Die Abgabe soll, sobald die Bruttoeinnahme M. 100 000 erreicht hat, bezw. übersteigt, für je M. 50 000 Mehreinnahme um je ½ % erhöht werden, bis zu einem Höchstbetrage von 8 %. Die Dauer des Vertrages wird auf 40 Jahre festgesetzt. Die Stadtgemeinde Essen ist berechtigt, auch während der Vertragsdauer, und zwar zum erstenmal nach Ablauf des zehnten Betriebsjahres, das Elektricitätswerk für eigene Rechnung zu übernehmen. Will sie von diesem Rechte Gebrauch machen, so muss sie dies der Ges. ein Jahr vorher anzeigen. Der Kaufpreis wird in diesem Falle nach Wahl der Ges. entweder nach dem Ertrage ermittelt oder nach demjenigen Werte festgestellt, welcher sich aus den Büchern der Gesellschaft ergiebt. Im ersteren Falle soll als Kaufpreis gelten der mit 25 kapitalisierte, durchschnitt- liche bilanzmässige Reingewinn der letzten drei Betriebsjahre vor der Übernahme. Im letzteren Falle wird der Kaufpreis um 10 % höher gestellt, als der Wert beträgt, welcher aus den Büchern derart ermittelt wird, dass von den Gesamtanschaffungskosten des Werkes die vorgenommenen ordnungsmässigen Abschreibungen in Abzug kommen. Der nach Obigem ermittelte Kaufswert soll jedoch, falls die Erwerbung mit Ablauf des 10. Betriebsjahres erfolgt, 120 % des ursprünglichen Anlagewertes nicht übersteigen, und wird letztere Zahl in den folgenden 10 Jahren, also bis zum 20. Betriebsjahre, jährlich um 3 %, in den weiteren 10 Jahren (vom 20. bis 30.) jährlich um 3½ % und in den letzten 10 Betriebsjahren (vom 30. bis 40.) und event. in den weiter folgenden jährlich um 4 %. jedoch nicht unter 0, vermindert. Kapital: M. 2 500 000 in 2500 Inhaber-Aktien à M. 1000. Geschäftsjahr: 1. Juli bis 30. Juni. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbjahr. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum Reservefonds bis 10 % des eingezahlten Aktienkapitals, vom verbleibenden Betrage 4 % Dividende, vom übrigen Reingewinn 10 % Tantieme dem Aufsichtsrat, vertragsmässige Tantieme an Vorstand und Beamte, Überrest zur Verf. der G.-V. Dividenden: Coup.-Verj. 4 J. n. F. Direktion: Wilh. Vogelsang. Aufsichtsrat: Rentner Herm. Heymann, Berlin; Prof. Bern- hard Salomon, Frankfurt a. M.; Geh. Seehandlungsrat a. D. Dr. jur. Paul Schubart, Berlin; Geh. Komm.-Rat Friedrich Vohwinkel, Gelsenkirchen; Heinrich Waldthausen, Essen a. R.; Oberbürgermeister Erich Zweigert, Essen; Hugo Stinnes, Mülheim a. d. Ruhr. Firmenzeichnung: Insofern der Vorstand aus einer Person besteht, ein Vorstandsmitglied oder zwei Prokuristen, insofern der Vorstand aus mehreren Mitgliedern besteht, Zzwei Vorstandsmitglieder oder ein solches und ein Prokurist oder zwei Prokuristen. Zahlstellen: Gesellschaftskasse; Frankfurt a. M.: von Erlanger & Söhne. Publikations-Organ: Reichs-Anzeiger. Deutsche Gesellschaft für elektrische Unternehmungen in Frankfurt a. M. Gegründet: Am 1. Aug. 1896. Gründer: von Erlanger & Söhne, D. & J. de Neufville, Grunelius & Co., Phil. Nic. Schmidt, Benj. Metzler sel. Sohn & Kons., Joh. Goll & Söhne, Frankfurt a. M.; Breslauer Diskontobank, Berlin; Herm. Heymann Berlin. Letzte Statutenänderung vom 27. Juni 1898. Zweck: Jede Art gewerblicher Ausbeutung von Elektrotechnik, insbesondere Bau, Erwerb, Betrieb und Verwertung elektrischer Anlagen. Die Ges. ist berechtigt, sich bei Unter- nehmungen mit gleichen oder ähnlichen Zwecken zu beteiligen, solche zu übernehmen oder zu finanzieren und Aktien, Obligationen und sonstige Titel und Forderungen solcher Unternehmungen zu erwerben, zu beleihen, zu veräussern oder sonst zu ver- werten; ferner kann dieselbe Koncessionen für einschlägige oder ähnliche Unter- nehmungen, sowie das zu deren Ausführung etwa erforderliche Terrain, endlich auch Patente und Licenzen erwerben und in beliebiger Weise verwerten. Mit der „Elektrizitäts-Aktien-Gesellschaft vorm. W. Lahmeyer & Co.“, Frankfurt a. M., ist ein Abkommen getroffen, nach welchem die dieser Ges. gehörenden 3 Elektricitäts- werke Bockenheim, Gotha u. Limburg a. d. L. mit dem neuen Geschäftsjahr i in Besitz der Ges. für elektrische Unternehmungen übergehen, während der Betrieb dieser Werke schon vom 1. April 1898 für deren Rochnung geführt ist. Beabsichtigt ist, für die beiden erst- genannten Werke alsbald besondere Aktiengesellschaften zu bilden. Das Elektricitätswerk Homburg v. d. H., dessen Mk. 500 000 Aktien fast ganz in Be- sitz der Deutschen Gesellschaft für elektrische Unternehmungen sind, hat im ersten Jahre 5 % Dividende verteilt und lt. G.-V. vom 29. Okt. 1898 beschlossen, das Aktien- kapital auf M. 1 250 000 zu erhöhen. Für Übernahme und Betrieb des Elektricitätswerkes Essen a. d. R. ist eine besondere Aktiengesellschaft „Rheinisch Westfälisches Elektrizitätswerk, Akt.-Ges., mit einem Aktienkapital von M. 2500 000 gegründet worden, von welchem Betrag die Deutsche Ges. für elektrische ca. 60 % besitzt.